Kontovermietung ist als Geldwäsche strafbar!

  • Kontovermietung ist als Geldwäsche strafbar!

    Da einerseits dieses Thema seit Jahren gerade im Zusamenhang mit den Fake-Shops unverändert aktuell ist und ich andererseits selbst (meine eigenen) Verweise auf ein anderes Forum nicht für besonders sinnvoll halte, habe ich den Beitrag mal hier rein kopiert.

    Kontovermietung ist als Geldwäsche strafbar!

    Aus gegebenem Anlass möchten wir wieder ein­mal davor war­nen, das eigene Konto gegen einen Fest– oder Pro­vi­sions­be­trag anderen Per­so­nen oder “Fir­men” als Empfängerkonto zu “vermieten”.

    Meist han­delt es sich bei den Kon­tover­mi­etern um Per­so­nen mit geringem Einkom­men, die ihre Sit­u­a­tion mit dem ver­meintlich gün­sti­gen Ange­bot verbessern wollen.

    Das böse Erwachen kommt aber, wenn der ganze Zusam­men­hang auffliegt.

    • Entweder wird im Rah­men von strafrechtlichen Ermit­tlun­gen das Konto “einge­froren” und weit­ere Kon­tover­fü­gun­gen — auch aus legalen Einkün­ften — sind nicht mehr möglich. Oder die Bank wird selbst auf­grund von Mit­teilun­gen aktiv und sperrt das Konto.
    • Anschließend wird der Kon­tover­mi­eter sich strafrechtlich mit den Vor­wür­fen Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) (Bei­hilfe oder Mit­täter­schaft, gewerb­smäßiger Betrug) auseinan­der­set­zen müssen und riskiert Geld– oder Freiheitsstrafen.
    • Die kontoführende Bank kündigt das Konto und eine Mit­teilung an die SCHUFA erfolgt. Da dieser SCHUFA-Eintrag den Hin­weis auf “Kon­ten­miss­brauch” enthält, wird es in der Zukunft schwer bis unmöglich, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffen.
    • Die Betrug­sopfer kön­nen und wer­den gegen den Kon­toin­haber zivil­rechtliche Forderun­gen in Höhe der unrecht­mäßig emp­fan­genen Geld­be­träge zuzüglich eventueller Anwaltts– und Gericht­skosten und Zin­sen gel­tend machen.
    • Die Kon­tenin­haber wer­den im schlimm­sten Falle auch noch recht mas­siv mit dem Umstand kon­fron­tiert wer­den, dass sie sich mit Ele­menten der organ­isierten Krim­i­nal­ität (OK) ein­ge­lassen haben. Szenar­ien wie Nöti­gung, Bedro­hung, Erpres­sung, Kör­per­ver­let­zung sind keineswegs Hirnge­spin­ste, son­dern bru­tale Realität!


    Hier eine nicht mehr ganz taufrische, aber immer noch aktuelle, Pres­sev­eröf­fentlichung der Bun­de­sanstalt für Finanz­di­en­stleis­tungsauf­sicht vom 05.05.2005:


    BaFin warnt vor einer Tätigkeit als “Finanzagent”

    Die Bun­de­sanstalt für Finanz­di­en­stleis­tungsauf­sicht (BaFin) warnt davor, auf ver­meintlich lukra­tive Jobange­bote für eine Tätigkeit als “Finan­za­gent” einzuge­hen. Neben einer zivil­rechtlichen Inanspruch­nahme droht “Finan­za­gen­ten” dabei ins­beson­dere die Gefahr, wegen Geld­wäsche und uner­laubten Erbrin­gens von Finanz­di­en­stleis­tun­gen strafrechtlich belangt zu wer­den. Darüber hin­aus kön­nen uner­laubt erbrachte Finanz­di­en­stleis­tun­gen ver­wal­tungsrechtliche Schritte der BaFin nach sich ziehen.

    Auf Inter­net­seiten und per E-Mail sprechen unser­iöse Anbi­eter derzeit gezielt Inhaber von Bankkon­ten in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land an, um sie für eine Tätigkeit als “Finan­za­gent” zu gewin­nen. Die ange­botene Tätigkeit besteht darin, über das inländis­che Bankkonto Zahlun­gen Drit­ter ent­ge­gen zu nehmen und diese nach Abzug der ver­sproch­enen Pro­vi­sion möglichst umge­hend per Bargeld­ver­sand an eine im Aus­land befind­liche Per­son zu überweisen. Zur Begrün­dung dieser Abwick­lungsmeth­ode ver­weisen die Anbi­eter u.a. auf die Kosten­erspar­nis gegenüber Aus­land­süber­weisun­gen oder den Schutz sen­si­bler Kundeninformationen.

    Die auf das Konto des “Finan­za­gen­ten” überwiese­nen Gelder stam­men dabei meist von Drit­ten, die Opfer krim­ineller, ins­beson­dere betrügerischer Hand­lun­gen gewor­den sind. Der “Finan­za­gent” dient dem­nach lediglich dem Zweck, die ille­gal erlangten Gelder schnell an die Täter im Aus­land zu überweisen, um deren Trans­fer­wege zu verwischen.

    Da die “Finan­za­gen­ten” für ihre Tätigkeit eine Pro­vi­sion erhal­ten, betreiben sie gewerb­smäßig das Finanz­trans­fer­geschäft. Sie erbrin­gen damit Finanz­di­en­stleis­tun­gen, für die eine schriftliche Erlaub­nis der BaFin erforder­lich ist. Die BaFin hat bere­its erste Ver­wal­tungsver­fahren gegen einzelne “Finan­za­gen­ten” eingeleitet.

    Bonn/Frankfurt a.M., den 05.05.2005


    Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
    Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.