Kennt zufällig jemand diese Firma MSN COMMUNICATION GMBH

    • Ziehmlich einfach. wenn man einen Mahnbescheid bekommt kann man

      1. Widerspruch einlegen oder

      2. man widerspricht dem Mahnbescheid und geht in das Streitigeverfahren, damit geht der Mahnbescheid direkt vor Gericht kommt, womit der Gläubiger gezwungen wird die Karten offen zulegen. In diesem Fall wo der Schuldner halt im Recht ist wir die Sache für den Gläubiger recht teuer RA sowie Gerichtskosten.
    • nunja, wenn man einen Mahnbescheid bekommt und im Recht ist oder dies glaubt, dann legt man Widerspruch ein. Dann liegt es am Gläubiger, ob er das Verfahren streitig vor Gericht setzt.....

      Ansonsten muss man ein Gegenverfahren anstreben......also eine Gegen- oder Widerklage, die im Grunde einen andern Inhalt anstrebt.... Also so kenne ich das.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nun ja mir ist es so bekannt das mir die möglichkeit gegeben ist den Mahnbescheid ins Streitigeverfahren zuführen (widerspruch) wie das genau von statten geht kann ich dir morgen genre näher erläutern. Dann ist meine bessere hälfte da und die kann dir das wohl besser erklären wie das in der Praixs genau funktioniert.
    • Anbei die Versprochene genauere Erklärung:






      Im Normalfall ist es so, dass, wenn gegen den Mahnbescheid per Formular Widerspruch eingelegt wird, man abwarten muss, ob der Antragsteller weitergeht und durch Einzahlung der weiteren Gerichtskosten der Rechtsstreit an das zuständige Amts-/Landgericht weitergeleitet wird. Allerdings hat man auch als Antragsgegner die Möglichkeit den Rechtsstreit ins streitige Verfahren zu führen. In diesem Fall nutzt man dann nicht das dem Mahnbescheid beigefügte Widerspruchsformular, sondern macht ein eigenes Schreiben in dem man direkt die Abgabe des Rechtsstreits an das zuständige Amts-/Landgericht beantragt.

      Ein solches Schreiben könnte wie folgt lauten:

      "Hiermit lege ich gegen den Mahnbescheid des Amtsgerichts ... vom ... , Az. ..., zugestellt am . . . Widerspruch ein. Der Widerspruch richtet sich gegen den Anspruch insgesamt (dann widerspricht man dem gesamten Mahnbescheid) oder der Widerspruch richtet sich gegen einen Teil des Anspruchs in Höhe von ... € (dann wird nur dem Teil des Mahnbescheides widersprochen, der dem Antragsteller nicht zusteht, für den Fall, dass das Mahnverfahren teilweise rechtens ist). Gleichfalls beantrage ich, den Rechtsstreit an das für das streitige Verfahren zuständige Amts-/Landgericht ... abzugeben.

      Wichtig ist, dass der Widerspruch zwei Wochen nach Zustellung beim Mahngericht eingehen muss (z.B. wenn die Zustellung des Mahnbescheides am 12.05.2010 erfolgt, muss spätestens am 26.05.2010 der Widerspruch beim Mahngericht eingehen).

      Man kann auch erst einmal nur Widerspruch per Formular erheben und, wenn dann nichts weiter kommt, beim Mahngericht nachfragen und ggf. nachträglich eine Abgabe des Verfahren beantragen, was allerdings in der Regel mehr Zeit in Anspruch nimmt.
    • Hi sense, der von dir benannte Vorgang ist mir bekannt. Aber: Ich verstehe nicht, wieso Du als vermeintlicher Schuldner nach Widerspruch (was Sinn macht) dann gleich ins streitige Verfahren willst. Was für einen Sinn sollte dies machen ?

