Aktuelle Widerrufsbelehrung / Neue Widerrufsbelehrung - eBay

    • Aktuelle Widerrufsbelehrung / Neue Widerrufsbelehrung - eBay

      Hallo,

      Im Juni diesen Jahres tritt ja die neue Widerrufsbelehrung in kraft. Zum momentanen Zeitpunkt sind auf ebay zwei Widerrufsbelehrungen hinterlegt, die "neue" und die "alte" mit Stand 04.2009

      Ich habe seit einigen Jahren ein gemeldetes Gewerbe, da ich gelegentlich Autoteile und selbst angefertigtes Tuningzubehör verkaufe. Da ich nicht zwingend auf das Geld angewiesen bin und obendrein recht wenig verkaufe also alles recht Stressfrei. Nun möchte ich aber auch bei eBay verkaufen und suche daher eine Widerrufsbelehrung die ich weitestgehend (...) bedenkenlos verwenden kann. Die neue darf ich ja noch nicht verwenden, richtig?

      Wenn ich meinen restlichen Informationspflichten nachkomme (werde keine eigene AGB bei ebay einbinden), sollte es damit fürs erst ja erledigt sein. Falls von Interesse: Ich bin Kleingewerbetreibender und Umsatzsteuerbefreit, besitze also keine Identifikationsnumemr. D.h ich kann diese, logisch, auch nicht bei eBay im Impressum angeben. Muss ich den Käufer dann vorab darüber informieren das ich Kleingewerbetreibender bin, oder ist es ok wenn ich die Nummer einfach weg lasse und fertig?

      Besten Dank schonmal vorweg und ich hoffe meine Fragen sind verständlich formuliert - bin etwas im Stress :S
    • Vorab informativ. Du hast ein Kleingewerbe ? Du hast einen Gewerbeschein ? Auf was ist der benannt ? Du hast keine UsSt ID ? Widerrufsbelehrung willst Du irgenwo kopieren ?

      Hast Du eine Ahnung, was an einem gewerblichen Verkauf bei eBay hängt ? Das ist nicht böse gemeint, aber irgendwie klingt das hier sehr naiv....

      Die Auktionen müssen ordnungsgemäß geschrieben sein, das Impressum muss stimmen. Die WRB ist sehr wichtig....Abmahnungen hageln da sehr schnell....

      Bitte mehr Infos und am besten mal eine Vorab-Auktion, so wie Du dir das vorstellst, dann kann dir hier evt. jemand weiter helfen :S
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo Engelchen,

      Es ist nicht so, das ich mich nicht schon mit einigen Themen beschäftigt hätte (derz. Verpackungsverordnung). Leider stimmt es tatsächlich, das ich recht wenig Ahnung von der rechtlichen Seite habe. Nur, und das steht fest, will ich mir zum momentanen Zeitpunkt keinen Anwalt leisten.

      Du hast ein Kleingewerbe?

      Ich bin Kleinunternehmer wenn du auf die evtl. falsche(?) Formulierung anspielst?

      Du hast einen Gewerbeschein?

      Gewerbe Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO

      Auf was ist der benannt?

      Einzelandel u. Herstellung wobei Herstellung abgeändert werden soll, klingt viel zu sehr nach Handwerk.


      Du hast keine UsSt ID ?

      Nein - zumindest in diesem Jahr noch nicht

      Widerrufsbelehrung willst Du irgenwo kopieren ?

      Wie oben erwähnt möchte ich zum momentanen Zeitpunkt keinen Anwalt damit beauftragen, d.h ich würde sofern mögl. gerne eine Musterbelehrung verwenden

      Die Artikel werden selbstverständlich anständig beschrieben. Muss die Gewährleistungspflicht eigentlich auch erwähnt werden? Ich hätte nicht einmal ein Problem damit, zwei oder gar drei Jahre GARANTIE zu geben. Viel wichtiger als mich möglichst vor dem Käufer zu drücken, seinen Widerruf auf 14 Tage herabzusetzen oder ihm die Versandkosten bei einer Rücksendung aufzuerlegen ist mir ein zufriedener Kunde. Ich biete keine großen Mengen an, sondern wenige, qualitativ hochwertige und hochpreisige (jedoch <500 Euro) Ware. Ich bin auf jeden Kunden und dessen Zufriedenheit angewiesen. Im Klartext werde ich der letzte sein, der falls die Widerrufsfirst seitens des Käufers überschritten wurde die Ware nicht zurück nimmt, dafür dann aber auch einen unzufriedenen Käufer zurücklässt.

