Welche Risiken bei Bank Wire Transfer?

    • Welche Risiken bei Bank Wire Transfer?

      Hallo zusammen!

      Puh, jetzt scheine ich aber ein richtiges Problem zu haben und "googeln" hat mich bisher nicht wirklich weiter gebracht ;(
      Aber der Reihe nach:
      Habe für eine Uhr im eBay einen Zuschlag aus Hong Kong bekommen. Käufer zahlt blitzschnell via Bank Wire Transfer von einem Konto der HBSC Bank Hong Kong.

      Jetzt male ich mir das folgende für mich entsetzliche Szenario aus:
      Ich versende die Uhr, dann stellt sich heraus, daß das Konto gehackt wurde. Würde mal vermuten, daß die HBSC das Geld in so einem Fall von meiner Bank (sprich: von mir) zurückfordern kann.
      Den Schaden (3.300€) hätte dann schlicht und ergreifend ich ;(

      Wie beurteilt ihr das :?: Wie komme ich aus der Nummer heile raus :?:


      Liebe Grüße von
      Dugena
    • Nach den Informationen, die ich im Netz gefunden habe, ist bei dieser Zahlart eine erhöhte Grundaufmerksamkeit empfehlenswert.
      Aber diese hast Du ja glücklicherweise schon.

      Der Käufer hat Dir also schon überwiesen?
      Ist das Geld schon bei Dir eingegangen?
      Was hat er Dir geschrieben?
      Ist der Käufername identisch mit dem Geldtransfernamen?

      Beim "Bank Wire Transfer" hat es anscheinend weltweit schon viele Betrugsfälle in allen möglichen Variationen gegeben.
      Das größte Risiko scheint mir auch, die von Dir befürchtete Möglichkeit der Rückforderung zu sein. Diese besteht, wenn die Senderbank aufgrund eines (vermuteten) Betrugs von der Empfängerbank das Geld zurückverlangt. Der mögliche Betrug könnte zum Zeitpunkt der Überweisung noch nicht erkennbar gewesen sein. Möglichkeiten zum Betrug gibt es anscheinend einige, wie z.B. betrügerische Fremd-Kontonutzung, betrügerische Nutzung der Wire-Transfer-Technik innerhalb und außerhalb der Senderbank uvm. Die Rückbuchung kann auch Tage oder Wochen später verlangt werden (Frist ist mir unklar).

      Keine schlechte Idee wäre, Deine Bank zu dem Vorgang zu befragen. Lasse Dich dort von einem Spezialisten für internationale Transaktionen beraten. Lasse Dir von Deiner Bank die dauerhafte Sicherheit der Gutschrift schriftlich (nicht mündlich) bestätigen. Wenn sie das nicht machen will, ist sich die Bank selbst nicht sicher. Dann ist auch die Überweisung unsicher!

      Meine Fundstellen im Netz (Englisch):
      webmasterworld.com/ecommerce/3500459.htm
      allbusiness.com/finance/150248-1.html

      Interessantes Thema. Halte uns bitte auf dem Laufenden. Danke!
      viribus unitis semper et ubique
    • Hallo dugena.

      wire transfer ist eine ganz normale Überweisung.
      Der Begriff stammt aus der Zeit, als Geld noch telegraphisch angewiesen wurde.
      Da die Briten ein eher konservatives Volk sind, benutzen sie diese Formel noch heute.
      Nun ja, und Hong Kong ist eine ehemals britische Kolonie, die haben das so gelernt *gg*

      Schau hier:

      http://tools-internetservices.suite101.de/article.cfm/bezahlen_im_internet

      und hier:
      http://dict.leo.org/?lp=ende&from=fx3&search=wire+transfer+
    • Hallo Dugena,

      tausende Versuche umgekehrter Natur haben nichts gefruchtet.

      Käufer überweist an Scammer, will Betrag zurückholen, Bank sagt, das geht nicht mehr. Zurückholen geht nur, wenn das Geld schon weg von dem einen, aber noch nicht auf dem anderen Konto ist - in der Regel max. 24 Stunden.

