Mittwoch, 15. Oktober 2003
15:09 Uhr - MEZ
NEUER GRUNDSATZ FÜR DIE VERWENDUNG VON LINKS AUF DEN EBAY-ARTIKELSEITEN
Liebe eBay-Verkäufer,
heute tritt ein neuer Grundsatz für die Verwendung von Links auf den Artikelseiten in Kraft. Der neue Grundsatz lautet: Es ist grundsätzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten einzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Internetadressen (URLs) und Teile davon.
Erläuterungen zu diesem Grundsatz:
Ausnahmen:
- Die eBay-Artikelseiten dienen allein dem Zweck, die zum Verkauf angebotenen Artikel und Leistungen zu beschreiben.
- Alle Angaben zu den Angeboten, die für die Kaufentscheidung eines Interessenten und die Preisbildung erforderlich sind, insbesondere alle Vertragsbestandteile, sind ausschließlich auf den eBay-Webseiten und nicht über externe Quellen zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausnahmen gelten nur, wenn dabei die verwendeten Linktexte allein den mit den Ausnahmen verfolgten Zwecken dienen. Diese Linktexte sind insbesondere dann nicht erlaubt, wenn sie andere, nicht bei eBay angebotene, Artikel bewerben.
- eBay-interne Verlinkungen, die zu anderen eBay-internen Seiten des Verkäufers führen, z.B. auf die Mich-Seite des Verkäufers, die eigene Bewertungsseite, andere eigene Angebote oder den eigenen eBay Shop
- Verweise zu externen eBay-Partner-Sites (Partner-Sites sind Sites von autorisierten eBay-Service-Partnern, z.B. Versandservices, Bezahlservices, Treuhandservices, Versicherungen) Die aktuelle Liste dieser Service-Anbieter finden Sie hier.
- Links, die für die Durchführung von Auktionen in der Rubrik "Stars & Charity" notwendig sind
- Verweise, die für die Beschreibung von Angeboten, die den Verkauf von Domains oder Bannerwerbeplätzen zum Inhalt haben, unerlässlich sind. Diese Angebote müssen in den für diese Angebote vorgesehenen Kategorien eingestellt sein. Die Verweise (Links) dürfen nicht zu Seiten führen, auf denen Inhalte und Angebote dargestellt werden, die bei eBay verboten sind.
- per HTML-Tag in den Quellcode der Angebotsbeschreibung eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Artikelbildern und Multimediapräsentation und wenn gesetzliche Vorschriften eine Ausnahme vorschreiben.
Hinweise:
Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung bei der Erstellung oder Bearbeitung von Angeboten.
- eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.
- Die Entscheidung, ob eine Ausnahme vorliegt, liegt allein bei eBay.
- Ein Verstoß kann zu einem Ausschluss vom Handel bei eBay führen.
Herzliche Grüße,
eBay-Team
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