      Das Impressum ist vorhanden und vollsändig:

      mustermann-autoteile
      Max Mustermann
      Musterstraße 1
      1234 Musterhausen

      Tel.: 1234 56789
      email: max.mustermann@musteradresse.de

      (Fax habe ich noch keines)

      Es werden auch keine Dienstleisungen via Ebay angeboten sondern, wenn überhaupt, nur via telefonischer- oder E-Mail- Bestellung. Auch anfragen via Telefon werden über Email abgewickelt. Auch hier lasse ich dem Käufer oder Interessenten vorab alle nötigen Infromationen zukommen. Als Wiederrufsbelehrung in solchen Fällen würde ich gerne selbige wie in Ebay verwenden bzw bei Dienstleistungen eine entsprechend abgeänderte.

      Also ich habe nun einmal folgende Musterbelehrung genommen, da die neue ja noch nicht verwendet werden darf (richtig?):




      Widerrufsbelehrung


      Widerrufsrecht

      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat
      ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder -
      wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung
      der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
      Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
      wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
      ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
      Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs.
      1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
      BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
      genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

      Der Widerruf ist zu richten an:





      Musterhändler GmbH

      Geschäftsführer: Max Mustermann

      Kommerzallee 1a, 12345 Musterhausen


      max.mustermann@xyz.de



      Widerrufsfolgen

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
      empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.
      B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz
      oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
      zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
      Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
      Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
      Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch
      die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
      Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

      Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
      zurückzusenden. Die Rücksendung ist für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
      abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
      von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
      Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      Ende der Widerrufsbelehrung


      Das Fax wurde, da nicht vorhanden herausgelöscht. Die 40,- Euro Klausel ebenfalls vollständig entfernt und der Satz: "Die Rücksendung ist für Sie kostenfrei" eingefügt.

      AGB´s möchte ich derzeit keine verwenden - alleine aus Angst das diese wiederum zu einer Abmahnung führen könnte. Lieder trage ich das Risiko gegenüber dem Käufer unnötig im Nachteil zu sein, als eine Unterlassungserklärung auf meinem Tisch liegen zu haben.

      Ich hoffe ich konnte alle notwendigen Fragen beantworten. Wie gesagt brauche ich eine derzeit abmahnsichere Widerrufsbelehrung, da die neue ja erst noch in Kraft tritt. Ich hoffe das mit der neuen dann etwas mehr Sicherheit geboten wird und diese nicht wieder nach einigen Monaten von div. Gerichten in der Luft zerrissen wird.

      Zum Impressum gibt es eig. keine Frage, dieses muss ja "nur" vollständig sein. Einzig noch die Frage bezügl. Gewährleistung - muss man da etwas erwähnen und muss ich den Kunden darüber informieren das ich Kleinunternehmer und Umsatzsteuerbefreit bin?

      Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. :O
    • Doppelklicker schrieb:

      ... und darauf, dass Du die USt. in Deinen Rechnungen nicht ausweisen darfst, musst Du sehr wohl hinweisen. Das ist nämlich für Deine potentiellen gewerbl. Käufer ein ko-Kriterium.
      Wo muss dieser Hinweis am besten erfolgen?

      Bei eBay: unterhalb des Impressums bei "sonstige gesetzliche informationen/rechtliche Informationen" (oder so ähnlich lautet das Textfeld glaube ich)

      Im E-Mail-Verkehr: mit Zusendung der Auftragsbestätigung welche vom jeweiligen Käufer aber immer nochmals bestätigt werden muss (darum bitte ich schriftlich, da sonst keine Bearbeitung erfolgt - darauf, das ich diese nochmals bestätigt haben möchte, weise ich den Käufer aber bereits vorab während der preis u. versandverhandlungen hin)

      reicht das so?
    • Hallo tener,

      um zunächst Deine Frage zu beantworten: Das hängt sehr von Deiner Artikelbeschreibung ab. Deshsalb antworte ich auch nur recht schwammig mit "gut sichtbar". Hintergrund: Stelle Dir vor, Dein Produkt ist so gut, das ein Werkstattbetreiber Deine Produkte seinen Kunden auch anbieten will. Dann ist es wichtig, dass er (seine) Vorsteuer absetzen kann. Hast Du diese aus nachvollzihbaren Gründen nicht ausgewiesen, dann ist für ihn Dein Bruttopreis sein Nettopreis! Damit verteuert sich sein Einkauf um 19%! Weiß er, dass die Produkte ohne ausgewiesener MWSt. kauft, dann ist gut. Wird er davon überrascht, ist Ärger vorprogrammiert.

