Verkauf mit/ohne Rechnung/Umsatzsteuer

    • Verkauf mit/ohne Rechnung/Umsatzsteuer

      Hallo Gemeinde,
      nach ein paar hundert Jahren melde ich mich auch einmal wieder. Eigentlich hatte ich mich aus ebay zurück gezogen, nun habe ich aber doch wieder ein paar Sachen zu verticken. Mir stellt sich die Frage, ob dieser Passus in einer meiner Auktionen einwandfrei ist:
      Dies ist ein Verkauf von privat an privat. Der Auktionspreis ist der
      Barzahlungspreis. Auf Wunsch kann allerdings auch eine gewerbliche Rechnung
      erstellt werden. In diesem Fall würden zusätzlich zum Auktionspreis 19%
      Umsatzsteuer berechnet werden

      Hintergrund: Es handelt sich um eine professionelle Eisflockenmaschine. Ich möchte diese sowohl privaten als auch gewerblichen Interessenten anbieten. Ich selbst handle nur noch ausschließlich privat. Das Gerät ist in meinem Besitz, Eigentümer ist ein Freund, dessen Handlungsvollmacht ich habe. Dieser ist gewerbetreibend, und könnte bei Bedarf eine Rechnung mit Umsatzsteuer stellen.
      Ist dieses ent- oder weder Angebot in Ordnung, oder gibt es hierbei Fallstricke?
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • ego, schön von dir mal wieder zu hören! 8o

      Ich halte es rechtlich für mehr als problematisch, daß ein privater Verkäufer als Verkaufsagent für einen gewerblichen auftritt. Das wäre doch zu schön, wenn gewerbliche Verkäufer damit alle Pflichten wie Gewährleistung und Widerrufsrecht umgehen könnten.

      Du weißt sicher auch, daß du damit eigentlich zum Vertragspartner des Käufers wirst, egal wer der Eigentümer der Ware ist.

      Hier ein ausführlicher Bericht zu der Thematik: internetrecht-rostock.de/ebay-verkaufsagent.htm

      Warum verkauft der Händler nicht selbst? Eben um die Pflichten eines Gewerblichen zu umgehen? Sehr dünnes Eis...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Interessant wäre wohl auch der gedanke braucht oder kauft ein privat haushalt so ein gerät ??? ich kann mir darunter 1. nix vorstellen und 2. wenn es ein riesen trümmer ist wird wohl der privat mann eh nicht kaufen. also wäre die schluss folgerung dein freund macht es besser selber.
    • Warum verkauft der Händler nicht selbst? Eben um die Pflichten eines Gewerblichen zu umgehen?

      Nö, deswegen nicht. Der hat nur mit ebay und Co. nichts am Hut. Der nicht einmal einen Internetanschluss.

      Interessant wäre wohl auch der gedanke braucht oder kauft ein privat haushalt so ein gerät ??? ich kann mir darunter 1. nix vorstellen und 2. wenn es ein riesen trümmer ist wird wohl der privat mann eh nicht kaufen. also wäre die schluss folgerung dein freund macht es besser selber.

      Soo gewaltig ist das Ding nun auch wieder nicht. Guckst Du hier: gastro-seller.de/produkt/Scots…eneisbereiter_AF-200/493/
      Zur Zeit ist das Gerät bei mir auf der Terrasse in Betrieb. Bei den momentanen Temperaturen äußerst angenehm.
      Um die Gewährleistung geht es nicht. Die würden wir im gesetzlichen Rahmen übernehmen. Ich habe nur Bedenken, ob ebay oder Mitbewerber an dieser Formulierung etwas auszusetzen haben könnten. ?(
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Nun ja ich denke mal das private wohl eh ehr weniger zu deinem kundenkreis gehören würden. und da wäre es wohl dann am einfachsten einen VKagenten einzusetzen, der gewerblich handelt wo durch man dann wohl am besten fährt. ich für meinen teil würd mir so`ne wumme nicht in die hütte stellen :). Ob wohl ich auch das ein oder andere Gastrogerät besitze.
    • Wie ich schon schon geschrieben habe, soll die gesetzliche Gewährleistung doch gar nicht ausgeschlossen werden. Warum auch?
      Allerdings werde ich die sofortige Beweislastumkehr festhalten. Ist das so wasserfest?
      Der gesetzlichen Gewährleistungspflicht komme ich nach der mangelfreien Übergabe selbstverständlich nach. Die Beweislast für eventuell später sichtbar werdende Mängel liegt beim Käufer.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Die Beweislast liegt bei einem Privatverkauf eh beim Käufer. Aber wie ich bereits schrieb, bewegt ihr euch hier mehr als auf dünnem Eis, wenn die gesetzlichen Regelungen für Händler dadurch umgangen werden, daß der Händler seine Ware durch einen Freund privat verkaufen läßt. Wenn das der Käufer spitz bekommt, könnte es Probleme verursachen.

      Mit ist es schleierhaft, wie ein gewerblicher Händler sein Geschäft ohne Internetanschluß betreibt. Wie vertreibt er denn sonst sein Ware und warum nun ausgerechnet diese nicht auf diesem Weg? Da sollte vielleicht das Geschäftsmodell überdacht werden, sonst mußt du noch mehrfach als Verkaufsagent hinhalten und das könnte schnell nach hinten losgehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Mit ist es schleierhaft, wie ein gewerblicher Händler sein Geschäft ohne Internetanschluß betreibt. Wie vertreibt er denn sonst sein Ware und warum nun ausgerechnet diese nicht auf diesem Weg? Da sollte vielleicht das Geschäftsmodell überdacht werden, sonst mußt du noch mehrfach als Verkaufsagent hinhalten und das könnte schnell nach hinten losgehen.

