Welche Risiken bei Bank Wire Transfer?

    • Hallo zusammen!

      Habe gerade bei meiner (Online-) bank angerufen. Die Auskunft, die ich bekommen habe ist höchst unerfreulich und ein Hammer :!: :!: :!:
      Die Senderbank kann sich innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen das Geld von meiner Bank zurückholen ;(

      Lt. Hotline ist das allgemeines Gesetz (welches konnte mir die Dame nicht sagen) und nicht bankspezifisch und gilt für Überweisungen außerhalb der EU.
      Ob es einen Unterschied für Bank Wire Transfer und Money Order gibt, konnte sie mir nicht sagen...

      Wer hat einen Rat für mich, was soll ich jetzt machen ?( ?(


      Viele Grüße
      Dugena

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dugena ()

    • Kannst Du dem Käufer eine andere Zahlart anbieten?
      Paypal z.B. würde ich, wegen der damit verbundenen und bekannten Probleme, auch nicht empfehlen.

      Teile dem Käufer die Sachlage offen mit und warte was er dazu zu sagen hat.

      Money Order ist eine Geldanweisung, wie sie z.B. mit Western Union, MoneyGram usw. genutzt wird. Diese ist für den Empfänger sicher und für den Sender unsicher.
      Mein Kenntnisstand: Bank Wire Transfer wird für nationale (außerhalb EU) und internationale Überweisungen genutzt und ist zumindest für den Empfänger unsicher.

      Klarheit habe ich allerdings bei der Internetsuche über "Bank Wire Transfer" bisher auch noch nicht erreichen können. X(

      Auf keinen Fall vom Käufer unter Druck setzen lassen und die Ware versenden, ohne das Geld in Sicherheit zu wissen!
      Es könnte sich noch immer um einen Betrugsversuch handeln. Handle mit Bedacht!
      Falls Du weiterhin irgendwelche Bedenken haben solltest und sich sonst keine Lösung findet, versuche mit dem Käufer überein zukommen, die Transaktion abzubrechen. Das ist zwar für den angepeilten finanziellen Gewinn bitter, aber immerhin ist dann die Ware noch in Sicherheit und Du hättest keinen echten Verlust.

      Versuche mal Informationen über den Käufer und seine Senderbank zu bekommen.
      Hat der Verkäufer möglichst 100% positive Bewertungen?
      Wie lange ist er schon bei ebay?
      Recherche über Google könnte nicht schaden.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Dugena schrieb:



      Lt. Hotline ist das allgemeines Gesetz (welches konnte mir die Dame nicht sagen) und nicht bankspezifisch und gilt für Überweisungen außerhalb der EU.
      Ob es einen Unterschied für Bank Wire Transfer und Money Order gibt, konnte sie mir nicht sagen...

      Wer hat einen Rat für mich, was soll ich jetzt machen ?( ?(

      Hi dugena.
      Hmmm, klingt nicht unbedingt kompetent? Ich tippe mal auf call-center.
      Ruf doch nochmal an und stelle die Frage andersrum, ob du dein Geld aus Hong-Kong zurückholen könntest ;o)

      Hast du einen Anwalt den du fragen kannst?
      Oder du rufst mal bei der BaFin an:

      (Auch einfache Fragen mit rechtlichem Bezug können hier beantwortet werden.) heisst es da.
      bafin.de/cln_179/nn_723250/DE/…fon__node.html?__nnn=true
    • Hallo,

      diese 6 Wochen klingen sehr stark nach der Frist für die Rückholung von Lastschriften. Ich bin ganz und gar nicht unbelehrbar, aber ich habe selbst schon erlebt, daß Bankangestellte nicht einmal etwas von einer EU Binnenüberweisung verstanden.

      Maile doch dem Support deiner Bank folgende genaue Frage:

      "Habe am xx. August eine Überweisung von EUR XXXXX für einen Privatverkauf von einem Käufer aus Hong Kong bekommen. Der Betrag wurde meinem Konto am x. August gutgeschrieben. Kann der Käufer diese Überweisung erfolgreich zurückholen, nachdem ich ihm die gekaufte Ware zugesendet habe?"