      Zu Deiner WRB und den fehlenden AGBs: Einen Fehler konnte ich nicht entdecken und AGBs habe ich aus ähnlichen Gründen auch nicht. Deswegen sieht meine WRB ähnlich Deiner aus.

      Ansonsten viel Glück und bleibe Deinen redlichen Vorsätzen treu!
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Kann eigentlich auch eine Abmahnung erfolgen, wenn der Verkauf in der Vergangenheit lag und niemand direkt geschädigt wurde. Bei eBay sind die Bewertungen und deren Artikelbeschreibungen ja 90 (?) Tage einsehbar. Wenn ich den Fehler aber selbst bemerke und entsprechend reagiere, könnte man mir ja immer noch wegen älteren Auktionen an den Karre fahren?

      Hier auch nochmal die Widerrufsbelehrung wie ich sie verwenden möchte:

      Widerrufsbelehrung
      Widerrufsrecht

      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

      Der Widerruf ist zu richten an:
      Frimenname
      Vor- u. Nachname
      Straße Hausnummer
      Postleitzahl Ort

      E-Mail-Adresse: xxx

      Widerrufsfolgen

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

      Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Die Rücksendung ist für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      Ende der Widerrufsbelehrung


      Da ich kein Fax habe, wurde dieses auch aus der Klammer "(z.B Brief, Mail, Fax)" entfernt. Des weiteren wurde die 40,- Euro Klausel entfernt und durch den Satz: "Auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden" ersetzt, da ich keine eigenen AGB´s nutzen möchte.#

      Die Wiederrufsbelehrung ist auch hier zu finden: bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_23.html und entspricht bis auf die 40,- Euro Klausel ebenfalls der Ebay Musterbelehrung.

      Ich bin mit meinen nerven für heute wirklich am Ende. Genau genommen möchte ich nur nichts falsch machen um teure Abmahnungen zu vermeiden ;(

      Für jegliche Hilfe wäre ich sehr, sehr dankbar und ich bin durchaus dafür dankbar das sich hier einige Leute freiwillig die Mühe machen, Neulingen wie mir kostenlos zu helfen. Also vielen Dank an dieser Stelle!
    • Doppelklicker schrieb:

      Hallo tener,

      um zunächst Deine Frage zu beantworten: Das hängt sehr von Deiner Artikelbeschreibung ab. Deshsalb antworte ich auch nur recht schwammig mit "gut sichtbar". Hintergrund: Stelle Dir vor, Dein Produkt ist so gut, das ein Werkstattbetreiber Deine Produkte seinen Kunden auch anbieten will. Dann ist es wichtig, dass er (seine) Vorsteuer absetzen kann. Hast Du diese aus nachvollzihbaren Gründen nicht ausgewiesen, dann ist für ihn Dein Bruttopreis sein Nettopreis! Damit verteuert sich sein Einkauf um 19%! Weiß er, dass die Produkte ohne ausgewiesener MWSt. kauft, dann ist gut. Wird er davon überrascht, ist Ärger vorprogrammiert.

      Zu Deiner WRB und den fehlenden AGBs: Einen Fehler konnte ich nicht entdecken und AGBs habe ich aus ähnlichen Gründen auch nicht. Deswegen sieht meine WRB ähnlich Deiner aus.

      Ansonsten viel Glück und bleibe Deinen redlichen Vorsätzen treu!

      Hallo und vielen Dank für deine Antwort!

      Ich würde nun im Feld "Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben" folgenden Satz einfügen: Der Rechnungsbetrag wird nach Kleinunternehmerregelung § 19 (1) UStG nicht mit Mehrwertsteuer ausgewiesen. Dieser Text ist dann unter jeder Artikelbeschreibung sichtbar. Die Artikelbeschreibung fällt klar gegliedert und sehr übersichtlich aus. Keine großen Farbspiele mit 20 Infokästchen, blinkenden Bannern und herumhüpfenden Badenixen oder sonstigem, was die Beschreibung gegenüber den Gesetzlichen Informationen zu sehr hervorhebt.

