Verkäufer fordert Rücksendung des Produkts

    • Verkäufer fordert Rücksendung des Produkts

      Hallo

      ich habe bei einem gewerblichen und seriösem Verkäufer ein iPhone ersteigert. Abwicklung war professionell. Das Gerät war als unlocked gekennzeichnet, hatte aber ein Simlock.

      Der Verkäufer hat von sich aus Kontakt mit mir aufgenommen und sich für das Versehen entschuldigt. Er kann kein Ersatz liefern und fordert die Rückabwicklung.

      Frage: Was, wenn ich das Telefon trotzdem behalten will? Hat der Verkäufer das Recht die bezahlte Ware zurückzufordern, weil sie einen Mangel hat der mich nicht stört?

      Danke :)
    • abgesehen von meinem Gefühl, dass das Bullshit ist, weil der Rücktritt wegen eines Mangels ja üblicherweise dem KÄUFER zukommt versuche ich mal dafür rechtgültige Normen zufinden:

      Folgende Irrtümer berechtigen zur Anfechtung des Vertrages:
      Erklärungsirrtum
      - Der Erklärende wollte nicht erklären, was er offensichtlich erklärt hat
      , zum Beispiel: er will ein Auto für 20.000,- € verkaufen, verspricht oder verschreibt sich aber und bietet ihn seinem Vertragspartner für 2.000,- € an.

      Inhaltsirrtum - Der Erklärende wollte wörtlich das erklären, was er auch gesagt oder geschrieben hat,
      aber er verbindet eine andere Bedeutung damit: Er irrt zB. über die Mengenbezeichnung "Pound" und denkt, dass er "Pfund" bestellt hat.

      Identitätsirrtum – Der Erklärende irrt über die Person des Geschäftspartners
      : Er verwechselt die Person, und gibt seine Willenserklärung jemandem ab, mit dem er gar keinen Vertrag schließen will.

      Eigenschaftsirrtum - Der Erklärende irrt über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache. Verkehrswesentlich ist eine Eigenschaft nur, wenn auf sie im Rechtsverkehr bei Geschäften der fraglichen Art üblicherweise entscheidender Wert gelegt wird
      : Beim Kauf eines Telefons geht man irrig davon aus, dass man damit auch telefonieren kann, und nicht nur Spiele spielen und Bildchen machen :whistling: also fehlt in dem Falle DIE verkehrswesentliche Eigenschaft des Telefons und man kann vom Kauf zurücktreten --- ABER wohl nicht vom VERKAUF??!



      A
      uf was will sich denn der Vk berufen? Da ist nichts dabei, was passt. Außerdem wäre dann dieser Irrtum auch keiner zu Deinen Gunsten sondern zu seinen
      gewesen (außer man zieht in Erwägung, das er sich mit seiner Anzeigenzeit vertan hat und sich zu einer anderen Zeit in einer neuen Auktion einen höheren Ersteigerungsbetrag verspricht, da hätte er ja einen Irrtum begangen, aber der ist nicht anfechtungsberechtigend
      :lach: )

      Der einzige der zürücktreten könnte wärst du, und zwar wegen des Sachmangels, falsche Beschreibung, fehlende zugesicherte Eigenschaft: Das Händie sei simlockfrei... .
      Steht fest, dass die Sache einen Fehler hat, fragt sich welche Rechte der Käufer gegenüber dem Verkäufer hat.
      Geregelt ist dies im Kaufrecht, §§ 433 ff. BGB.
      :D

      aber frag mal einen Jurastudenten, der macht da bestimmt ne bessere Abhandlung von
      ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Hallo Stubentiger,

      vielen Dank, das deckt sich mit meinem Bauchgefühl.

      Ich bin mir sicher, dass es dem Verkäufer nicht um einen höheren Preis geht. Er hat offensichtlich mehrere Geräte verkauft, den Irrtum bemerkt und versucht nun alle wieder zurück zu bekommen. Das Motiv ist mir nicht klar, vielleicht steckt ein Problem mit einem Zwischenhändler dahinter.

      Der Verkäufer hat sich bisher nur telefonisch gemeldet, hat aber schon da mein Angebot, das Gerät einfach zu behalten, abgelehnt.

      Ich werde berichten, wie dieser vergleichsweise harmlose Fall weitergeht :)

      Danke für die schnelle Antwort!
    • Ich kann mir ebenfalls schwer vorstellen, daß eine Irrtumsanfechtung eines Vertrages in einem solchen Fall möglich ist. Damit könnte ein Händler ja jede Pflicht zur Nachbesserung umgehen.

      Die Vertragserfüllung steht doch hier eindeutig im Vordergrund.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.