      Ich kann die von dir erhaltene Auskunft schlichtweg nicht glauben.



      schöne Grüße

      Friii
      Friiignatur

      :thumbsup:
    • Dugena schrieb:

      Die Senderbank kann sich innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen das Geld von meiner Bank zurückholen ;(

      Lt. Hotline ist das allgemeines Gesetz (welches konnte mir die Dame nicht sagen) und nicht bankspezifisch und gilt für Überweisungen außerhalb der EU.
      Ob es einen Unterschied für Bank Wire Transfer und Money Order gibt, konnte sie mir nicht sagen...



      Also das glaube ich jetzt auch nicht und schon gar nicht OHNE GRUND !!! ;(
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Es ist zwar kaum zu glauben, aber entspricht wahrscheinlich der Wahrheit.
      Die Rückbuchung kann z.B. bei einer nichtlegitimierten Überweisung erfolgen, wenn z.B. der Kontoinhaber der Senderbank gar nicht die Überweisung veranlasst hat, sondern die Überweisung betrugsmäßig durch einen Dritten erfolgt ist.

      Hier ein konkretes Beispiel aus England:
      Online International Bank Wiring Reversed - Fraud?
      gefunden hier:
      Why are sellers scared of bank wire transfers?

      Ein "Bank Wire Transfer" könnte eine besondere Form der SWIFT-Auslandsüberweisung sein, und ist nicht mit der uns bekannten EU-Standardüberweisung zu vergleichen.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Da gab es doch einen Trick mit dem diese Somalia Heinis Arbeiten, es wir Geldüberwiesen was garnicht da ist, und dann zurück gebucht wird nach 3 Wochen. Such einmal nach Nigeria Connection... Oh ja siehe oben ich hatte das Fenster noch von heute Morgen offen, sorry...
      Nationale als auch Internationale Versandkosten im Vergleich -> Versandkostenrecher

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von XPaket-de ()

    • Hallo,

      @XPaket:

      die Nigerianer arbeiten aber mit gefälschten Bankmails, Schecks, oder Treuhandservices, nicht mit Überweisungen, die auf dem Empfängerkonto eintreffen und wieder zurückgehen.

      @Fairhandel:

      Der Thread ist interessant, aaaaber: Die Empfängerbank unterliegt amerikanischem Recht, die Empfängerbank in unserem Fall unterliegt EU Recht.

      UND: Wenn die Empfängerbank nicht mitspielt, geht gar nichts, es hängt die Geschichte in diesem Fall also nur an der Antwort der Hausbank des TE.

      Und die sollte er nochmal fragen.

      schöne Grüße

      Martin
      Friiignatur

      :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von friiischling ()

    • Schade ... nun habe ich den ganzen US-thread durchgelesen, es gab leider keine Auflösung seitens des users budgetplan.

      Was ich aber seltsam finde, er sprach von zwei Konten bei der BoA, eines zum Geldempfang (Giro) und eines als Sparkonto.
      Die Nummer des Sparkontos hätte er niemandem je mitgeteilt.
      Geldeingang: Giro
      Reversebuchung: "Spar"-Konto

      Zu beachten:
      Käufername und Name der Einzahlerin waren nicht identisch.


      Hab budgetplan mal kontaktiert, mich interessiert das Ende der Geschichte.
    • Oh :o(
      Für budgetplan ist es nicht gut gelaufen.
      Seine Antwort:


      Hallo little*big*dwarf,

      BOA NEVER gave the money back to me and Susan is gone forever. So I lost $877.
      But as long as you double check with your bank after the money is wired, you should be fine.

      Let me know if there's more question.

      thanks,

      Martin


      - budgetplan
    • Hallo,

      1.)Es freut mich, daß die Sache gut gegangen ist.

      2.) Die Materie ist zu interessant/wichtig, um sie ruhen zu lassen.

      Ich habe einen ästerreichischen RA und einen Bankangestellten damit beschäftigt, results will follow.

      Die Kosten übernimmt Uhu - oder?