      Wärst du so nett und würdest das "ähnlich" näher ausführen? Was ist bei dir denn anders. Und lies dir doch bitte nochmals die gerade eben gepostete WRB druch. Diese ist zwar weitestgehend gleich, enthält in Bezug auf die 40,- Euro Klausel eine andere Formulierung.
    • Hallo tener,

      hier meine WRB:

      Widerrufsrecht
      Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) können ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an welchem dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen ist, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Verbraucher bzw. dem von ihm genannten Lieferempfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV durch den Verkäufer. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

      Firma
      Vorname Nachname
      Straße
      PLZ Ort
      Mail: xxx@xyz.de
      Fax: +49 xx xxx

      Widerrufsfolgen
      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine Pflicht zum Ersatz von Nutzungen der Sache bzw. des Wertes der Nutzungen besteht nicht. Kann der Verbraucher die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Verbraucher keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.

      Ausnahmen
      Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

      Ende der Widerrufsbelehrung

      In dieser fehlt die 40 EUR-Klausel auch, da keine AGBs vorhanden. Sollten andere Foren-User in dieser Fehler entdecken, freue ich mich natürlich auch um (kostenlose) Hinweise. :)
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Fehler für die du dann rückwirkend immer noch eine auf die Finger bekommen kannst, wenn z.B in deinen (falls vorhanden) Ebay bewertungen noch ersichtlich ist das bei einer Auktion eine nicht korrekte WRB vorhanden war, auch wenn der Fehler zwischenzeitlich behoben wurde.... richtig? (um nochmal auf die offene Frage zurück zu kommen) ;)

      Muss ich eigentlich die dem Käufer zustehende Gewährleistung von 2 Jahren erwähnen oder ist das selbstverständlich? Denn diese wird bei eBay ja nicht erwähnt?!

      Also nochmal:

      die WRB passt
      das Impressum auch (stellt ja kein großes Problem dar)
      um die Verpackungsverordnung kümmere ich mich gerade
      AGB´s habe ich keine (ebay)

      Da fallen mir wieder zwei Fragen ein. Ich benötige auch keine AGB´s wenn das Geschäft via Email abgewicklet wird, richtig? Sind diese dann (für die/meine Zukunft) bei Onlineshops vorgeschrieben?

      Und zum Thema Rechnungen habe ich auch noch eine Frage:

      Das Rechnungs u. Leistungsdatum muss ja enthalten sein. Meine Rechnungen würde ich normal auf den Tag datieren, an dem der Kauf bei eBay erfolgte. Dann träfe aber die Formulierung: Rechnungsdatum gleich Leistungsdatum nicht zu, oder? Wie soll ich beim online Kauf mit anschließendem Postversand das Leistungsdatum genau feststellen? Das wäre ja der Tag, an dem der Käufer die Ware in seinen Händen hält?!

      Entschuldigt bitte die vielen Fragen, aber lieber jetzt informiert als später verklagt :whistling:
    • Hallo tener,

      leider kannst Du prinzipiell auch noch nachträglich Ärger bekommen, für Fehler, die Du schon längst behoben hast.

      Die 2jährige Gewährleistung darfst Du zumindestens nicht hervorgehoben erwähnen. Das wäre eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, für die Du widerum eine Abmahnung erhalten könntest.

      Bei mir steht als Leistungsdatum das Datum, an welchem ich die Dienstleistung erbracht habe. Ansonsten heißt das bei mir: Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Wenn ich Ausnahmen in der WRB wie z.B bei nach Kundenspezifikation gefertigten Waren weglasse, obwohl ich solche Waren oder Dienstleistungen anbiete schneide ich mir damit doch "nur" insofern in´s eigene Fleisch, das der Käufer die Ware zurücksenden kann. Aber ich laufe nicht die Gefahr eine Abmahnugn zu bekommen?

      oh und Datenschutzerklärung ist keine Pflichtangabe, oder? wie sieht es aber hier wieder in Bezug auf eine Bestellung via Email etc aus?

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