hardwareshop.de (Stammbach) - Unstimmigkeiten!

    • Die einzige Bekanntmachung des Amstgerichts Hof, zuständiges Insolvenzgericht für Stammbach zwischen 15. Juni 2011 und 01. Juli 2011 lautet:

      IK 409/04
      In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Sylvia S., H... 2, 95236 Stammbach
      bevollmächtigt: Rechtsanwältin Grit C., M.... Weg x, 96254 Neuhaus
      ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt worden; von der
      Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der
      Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 04.01.2005
      Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht am
      Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
      Amtsgericht Hof, den 15. Juni 2011

      Und wo bitte ist nun die Insolvenz von hardwareshop.de? Irgendwie gerade nicht auffindbar? Na, schau'n mer mal, dann seh'n mer scho...


      Nachtrag:

      Den Auszug aus den Insolvenzbekanntmachungen habe ich selber und höchstpersönlich anonymisiert. Es handelt sich dabei zwar um öffentlich abrufbare Daten, aber da Sylvia S. mit dem Fall hier gar nichts zu tun hat, ausser dass ihre Mitteilung älter ist als der vorgebliche Insolvenzantrag braucht ihr Name hier auch nicht rein. Schliesslich ist sie ja jetzt aus der Inso raus. Es hat mich also hier nicht der Forenbetreiber zensiert, das war ich selber.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

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    • hardwareshop.de (Stammbach) - Insolvenz (6)

      So, Heute hat mich die Polizei angerufen ob ich nicht zur Vernehmung vorbei kommen könnte. Erledigt! Nun warte ich was die Staatsanwaltschaft in Konstanz sagt.
      SAT1 hat auch geantwortet und ich hoffe das die Sache nun ins Rollen kommt.
      Vielleicht gibt es ja noch mehr Geschädigte :( mit denen man sich zusammenschließen kann damit man vielleicht mehr :?: Erfolg hat.

      MfG Claus - Checkerle
    • Ja, wurde sie. Die Annahme wurde verweigert, weil nicht bekannt war, dass die Ware von Speditionen an die "Bordsteinkante" geliefert wird, max. bis hinter die erste verschließbare Tür.

      Danach ging es um das genutzte Widerrufsrecht und ausbleibende Erstattung des Geldes.
      Entsprechend kommt es jetzt darauf an, ob und wann Insolvenzantrag gestellt wurde.
    • hardwareshop.de (Stammbach) - Insolvenz (7)

      Hallo Anwalt,

      ja es ist richtig das die W-Maschine angeliefert wurde, allerdings nur auf den Bürgersteig denn mit einem Hubwagen kommt man schlecht in den 3. Stock und die erste verschließbare Tür wäre etwa 50 Meter entfernt über 2x 3 Treppenstufen.
      Wenn vorher eine Information der Lieferung gekommen wäre hätte man Notfalls was organisieren können. Zwar kam die Information das die W-Maschine jetzt Versandt wurde, jedoch nur eine halbe Stunde vor der Anlieferung!
      Es stand aber nichts in den Lieferbedingungen das die Maschine nur auf den Bürgersteig geliefert wird. An diesem Tag hatte ich einen Termin in Freiburg in der Uni-Klinik und war nur noch zufällig zu Hause! Also kann die W-Maschine doch nicht einfach irgendwo auf dem Bürgersteig stehen bleiben.
      Nach Verhandlungen am darauf folgenden Tag wollte hardwareshop.de weitere 40€ damit die Maschine bis vor die Wohnungstür gestellt wird.
      Da ich Schwerbehindert bin und eine zusammengeschraubte Wirbelsäule habe war es mir nicht möglich mit an zufassen und so ging die W-Maschine wieder zurück. (Bekannte zum Helfen waren mit den Kindern in den Pfingstferien)
      Nochmals: Der Auftrag wurde am 15.06. storniert und die Insolvenz wurde am 17.06. beantragt.
    • Hallo Checker,

      Die Lieferung per Spedition ist immer frei Bordstein. Und dass eine Waschmaschine nicht mit DHL kommt, sollte jedem bekannt sein, ist auch schwer machbar,
      wenn der Postzusteller mit dem Fahrrad Briefe zustellt und mal eben eine Waschmaschine auf dem Gepäckträger hat.