      Wenn der Gläubiger sich seiner Sache nicht sicher ist und keinen berechtigten Anspruch hat, dann lässt er das Ding nach deinem Widerspruch in der Ablage verschwinden ! Er wird den Teufel tun, dann ins zivilgerichtliche Verfahren überzugehen. Allerdings würde ich diese Entscheidung definitiv ihm überlassen. Demnach meine Frage, warum Du hier auf das gerichtliche Verfahren nach dem Mahnverfahren aus bist :huh:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ziehmlich einfach warum ich das machen würde. Nehmen wir mal als Bsp.: Die Sache mit meinem Konto (30 Euro einfach mal abgebucht), warum sollte ich die Ungestraft davon kommen lassen (Falls sie denn nen Mahnbescheid schicken). Wenn ich so die Möglichkeit habe denen noch einen rein zu würgen ??? Weil gehen wir mal weiter man erstattet Anzeige gegen wenn (Abbucher, Website) ??? Hatte dem RA (siehe link Auktionsmani) ja auch nix gebracht weil, der der die Daten genutzt/eingegeben hat nicht ermittelt werden konnte. In diesem Falle treffe ich aber mit sicherheit den richtigen nämlich den der gerne das Geld haben möchte und überlegt sich vielleicht für die Zukunft seine Forderungen erst zuprüfen und dann zu fordern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • Das wird nichts! Selbst wenn Du damit durchkommst, bist Du einer von vielen. Die machen also ungezügelt weiter!


      Das ist richtig. In Zweifel bleibt er sogar dann auf den Kosten sitzen, wenn bei denen nichts zu holen ist.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ok das wäre dann die PP Variante. Gehen wir aber mal davon aus das was zuholen ist, werden sie es sich zumindestens bei meinem Konto wohl in der Zukunft zwei mal Überlegen zu zugreifen oder lieber nen grossen Bogen drum rum zumachen. Welches mir schon reichen würde. Ich pers. rechne aber ehr mit der Variante, man sah und hörte nix mehr von der Sache.

      Weil meistens hat man sich ja bei sollchen Seiten registriert und hat erst mal nen Haufen Mails bekommen und nicht nur ne Abbuchung von der Website, ohne das man weis wie die drauf kommen. So ist zumindestens mein Kenntnisstand das was jetzt abgelaufen ist ist mir neu.
    • Auch ich gehöre zu den Abgezockten!



      Ich bin am Wochenende aus dem Urlaub zurückgekommen und habe mir gleich heute einen Kontoauszug bei der STADTSPARKASSE geholt.

      Am 7.5.2010 wurde mir von der NSM Communication GmbH der gleiche Betrag vom Konto abgebucht wie Sensemann. Auch ich bin bass erstaunt darüber, wie die an meine Kontonummer gekommen sind, und die einzige Erklärung, die ich dafür habe, die lautet: DATENKLAU



      Ich kaufe selten oder nie was im Internet, und wenn ja, dann gegen Vorkasse.



      Nur AMAZON kennt meine Kontonummer. Ich habe in 10 Jahren noch nie schlechte Erfahrungen mit AMAZON gemacht. Heute Morgen habe ich dann auch gleich eine E-Mail an A. geschickt und nachgefragt, ob meine Kontonummer in falsche Hände geraten sein könnte. Die prompte Antwort und die Stellungnahme haben mich davon überzeugt, dass es bei Amazon kein Leck gab.



      Bankangesellte aus Liechtenstein und der Schweiz verkaufen ja auch Kontonummern von Steuersündern an die deutschen Finanzbehörden; warum also sollten deutsche Bankangestellte nicht auch unsere Kontonummern an die NSM Communication GmbH oder sonstwen verkauft haben!?



      Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht. Erst einmal habe ich mir mein Geld natürlich zurückgeholt.
    • Nur AMAZON kennt meine Kontonummer.


      Deine Konto Nr. kennen noch ganz andere Institutionen. ;)

      Zahlst du mit deiner Karte Bargeldlos an der Kasse ? Tätigst du Überweisungen oder hast sonstige rechtmäßige Lastschriften ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • 2 sachen gehen von der bank aus runter (sparsachen) und 1x handy ansonsten mache ich nix. bezahle nicht mals per EC noch hole ich Geld vom Automaten, mit selbiger. und was mir einviel Amazon kennt auch nicht mein konto sondern nur von freundin :). Also ist der kreis derer die die Bankdaten kennen eigentlich sehr gering ok hab bei ebay hinterlegt aber da auch seit ewigen zeiten nix gemacht konto sieht auch nicht nach geknackt aus. wäre so die einzigen die mir einfallen wo ich was mit konto gemacht habe.
    • und 1x handy


      ....das reicht doch schon..... :S

      Mach dir kein Kopp....warte ab ob nochwas kommt. Wenn ein Schreiben kommt (Mahnung oder sowas), muss die Forderung auch begründet werden. Wenn nicht, dann kannst Du da anrufen und mal dreist nachfragen...evt. weißt Du dann mehr. Bis dahin würde ich gar nichts unternehmen :whistling:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • das mit dem handy versteh nich nicht wirklich. Ich kann mir kaum vorstellen das mein Provider so dreist ist meine Daten zu verhöckern sammt Bankverbindung.