      Wenn das Geld auf deinem Bankkonto als Überweisung angelangt ist, kann es niemand mehr zurückholen. Anders verhält es sich nur mit Einziehungsaufträgen.

      Wie schon von l b d gesagt - bank wire transfer ist das englische Wort für Überweisung - und etwas Sichereres als dies gibt es (für den Geldempfänger) nicht.

      schöne Grüße

      Friii

      :)
      Friiignatur

      :thumbsup:
    • Hallo nochmal,

      es ist toll, wenn der Kontoinhaber gleich dem Ebaykonteninhaber ist - aber nochmal - es ist (leider, seufz) vollkommen schnurz.

      Wenn das Geld auf deinem Konto ist, könnte es nur mehr ein Staatsanwalt bei begründetem Verdacht auf schweren gewerbsmäßigen Betrug einfrosten (nicht mal zurückholen, dafür bräuchte es ein Urteil).

      schöne Grüße

      Friii
      Friiignatur

      :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von friiischling ()

    • Ich neige dazu, die Meinung von Friii zu bestätigen, aber dennoch würde ich den Rat von Fairhandel beherzigen und auf Nummer sicher gehen, bei 3000 Glocken allemal.

      Ob Du nun heute oder erst Montag, nach der Bestätigung durch Deine Bank, versendest, darauf kommts nicht an ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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    • Drapondur schrieb:

      aber dennoch würde ich den Rat von Fairhandel beherzigen und auf Nummer sicher gehen

      Nun.
      Wenn du den links von fairhandel folge leistest und der weltweit bekannten Sprache der Angelsachsen mächtig bist,
      wirst du auf das selbe Resultat stossen, welches friiii und meine Wenigkeit schon offenbarten:
      Es handelt sich um eine simple Überweisung.
      Und Geld, welches einem Empfängerkonto mittels Überweisung gutgeschrieben wurde, lässt sich nicht mehr zurückholen
      8)
    • Ich würde mir bei DEM Betrag auch von der Bank schriftlich versichern lassen, daß diese Zahlung unwiederruflich ist.
      Ich vermute das dich dies etwas kosten, wird da ja deine Bank die Auftrraggeberbank kontaktiren muss und diese beim Auftraggeber der Zahlung nachfragen muss. Und es wird nicht in ein paar Stunden erledigt sein.

      Ich halte die Aussage "ausschließlich auf Anordnung von Gericht/StA......" etwas gewagt.
      Ich weiss aus anderen Foren, das die Banken hierzulande bei solchen Rückholungen gerne mitspielen (Stichwort: nicht authorisierte Kontonutzung, Gelder aus Betrügereien, Geldwäsche,.....) und vorerst mal alles auf den Empfänger abwälzen. Erst wenn dieser dann massivst protestiert und mit RA und Gericht droht..........
      Man müßte sich die die AGB der eigenen Bank mal genauestens durcharbeiten, was da alles möglich ist.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Wie lange wird es wohl brauchen, bis es endlich alle akzeptieren?

      stern.de/wirtschaft/geld/irrtu…-geld-zurueck-545650.html
      merkur-online.de/nachrichten/w…bankkunden-mm-477416.html
      123recht.net/article.asp?a=662&p=4&ccheck=1#ueber

      Wenn hier mittels Überweisung von einem geklauten Konto jemand betrogen werden kann,
      so ist es entweder der Kontoinhaber der geklauten Kontodaten, der nachlässig mit seinen Daten umgegangen ist,
      oder die Senderbank, die ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat.

      Eines ist aber klar, eine gutgeschriebene Summe kann nicht storniert werden.


      Und Geldwäsche? Wie?
      Vom eigenen Konto aus kauft der Geldwäscher im Ausland hochwertige Waren?
      Oder macht er das auch mit einem geklauten Konto, auf das er zuerst das zu waschende Geld einzahlt?
      Den Punkt könnte mir noch mal jemand erläutern bitte. ;o)


      maghreb66 schrieb:


      Ich weiss aus anderen Foren, das die Banken hierzulande bei solchen Rückholungen gerne mitspielen (Stichwort: nicht authorisierte Kontonutzung, Gelder aus Betrügereien, Geldwäsche,.....) und vorerst mal alles auf den Empfänger abwälzen. Erst wenn dieser dann massivst protestiert und mit RA und Gericht droht....