      Aber wie gesagt...die Zustellung per Spedition erfolgt immer nur bis zum Bordstein, da auch die Fahrer meist allein unterwegs sind.
      Der Transport in die Wohnung ist dann meist mit einem Aufpreis verbunden.

      Sie haben jetzt natürlich den Hauptgewinn gezogen...Sie hatten Ihre bestellte Waschmaschine bereits vor der Tür, haben diese nicht angenommen und jetzt ist der Laden insolvent.
      Eine Anzeige wird ihnen hier nicht weiterhelfen, da es sich augenscheinlich nicht um Betrug handeln kann, anderenfalls wäre ja kein Zustellversuch von Seiten Hardwareshop vorgenommen wurden.

      Meiner Meinung nach handelt es sich hier um Zivilrecht. Sie sollten sich zunächst von einem Anwalt beraten lassen.
      Hardwareshop behauptet, die Insolvenz beantragt zu haben, dies liese sich Nachprüfen indem man bei dem zustänigen Insolvenzgericht nachfragt.
    • Mal abgesehen von den anderen Problemen...

      Die Lieferung per Spedition ist immer frei Bordstein.


      Dann muss das aber auch im Angebot stehen ! Ich selber habe einen Trockner vor ca. 2 Jahren bestellt (bei eBay), dieser wurde bis oben in den dritten Stock ohne Aufzug geliefert. Letztes Jahr kam ein großer Kühlschrank, bei einer Internetseite eines Elektronik-Fachhandels bestellt, auch dieser kam bis in die Wohnung.

      Das ganze zu normalen Versandkosten ohne Aufpreis, evt. muss man aber auch gezielt danach suchen, da gebe ich dir Recht. Die Versandbedingungen müssen aber im Angebot sichtbar sein. Nun weiß man nicht, wie das hier tatsächlich war.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • hardwareshop.de (Stammbach) - Insolvenz (8)

      Ja anwalt, da hat engelchen Recht.
      Wenn nichts in den Leferbedingungen steht geht man halt davon aus das die Lieferung auch bis an die ""Wohnungstür"" erfolgt, zumal es bei hardwareshop.de zwei Möglichkeiten zum anklicken gab. Einmal DHL und Spedition. Und ich hatte Spedition angeklickt nur sprang immer die Markierung von DHL an! Also war es nicht mein Fehler wie mir hardwareshop.de sogar kurz nach der Bestellung in einer Mail mitteilte. Und zu DHL ist zu sagen dass die bei uns auch größere Lieferungen machen und nur sehr selten mit dem Fahrrad unterwegs sind!
      Da ich am 15.Juni die Bestellung storniert hatte wäre eine Rückzahlung wohl noch Möglich gewesen (Insolvenz 17. Juni). Da das nicht erfolgte ist es wohl doch ein Betrug denn die W-Maschine wurde umgehend von hardwareshop.de zurück beordert.
    • Checker00 schrieb:

      Da das nicht erfolgte ist es wohl doch ein Betrug denn die W-Maschine wurde umgehend von hardwareshop.de zurück beordert.

      Nö, weil die nicht verpflichtet sind, die Summe noch am gleichen Tag der Stornierung zurück zu zahlen. Erst mal muss die Waschmaschine wieder bei denen sein, dann alles verbucht werden ec.
      Wenn da eine Insolvenz dazwischen kommt, bleibt nur die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter, da es sich ja um eine Forderung aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung handelt. Vielleicht ist ja noch so viel Insolvenzmasse vorhanden, dass du zumindest mit einer anteiligen Quote berücksichtigt wirst. Ist aber bei den Beträgen, um die es da in der Regel geht, eher unwahrscheinlich.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • hardwareshop.de (Stammbach) - Insolvenz (9)

      So, habe meinen Urlaub beendet und auch Post in obiger Angelegenheit aus Hof erhalten in der mir folgendes mitgeteilt wird:

      Von der Verfolgung wird gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen.
      Gründe:
      Der Beschuldigte hat in einem anderen anhängigen Verfahren eine Strafe zu erwarten. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht, da die dem hiesigen Verfahren zugrundeliegenden Taten gesamtstrafenfähig sind.
      Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt
      .
      Also ..........das wars. Habe mich auch langsam mit dem Verlust abgefunden und reichlich daraus gelernt :S .

      MfG Claus-Checker00