      :P
      Friiignatur

      :thumbsup:
    • Sorry, wenn ich das Thema nochmals aufgreife, aber ich finde es einfach zu wichtig :!:
      So richtig beruhigt bin ich noch immer nicht, nachdem ich die folgenden Quelle zum Thema gelesen habe: Landgericht Bonn, 3 O 236/06, 29.12.2006

      Zwar konnte ich bei meiner Bank in deren AGB keinen entsprechenden Passus finden ("Stornorecht gemäß Nr. 8.1. der AGB"), wie er im besagten Fall wohl maßgeblich für die Urteilsfindung war.
      Aber das macht mich trotzdem nicht gerade sicherer.... :S

      Liebe Grüße von
      Dugena
    • Hast Du das Geld denn noch auf dem Konto liegen ? Ich würde mal fragen, wie es aussieht, wenn eine Rücküberweisung tatsächlich seitens des Käufers vorläge, was dann passieren würde, wenn das Konto nicht dementsprechend gedeckt wäre. Kann dann überhaupt eine solche Rücküberweisung stattfinden ? Wie sieht es mit Dispo aus....in dem Falle wäre ich dazu geneigt, solange nichts sicher ist, das Geld woanders zu deponieren und auch die Empfangsbstätigung des Käufers zu warten...

      Bei allem was hier besprochen wurde, man hat schon Pferde kotzen gesehen....das Geld würde ich sicherlich eine zeitlang wenn möglich woanders hinterlegen.... :P
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • In diesem Fall waren Inhaber des belasteten Kontos und "Auftraggeber" nicht identisch, du sagtest doch Käufer = Kontoinhaber?
      OK, wenn beide Wong heissen, mag das nicht viel bedeuten ;o)

      Was haben wir denn in der Geschichte hinter dem Urteil ... zwei Deppen.
      Der eine, der in trunkenem Zustand auf eine phishing-mail reinfällt und der andere, der sich auf ein klar erkennbar dubioses Spiel einlässt:
      "Wir überweisen 7000,-, du ziehst eine lukrative Provision ab und transferierst den Rest per Bezahldienst nach Russland."
      Ein Bezahldienst der es Betrügern leicht macht, unerkannt Geld in Empfang zu nehmen.
      (Es gibt in der Ukraine eine ganze Kleinstadt die davon lebt, und an jeder Ecke hat so eine Money-Transfer-Bude aufgemacht .. es boomt)

      In den AGB deiner Bank kein solcher Paragraph?
      Hak' nochnmal nach, der Richter bezieht sich auf ein Stornorecht der Bank im Falle Fehlbuchung, welches durch die AGB dem Kunden nur plausibel vermittelt wurde.
      Das Recht bestünde sowieso.

      Letztendlich, mit der nächsten Rechnungsstellung sollte für dich alles gegessen sein. Wann ist die fällig?
    • Jedenfalls ist das Dogma "Geld aus einer Überweisung ist unwiderruflich dein Eigentum" (oder wie man das juristisch korrekt formulieren mag) nicht haltbar.
      Das Problem ist ja auch die Tatsache, das wir hier nicht von Peanuts und einer Inlandszahlung (ja nicht einmal innerhalb der EU) reden, sondern einer Zahlung aus China.
      Was chinesische Banken dürfen, welche Geldwäsche und sonstige Gesetze dort gelten, welche Veträge mit den Korrespondenzbanken abgeschlossen wurden,......wissen wir hier alle nicht.
      Und zugegeben, kenne ich nicht einmal die AGB meiner Hausbank was dieses Thema betrifft (dafür die von PP fast auswendig :P :D - ist aber OT).
      Und bevor ich eine "3000€-Überraschung der besonderen Art" erlebe, würde ich auf Nummer sicher gehen.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • engelchen schrieb:

      Und das ist welche Nummer ?


      Na die schon erwähnte Bestätigung von der Bank.
      Wobei ich dem Angestellten noch extra mit der Nase darauf stossen würde, sich vor der Bestätigung seeeeehr schlau zu machen.

      Noch besser wäre ein seriöser Treuhanddienst, das gehört aber vor dem Bieten geklärt bzw. in die Artikelbeschreibung.
      Am liebsten wäre mir ein "WU moneytransfer" - da würde ich sogar die Gebühren übernehmen :P :D
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.