Absicherung durch Käuferschutz

    • Absicherung durch Käuferschutz

      Hallo!
      habe,wieder ein sonderbaren Fall heute,in Uk was verkauft!
      einer aus Saudia Arabien ersteigert das ganze,und schickt mir das Geld,als normale Waren,da ich ihm eine Einzelne Rechnung schickte mit korigierten Versandkosten für sein Land!
      nun gibt er als normale Adresse ein Postfach an,schickt das Geld sofort,heute auf dem Postamt hies es Pakete können ins Ausland an eine Postfach Adresse nicht verschickt werden..

      darauf hin bot ich ihm an,den Betrag 1:1 über Paypal retour zu schicken,ahbe ihm mir zwar selbst schon aufs Bankkonto überwiesen aber das soltle als Abbuchungsauftrag in die umgekehrte Richtung ja auch funktionieren!
      darauf hin kommt eine Mail,das ich ihm das Geld nicht über Paypal schicken soll sondeern,auf ein Bankkonto überweisen:)
      schrieb dann zurück,das das nicht ginge,und da ich die Ware wegen seines Postfaches nicht verschicken kann ,und Paypal dann meint ich hätte nix geschickt!"
      nun heist es zwar das Verkäufer auch bei normalen Waren auf erhalt "versichert"seien,nicth aber auf den Zustand!
      sehe den Betrug schon komemn,cih überweise das Geld,und er versucht es über paypal nochmal zu bekommen!
      könnte ihm dann alternativ höchstens eine ansichtskarte als Versandbeweis ans Postfach schicken,oder was würdet ihr machen?
      1_! retour schicken und fertig,intersannt auf was ein paar Zeitegenossen alles kommen,nur sind sie da bei mir an die falsche Adresse gelandet!

      ist diese agb änderung also tasächlich so geädert worden das bei nromalen waren,nur der versand nachgeweisen werden muß,selbst wenn er es als betrug meldet,was in diesem Fall,ja eine Nothandlung ist,um seine Absichten der Doppelten Geldrückholung abzublocken,wäre es intersnnant zu wissen ob es auch schon Fälle gab,wo PP,das Geld bei nromaler Waren deklarierung bei Betrug dann rückholt,der er mir dann mit dem Postfach trick unterstellen würde?
    • @sandman77: Bitte formuliere deine Fragen in einfachen Sätzen, Du verschachtelst mit falscher Komma-Setzung so arg, dass es echt schwierig ist zu verstehen, was Du nun eigentlich meinst ;(

      Ich schreibe nun erstmal wie ich es verstanden habe, damit ich hier nicht auf den falschen Weg gerate.

      Du hast was nach Arabien verkauft und der Käufer hat per PP bezahlt. Da er nur ein Postfach angegeben hat und man ins Ausland nicht an Postfächer liefern kann, willst Du den Kauf stornieren. Der Käufer ist offensichtlich damit einverstanden, möchte aber, dass Du das Geld nicht über PP retounierst, sondern auf sein Bankkonto überweist.

      Deine Angst ist nun, dass er nach Erhalt des Geldes über PP sein Geld wiederholt, weil er beispielsweise keine Ware erhalten hat. Du kannst einen Versand nicht nachweisen (klar, hast ja nix versandt) und bist nun das Geld doppelt los, soweit richtig ?

      Wenn ja:

      1. Wieso fragst Du ihn nicht nach einer zustellfähigen Adresse ?

      2. Wo ist das Problem? Geld über PP zurück und Ende - wenn er keine oben genannte Adresse angeben will.

      3. Mit einer Postkarte hast Du auch keinen Versandnachweis und diese als Paket zu verschicken dürfte unter diesen Umständen teuer werden und ebenfalls nicht möglich sein ! Dein Trick wäre also keiner !!!
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @sandmann
      Überweisung auf sein Bankkonto würde ich nicht machen.
      1. Nicht unerhebliche Gebühren für dich
      2. Der Saudi hat bei PP unter Garantie mit Kreditkarte bezahlt. Damit hast du mind. 6 Monate lang das Risiko eines KK-Chargebacks am Hals. Glaubst du im Ernst daß im Falle des Falles PP sich für deine Kontoauszüge der Bank bezüglich Rücküberweisung interessiert???

      Also Geld aufs PP-Konto schaffen und bei der Buchung die Zahlung "erstatten". Damit fallen für niemanden Gebühren an.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • ja das denke ich auch!
      ist visa charge back den im ausland gegenüber paypal möglich?
      bei uns heist es das geht nicht,da die bezahlung durch den kontoinhaber von pp veranlast wurde!
      wollte mir gerade das Geld schicken,warte aber noch auf meine neue Tanliste,neuerdings steht bei ebay,das man das Geld nur vom bei ebay hinterlegten Konto überweisen darf um es besser zuzuweisen?
      war früher nicht so,da konnte ich es auch von einem anderen schicken,denke es sollte immer noch gehen!
      sollte der charge back beantragen,gesetz dem fall,bevor ich ihm das geld retour schicke,was ich ja nicht weiss,würde dann pp doch zuerst versuchen müssen das Geld von mir zu holen anstatt von mir,genau dieses vorhaben,sollte doch der Verlkäuferschutz unter der Klausel ungefertigte Rückbuchungen absichern?
    • Sandman77 schrieb:

      ja das denke ich auch!
      ist visa charge back den im ausland gegenüber paypal möglich?
      ..........
      sollte der charge back beantragen,gesetz dem fall,bevor ich ihm das geld retour schicke,was ich ja nicht weiss,würde dann pp doch zuerst versuchen müssen das Geld von mir zu holen anstatt von mir,genau dieses vorhaben,sollte doch der Verlkäuferschutz unter der Klausel ungefertigte Rückbuchungen absichern?


      Zum ersten. Keine Ahnung was VISA im Ausland macht
      Zum KK-Chargeback: darum sollst du die Rückzahlung ja über PP machen und nicht als Banküberweisung.
      Erstattest du ihm den Betrag, gibt es keinen Chargback - belegbar in deinem PP-Account.
      Storniert er die Zahlung bevor du Erstattest, geht dein PP-Account ins Minus - was auch egal ist da du ja ohnehin vorhattes die Zahlung zu erstatten. Also gleichst du den Negativsaldo aus. Feddich.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.