      Aha?
      Wenn man also den Lauten macht, lenkt die Bank dann ein oder wie soll ich das verstehen?
      Das hiesse ja, sie hätten das Geld zu unrecht rückgebucht, sonst würden sie es ja nicht wieder hergeben.
      Also ohne Belege, ohne Quelle, halte ich solche Geschichten für ein Wispern im Wind ;o)
    • was ist eigentlich mit Dir los? Du hast Deine Ansicht mehr als klar dargelegt.

      Brauchst Du eine explizite Bestätigung, dass Deine Ansicht die einzig richtige ist?
      Oder hast Du einfach nur zu viel Zeit?

      ?(
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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    • Drapondur schrieb:

      was ist eigentlich mit Dir los? Du hast Deine Ansicht mehr als klar dargelegt.

      Brauchst Du eine explizite Bestätigung, dass Deine Ansicht die einzig richtige ist?
      Oder hast Du einfach nur zu viel Zeit?


      Da dein post direkt an meines anschliest ohne weitergehenden Bezug, nehme ich mal an du meinst mich?

      Du hast Deine Ansicht mehr als klar dargelegt.
      Das hoffe ich doch *g*
      Und das ist keine Ansicht die ich aus dem hohlen Bauch gebildet habe,
      ich habe dazu entsprechende Quellen angezeigt.

      Brauchst Du eine explizite Bestätigung, dass Deine Ansicht die einzig richtige ist?
      Wenn hier immer noch wieder jemand anfängt im Nebel zu stochern,
      dann halte ich die Laterne hoch :o)

      Oder hast Du einfach nur zu viel Zeit?
      Um meine Zeit mach dir ma keinen Kopp, die läuft schon noch früh genug ab [Blockierte Grafik: http://groups.ebay.com/images/emoticons/devil.gif]
    • Nun kommt hier bitte ein wenig wieder herunter.

      Noch vor einigen Monaten hätte ich genauso argumentiert wie lbd. In der Theorie ist es nämlich nach Buchung der Überweisung wirklich nicht mehr möglich das Geld zurückzuholen. Das kann man ja auch im www in zahlreichen Artikeln nachlesen, wie sie lbd auch verlinkt hat.

      Aber wie maghreb bereits schrieb, konnte auch ich immer wieder mal lesen, daß Betrugsopfer nach einer Woche oder mehr ihr Geld zurück erhalten haben. Diese Beispiele, die ich kenne und die auch teilweise hier im Forum dokumentiert sind, stehen stets im Zusammenhang mit größeren Betrugsfällen durch Fake-Shops etc. Und immer wird dazu die Einverständnis der Empfänger-Bank von Nöten gewesen sein, wenn die ausführende Bank nicht auf dem Betrag sitzen bleiben möchte. Und ich meine hier nicht die Fälle, in denen die Polizei das Konto bereits eingefroren hat. Die geschilderten Fälle sind aber sicher nicht die Regel, sondern Einzelfälle. In der Regel gilt dies, was lbd uns hier zu vermitteln versucht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Aber wie maghreb bereits schrieb, konnte auch ich immer wieder mal lesen, daß Betrugsopfer nach einer Woche oder mehr ihr Geld zurück erhalten haben.
      Diese Beispiele, die ich kenne ... stehen stets im Zusammenhang mit größeren Betrugsfällen durch Fake-Shops etc.

      Hi biguhu
      Das sind aber zwei paar Schuh.
      Wenn ein betrügerischer VK auffliegt und die Opfer ihr Geld wieder bekommen, ist das was ganz anderes als das um was es hier geht.
      Vielleicht kann ja einfach mal jemand einen plausiblen Fall verlinken, wo einem VK das auf sein Konto überwiesene Geld wieder zurückgebucht wurde.
    • little*big*dwarf schrieb:

      Das sind aber zwei paar Schuh.
      Wenn ein betrügerischer VK auffliegt und die Opfer ihr Geld wieder bekommen, ist das was ganz anderes als das um was es hier geht.

