Hallo Leute,
Werde bald als gewerblicher eBayer starten und habe einige Fragen an die alten Füchs/innen(e) /PowerSeller/ Juristen / erfahrenere Mitmenschen
Also ich bin mir nicht sicher wie es genau formuliert werden muss. Heißt es "innerhalb von einem Monat" oder "innerhalb eines Monats"? Was wäre rechtlich korrekt?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird...(so ist es auch auf der eBay-Seite formuliert)
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache (oder Ware?).(laut ebay "Sache")
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird...
Dann würde kommen:
Der Widerruf (oder die Rücksendung der Ware) ist zu richten an:
ist das in der Klammer überflüssig?
Max Mustermann
Musterstr. 123
12345 Maxstadt
Deutschland
[font='"']
widerruf@maxmustermann.de
[/font]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.(eBay-Vorlage)
oder
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache (oder Ware?) entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache (oder Ware?) nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Diese Version ist besser für meine Tätigkeit mit Textilien. Sollte ich die Bezeichnung Sache oder Ware verwenden?
Hier geht es weiter:
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen (oder: eines Monats) erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Also mein Problem sind die Tages bzw. Zeitangaben in Form von Monaten oder Tagen. Ist beides möglich oder muss es "innerhalb von 30 Tagen" bzw. "innerhalb eines Monats" heißen?
Ein anderer Aspekt ist ob ich das Wort Ware bzw. Sache benutzen soll. Ebay benutzt in seinerm Musterbelehrung das Wort "Sache" und in vielen anderen Mustern ist auch das Wort Ware zu finden. Ich sollte mich an ebay orientieren oder?
Reicht es wenn ich schreibe: Der Widerruf ist zu richten an: oder ist das hier korrekter? Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an:
Ich danke jedem im Vorhinein für seine Hilfe.
Mit freundlichem Gruß
Sam
Werde bald als gewerblicher eBayer starten und habe einige Fragen an die alten Füchs/innen(e) /PowerSeller/ Juristen / erfahrenere Mitmenschen
Also ich bin mir nicht sicher wie es genau formuliert werden muss. Heißt es "innerhalb von einem Monat" oder "innerhalb eines Monats"? Was wäre rechtlich korrekt?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird...(so ist es auch auf der eBay-Seite formuliert)
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache (oder Ware?).(laut ebay "Sache")
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird...
Dann würde kommen:
Der Widerruf (oder die Rücksendung der Ware) ist zu richten an:
ist das in der Klammer überflüssig?
Max Mustermann
Musterstr. 123
12345 Maxstadt
Deutschland
[font='"']
widerruf@maxmustermann.de
[/font]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.(eBay-Vorlage)
oder
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache (oder Ware?) entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache (oder Ware?) nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Diese Version ist besser für meine Tätigkeit mit Textilien. Sollte ich die Bezeichnung Sache oder Ware verwenden?
Hier geht es weiter:
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen (oder: eines Monats) erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Also mein Problem sind die Tages bzw. Zeitangaben in Form von Monaten oder Tagen. Ist beides möglich oder muss es "innerhalb von 30 Tagen" bzw. "innerhalb eines Monats" heißen?
Ein anderer Aspekt ist ob ich das Wort Ware bzw. Sache benutzen soll. Ebay benutzt in seinerm Musterbelehrung das Wort "Sache" und in vielen anderen Mustern ist auch das Wort Ware zu finden. Ich sollte mich an ebay orientieren oder?
Reicht es wenn ich schreibe: Der Widerruf ist zu richten an: oder ist das hier korrekter? Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an:
Ich danke jedem im Vorhinein für seine Hilfe.
Mit freundlichem Gruß
Sam
VERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
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