Einspruch auf RTL am 28.07.10 jetzt anschauen !

    • Über was wurde da genau berichtet ? Ich hatte die Sendung nicht gesehen
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich meine, hier geht´s:

      rtl-now.rtl.de/einspruch-die-show-der-rechtsirrtuemer.php

      HIer ne kurze Zusammenfassung aller Themen:

      ratgeberbox.de/ratgeber/artike…r-rechtsirrtuemer-bei-rtl

      Das Thema, welches euch interessieren könnte:

      Zu Gast in der Show sind auch Timo und Melanie Schiemann. Beide wollen Bilder eines Produkts für eine private Versteigerung bei Ebay aus dem Internet herunterladen. Darf man das? Natürlich nicht, "Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer" klärt auf. Außerdem ist Familie Fink zu Gast bei Andrea Kiewel. Nach der dritten Reparatur ihres Notebooks gab die Familie ein neu erworbenes Notebook dem Händler zurück. Dieser hat 200 Euro Nutzungsentgelt einbehalten. Darf der Händler das?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Danke für den link. Viel inteserssantes gab`s über ebay ja leider nicht und die notebook sache wurde recht oberflächlich abgehandelt, man hätte bei der ersten reperatur erwähnen sollen, das ein tausch auf ein neues gerät nur binnen einer frist x (hab die zeiten nicht imkopf) möglich ist, und man danach eine rep. zulassen muss.für nen prof.dr. ziehmlich daneben für meinen geschmack.
    • senseman schrieb:

      man hätte bei der ersten reperatur erwähnen sollen, das ein tausch auf ein neues gerät nur binnen einer frist x (hab die zeiten nicht imkopf) möglich ist

      Die Wahl für ein neues Gerät ist meines Wissens an keine Fristen gebunden außer natürlich an die Gewährleistungsfristen. Wo sollte dies denn deiner Meinung im BGB zu finden sein?

      §439 BGB

      § 439 Nacherfüllung
      (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
      (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
      (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
      (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


      zu den Fristen: §438

      § 438 Verjährung der Mängelansprüche
      (1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

      1. in 30 Jahren, wenn der Mangel

      a)
      in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
      b)
      in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,

      besteht,

      2. in fünf Jahren

      a)
      bei einem Bauwerk und
      b)
      bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und

      3. im Übrigen in zwei Jahren.

      (2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.
      (3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.
      (4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
      (5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ok steht nix von drin, aber es steht auch nirgendswo das ich einen neuen Artikel erhalten kann/muss. man muss 2 nachbesserungen zulassen §440 BGB.

      § 440
      Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz


      Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439
      Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der
      Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung
      gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich
      nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den
      sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
      Somit bleibt es für mich bei sehr oberflächliche abhandlung des weiteren wird der tausch wohl unter allgemeiner rechtssprechung bzw. kulanz des VK gehandelt.
    • senseman schrieb:

      Ok steht nix von drin, aber es steht auch nirgendswo das ich einen neuen Artikel erhalten kann/muss. man muss 2 nachbesserungen zulassen §440 BGB.

      Du mißverstehst den Begriff Nacherfüllung. Nacherfüllung beinhaltet juristisch auch die Neulieferung. Es muß nicht zwingend eine Reparatur sein.

      senseman schrieb:

      Somit bleibt es für mich bei sehr oberflächliche abhandlung des weiteren wird der tausch wohl unter allgemeiner rechtssprechung bzw. kulanz des VK gehandelt.

      Nö, keine Kulanz. Ich habe doch schon extra §439 zitiert:

      (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

      Es wurde in der Sendung also alles korrekt und ausreichend erklärt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das wird es sein, das ich es falsch verstehe. im gegen zug heisst, das dann, geht mir ein gerät in den 2 Jahren geährleistung kaputt geht. so oft gegen ein neues tauschen kann wie es kaputt geht. ich brauch also nie eine reparatur zudulden. nun ja viel spass beim durch setzen die Händler werden immer auf die Rep. versuche hinweisen.

      Hier noch nen link zu selbigem problem:
      http://www.connect.de/ratgeber/problemfall-internetkauf-375035.html
      und da rauf ist z.b. in der sendung nicht hingewiesen worden und jetzt mal ehrlich wer hat bock auf einen langen kosten intensiven rechtsstreit ??? darauf wurde nämlich nicht hingewiesen. somit mimmt man als Verbraucher wohl lieber die 2 rep. versuche (welche auch 10 bis 20 und mehr werden können weil es ja immer nur 2 reps verusche für ein und den selben Fehler gelten treten also 10-20 Fehler auf kann ich pro fehler 2 rep versuche rechnen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • im gegen zug heisst, das dann, geht mir ein gerät in den 2 Jahren geährleistung kaputt geht. so oft gegen ein neues tauschen kann wie es kaputt geht.


      Ist so und wurde ausgiebigst von diversen, latent kriminellen Handwerkern - erprobt. Flex im Dauergebrauch nach 3 Monaten gegen neues Gerät im Baumarkt tauschen...Notfalls bei Diskussion die Marke wechseln und weiter gehts...Ist heute nicht mehr ganz so einfach möglich, da sich die Kassenprogramme verbessert haben und es einfach zu viele versucht haben.
      Es scheint nur so...
    • Da hast Du völlig recht. Aber es bietet ja auch hier niemand eine Rechtsberatung an! Nicht einmal die Juristen unter unseren Forenmitgliedern, welche es fachlich zumindestens könnten. Hier werden ausschließlich Meinungen kund getan. Einige Schreiber schreiben unter ihren Artikeln sogar darunter, dass sie mit Ihrer "Schreibe" nur ihre Meinung wiedergeben.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Wir betreiben hier natürlich keine Rechtsberatung, sondern Meinungs- unf Erfahrungsaustausch.

      Mir ist auch nicht bekannt, daß jemals ein User eines Forums wegen dieses seit 1935 bestehenden Gesetzes verurteilt worden wäre.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Jeder hier hat seine Meinung, die einen aus dem Bauch heraus, die anderen (die meisten) haben ein mehr oder weniger auch rechtliches Wissen. Das hier zu schreiben ist völlig ok und hilf den Usern meist und zumindest in einfach gelagerten Fällen schon weiter. Aber eine Rechtsberatung findet hier sicherlich nicht statt. Dafür gibt es Anwälte !

      Alles was Du hier liest kommt aus eigenem Wissen oder aus Vermutungen (im schlechtensten Falle), aber alles was Du hier liest ist immer ohne Gewähr ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich bin mir jetzt ja nicht ganz so sicher, aber darf denn überhautp Rechtsberatung in einem Forum stattfinden? Ich habe da mal etwas gelesen (finde den Link leider nicht mehr), dort hieß es das Rechtberatung nur durch Anwälte passieren darf....


      Irgendwie erinnerst du mich an jemanden :whistling:
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"