      Das habe ich gerade nicht gemeint. Der Betrug ist eben noch nicht aufgeflogen (zumindest hat die Polizei noch nicht gehandelt), konnte aber offensichtlich von einigen Geschädigten bei der Empfänger-Bank glaubhaft gemacht werden (oder verstehst du dies unter "auffliegen"?). So etwas wird natürlich nur dann funktionieren, wenn eine Vielzahl Geschädigter sich bei der Bank meldet.

      Bei Einzelbeträgen, wie hier in unserem Fall, dürfte das in der Tat aussichtslos sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nochmals vielen Dank für die vielen Antworten!

      Bin kein Experte, aber auch mir scheint die Sichtweise von little*big*dwarf ziemlich plausibel. Denn selbst wenn es sich um einen Betrüger auf Senderseite handelt, warum sollte der Empfänger des Geldes (ich) und nicht der Kontoeigentümer oder die Senderbank für den Schaden haften?!

      Aber jetzt will ich nicht spitzfindig sein (aber es geht um verdammt viel Kohle), aber einiges was hier geschrieben wurde und was hier verlinkt ist, bezieht sich auf Inlands- bzw. EU-Überweisungen. In meinem Fall geht es um eine internationale Überweisung und ist es wirklich klar, daß für solche das Gleiche gilt?
      Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob das spezielle Verfahren des Bank Wire Transfers nicht doch anderen Regeln unterliegt?
      Dazu zwei Links:
      Wire_transfer,Security
      Chargeback, Reasons


      Wie auch immer, halte ich es für eine sehr gute Idee mit meiner Bank zu reden (mach ich morgen) und zu versuchen, mir den Betrag zu bestätigen (in welcher Form?) zu lassen.


      Liebe Grüße von
      Dugena
    • Hallo,

      also nochmal ein Roman von mir:

      1.) @TE: Wenn du das Geld auf deinem Konto hast und die Uhr schickst, kann dir nicht ohne Einverständnis deiner (der Empfänger-)Bank irgendjemand das Geld wieder wegnehmen.

      2.) was in Deutschland an Erfahrung beim Zurückholen aufliegt - in Österreich mit dem (noch) Bankgeheimnis ist es tatsächlich nahezu unmöglich, Geld zurückzuholen).

      Diese Ausführungen beziehen sich jedoch auf den umgekehrten Fall - Betrüger hat Geld bekommen, Bank weiß, daß es ein Scam war.

      Fremde Federn - Zitat vom 30.5.2006, 18:35 (nicht öffentlich einsehbar, aus einem club)

      Leider ist die rechtliche Situation wohl so, dass die Bank das Geld nicht einfach zurückbuchen kann,
      wenn es einmal auf dem Konto des Empfängers ist.
      So wird dann auch die Auskunft der Bank sein.

      Aber es gibt einige Möglichkeiten, wie Leute es dennoch geschafft haben.

      Die erste und einfachste ist, wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto ist,
      dann kann es gestoppt werden.

      Die zweite Möglichkeit ist, wenn etwas bei den Angaben nicht stimmt.
      Man könnte es über diese Schiene versuchen,
      wenn der Name des Empfängers nicht mit dem Kontoinhaber der Kto-Nr. übereinstimmt
      oder wenn der Name des Empfängers keine Person ist, die sich mit Ausweis angemeldet hat,
      sondern eine Firma, die es wohl gar nicht gibt.

      Bei Online-Überweisungen muss die Bank das nicht prüfen,
      aber damit haben sie einen Grund, die Überweisung rückgängig zu machen,
      wenn sie es wollen,.
      Sie wollen es aber regelmäßig nur, wenn noch Geld da ist
      und nicht, wenn sie es selbst drauflegen müssen.