      Leider steht nicht bei um welches Gewerbe es sich handel gehe mal von Gastronomie aus und nun ja Essen und trinken lässt sich ehr schlecht übers Netz vertreiben das wäre mal eine Art gewerbe wo wohl kaum nen I-net anschluss zwingend not wendig ist.
      Wobei ich pers. bei der sache ehr nicht mitspielen würde essei denn ich hab nen Gewerbeschein, so das ich auf der sicheren Rechtlichenseite bin. Zu mal sollte man sich mit dem eigenlichen Eigentümer zerstreiten bin ich der Vertragspartner und stehe für alle Art von sch... gerade ob ich nun was davon hatte oder nicht ich bin der der in den ... gekniffene.
    • Hallo große Eule:

      Noch einmal, ich schreibe auch ganz langsam: Niemand will hier die Gewährleistung ausschließen!


      Mit ist es schleierhaft, wie ein gewerblicher Händler sein Geschäft ohne Internetanschluß betreibt. Wie vertreibt er denn sonst sein Ware und warum nun ausgerechnet diese nicht auf diesem Weg?

      Mein Freund ist Schrotthändler. Dadurch ist er auch an das Gerät gekommen. Er verkauft ausschließlich an Großhändler in seiner Nähe. Da brauchst Du kein Internet für. Du kannst ganz beruhigt sein: Der braucht sein Geschäftsmodell mit Sicherheit nicht überdenken. Der verdient seit Jahren so viel Schotter, daß mir manchmal angst und bange wird.

      Um die Sache jetzt wirklich wasserdicht zu bekommen: Ich bin jetzt auch Eigentümer des Teils.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Zu mal sollte man sich mit dem eigenlichen Eigentümer zerstreiten bin ich der Vertragspartner und stehe für alle Art von sch... gerade ob ich nun was davon hatte oder nicht ich bin der der in den ... gekniffene.

      Das ist nicht ganz unrichtig. Aber ganz ohne Vertrauen geht es in der Geschä.... ,sorry , privaten Welt nun einmal nicht. Aber das braucht hier auch nicht erörtert werden.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Ich wollte dich nicht angreifen, ego. Sorry, wenn es so herüber gekommen sein sollte, ich war nur ein wenig erstaunt, daß du dich auf so eine Geschichte einläßt.

      ego444 schrieb:

      Noch einmal, ich schreibe auch ganz langsam: Niemand will hier die Gewährleistung ausschließen!

      Ich habe ja nicht die Gewährleistung allein gemeint. Wie sieht es mit Impressum und Widerrufsrecht aus?

      ego444 schrieb:

      Um die Sache jetzt wirklich wasserdicht zu bekommen: Ich bin jetzt auch Eigentümer des Teils.

      Ja, damit wärst du auf den ersten Blick aus dem Schneider. Sei mir aber nicht böse, wenn ich das Gefühl habe, das dies ein Scheingeschäft war.
      Verstehe mich bitte nicht falsch, ich habe nichts dagegen, daß du mal so ein Geschäft machst, aber du hast nun mal gefragt, ob dies rechtlich einwandfrei ist. Und ich bleibe bei meiner Einschätzung, daß es nicht ist. Hier könnte nun nämlich ein nächstes Problem kommen: Du hast Ware mit dem einzigen Ziel gekauft, sie gleich wieder zu verkaufen. So etwas könnte als gewerbliches Handeln ausgelegt werden.

      Aber gut ist, verkaufe das Teil und fertig ist. Hätte ich sicherlich auch so gemacht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Du hast Ware mit dem einzigen Ziel gekauft, sie gleich wieder zu verkaufen. So etwas könnte als gewerbliches Handeln ausgelegt werden.

      Nö, das Ding habe ich im Vorgarten gefunden :P . Beweise mir einer das Gegenteil.
      Naja, ganz so muss man ja nicht argumentieren. Aber die nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht dürfte kaum nachzuweisen sein.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Ist das nun eine Kunstschnee-Maschine ? Wenn der Versand nicht so teuer wäre, dann würd ich mal bieten [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Wetter/smilie_wet_059.gif] Zur Zeit sicherlich sehr sinnvoll :P

      Mal im Ernst, verkauf das Teil als Privater, schließe alles aus um hinterher keinen Ärger zu bekommen und gut ist. Ich denke, wenn ein Gewerblicher interessiert ist, dann muss er es so nehmen wie es ist und gut. Das Ding gehört jetzt offensichtlich dir, ob zu diesem Zeitpunkt jemand nach solchen Dingen sucht ist eher fraglich.....überall sind Ferien und mit einer Schaummaschine hättest Du zur Zeit sicher mehr Schotter gemacht, aber wenn´s, wie ich vermute mehr oder weniger verschenkt wurde, dann verkaufst Du ja auch nicht wirklich mit Gewinnabsicht, sondern eher, weil Du den Schrott, der dir aufgebrummt wurde wieder loswerden willst, richtig ? 8)

      Dein Profil gibt erstmal auch keinen Hinweis auf möglichen gewerblichen Verkauf......sch...... auf das Ding mit dem Gewerbe und mach ne normale Privatauktion draus, fertig..... :thumbup:

      Wünsche viel Erfolg bei der Auktion !

      Grüße aus dem kölner Norden.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • aber wenn´s, wie ich vermute mehr oder weniger verschenkt wurde, dann verkaufst Du ja auch nicht wirklich mit Gewinnabsicht, sondern eher, weil Du den Schrott, der dir aufgebrummt wurde wieder loswerden willst, richtig ?

      Wenn ich mal richtig nachdenke, ist es genau so wie Du es schreibst :O .
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)