      Das einzige worum ich mir nen kopf mache ist wie kommen die an meine Bankverbindung und ohne Unterschrift etc. können sie einem das Geld aus der tasche leiern.
    • Was glaubst Du denn wovon Handy-Betreiber leben ? Die haben Verträge mit ihren Kunden und geben supergünstig Handys raus...nun werden die Vertragskosten immer weiter gesenkt....wovon sollen die denn noch leben :lach:

      War aber nur so ne Vermutung.....bei welchem Provider bist Du denn ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wo gibts nen super günstiges Handy ??? will auch eins haben :). Bei O2 kriegste die mit sicherheit nicht. Schau mal auf die seite bei O2 da kriegste das k.... . zum bsp.: 20 Euro im Monat 24 Mon., dazu noch die Vertragskosten (je nach Tarif), nennt sich dann Ratenzahlung wenn man sich das durch rechnet kann man das Gerät dierekt kaufen kommt fast das gleiche raus, oder wenn ich meine Kündigung zurück nehme kriege ich 4 Simkarten (Loop) mit 1€ Startguthaben ;( .
    • Na das ist doch mal ein Angebot.....wo sonst bekommt man denn sowas ? Und man braucht auch definitiv 5 Nummern/Karten....was sonst.....für jeden Lover eine.........gg

      Mal im Ernst: Tatsächlich reicht, wenn Du irgendwo deine Daten hinterlassen hast. Es gibt ggf. immer jemanden, der die verkauft. Wo und wann das passiert ist, ist fraglich und wird auch so schnell nicht nachgewiesen werden können. Wie gesagt. Warte bis ein Schreiben kommt und was dann dabei raus kommt...worher kann man hier nicht mehr als spekulieren.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Die haben mich gestern angrufen ...

      Ich erhielt gestern von der MSN Communication tatsächlich einen Anruf ...

      Als ich den Namen hörte, reagierte ich unbewusst (aufgrund dieses Threads) ziemlich aggressiv - während des Gesprächs erfuhr ich, dass ich mich anscheinend einmal nach "telefonischen Mehrwertdiensten" und insbesondere deren Service erkundigt hatte (kann auch durchaus sein - ich hatte vor einem halben Jahr einmal eine Idee, eine Software-Support-Rufnumer anzubieten ...).

      Ich denke auch aufgrund dieses Telefonates, dass die wirklich als reiner Dienstleister für ihre Auftraggeber fungieren und eben Geld für diese eintreiben. Was diese Auftraggeber allerdings betrifft - könnte jeder sein. Aber irgendwie macht es für mich keinen Sinn, dass die einfach so fremde Konten belasten, ohne dass da irgendeine Vorgeschichte existiert, in die auch die hier aufgeschlagenen Geschädigten verwickelt sind.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Wer sagt denn, das der Auftraggeber seriös ist ??? Versuch doch mal die Preisliste einzusehen von der in den AGB`s die Rede ist, ich hab keine gefunden :(. Bis zu meinem geplünderten Konto war mir die Webiste genzlich unbekannt wie einigen anderen im Netz ebenfalls. desweiteren wenn man sich mal die Site anschaut, kannste damit wahrscheinlich nicht mals mehr nen teeny mit hinterm ofen weg locken :(.
    • Wer sagt denn, das der Auftraggeber seriös ist ???
      Niemand.

      senseman schrieb:

      war mir die Webiste genzlich unbekannt wie einigen anderen im Netz ebenfalls
      Ich gehe mal davon aus, das der Anbieter einer solchen "Mehrwert-Telefonnummer" den allermeisten, die ein solches Angebot nutzen, unbekannt sein dürfte (auch wenn er immer neben der Nummer aufgeführt ist/werden muss.

      kannste damit wahrscheinlich nicht mals mehr nen teeny mit hinterm ofen weg locken
      Ich glaube auch nicht, dass das die Zielgruppe der Website ist.

      Etwas seltsam mutet allerdings die URL an: das-gewinnspiel.com wirkt auf mich nicht gerade sehr seriös für eine Firma, deren Zielgruppe in der Mehrzahl gewerbliche Kunden sind.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)