      Eine andere Möglichkeit ist es, wenn der Zahlungsempfänger mit der Rückbuchung einverstanden ist,
      auch das kommt vor, wenn er z.B. auf Anraten seines Anwalts dadurch Strafmaßnahmen zu vermeiden oder zu mildern sucht.

      Dann gibt es noch eine weitere und noch schwierigere Möglichkeit,
      ich zitiere dazu von einem Forenschreiber, dr._fraud :

      Rücküberweisung durch die Empfängerbank.
      Hat man Anzeige gegen den Kontoinhaber erstattet, hat sich die Staatsanwaltschaft mit der Empfängerbank in Verbindung gesetzt,
      und ist die Polizei/Staatsanwaltschaft grundsätzlich mit diesem Plan einverstanden,
      dann kann (kann, nicht muss) die Empfängerbank das Geld zurücküberweisen.
      Hierzu wendet man sich an die Empfängerbank, nennt denen das Aktenzeichen der eigenen Anzeige
      und faxt ihnen ggf. Kopien der relevanten Dokumente,
      und beantragt eine Rücküberweisung durch die Empfängerbank.
      Dann geht man zur eigenen Bank, und erklärt denen, dass man bei der Empfängerbank einen solchen Antrag gestellt hat.
      Die Mitwirkung der eigenen Bank ist erforderlich weil man eine Haftungsfreistellung braucht.
      Mit dieser Haftungsfreistellung ermöglicht man der Empfängerbank,
      sollte sich der Antrag auf Rücküberweisung als missbräuchlich herausstellen,
      sich das Geld wieder von der eigenen Bank zurückzuholen (sozusagen eine Rück-Rücküberweisung).
      Diese Rück-Rücküberweisung könnte theoretisch auch dann stattfinden wenn das eigene Konto keine hinreichende Deckung aufweist,
      und für diesen hypothetischen Fall wird die Haftungsfreistellung benötigt.

      Das sind Möglichkeiten, die in etlichen Fällen schon funktioniert haben,
      aber es gibt darauf keinen rechtlichen Anspruch,
      man ist auf die Kooperation der Banken angewiesen und nicht alle sind dazu bereit.
      Die Postbank ist erfahrungsgemäß besonders stur,
      sowohl wenn sie auf der Sender- oder auf der Empfängerseite involviert ist,
      läuft man vor eine Wand.
      Andere Banken sind eventuell je nach Einstellung des zuständigen Sachbearbeiters/Filialleiters kooperativer
      und nutzen alle bestehenden rechtlich abgesicherten Möglichkeiten aus.

      Es wäre darum gut, wenn unter den Betroffenen ein Bankangestellter ist,
      der bei den ?Kollegen? schon mal etwas vorbohrt.
      Man sollte es auf jeden Fall versuchen, denn es ist nur was zu holen,
      wenn auch noch was da ist, also: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.



      schöne Grüße
      Friii
      Friiignatur

      :thumbsup:
    • Dugena schrieb:

      Wie auch immer, halte ich es für eine sehr gute Idee mit meiner Bank zu reden (mach ich morgen) und zu versuchen, mir den Betrag zu bestätigen (in welcher Form?) zu lassen.

      Wenn das klappt, na super!

      :)






      Dugena schrieb:

      Aber jetzt will ich nicht spitzfindig sein (aber es geht um verdammt viel Kohle), aber einiges was hier geschrieben wurde und was hier verlinkt ist, bezieht sich auf Inlands- bzw. EU-Überweisungen. In meinem Fall geht es um eine internationale Überweisung und ist es wirklich klar, daß für solche das Gleiche gilt?
      Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob das spezielle Verfahren des Bank Wire Transfers nicht doch anderen Regeln unterliegt?
      Dazu zwei Links:
      Wire_transfer,Security
      Chargeback, Reasons

      Chargeback bezieht sich eigentlich auf Kreditkarten und hat mit Wire Transfer wenig zu tun.

      Im Wire Transfer Link steht eh, daß es die safest method ist.

      :)

      schöne Grüße

      Friii
      Friiignatur

      :thumbsup: