DRINGEND: Auktion Iphone 3GS OVP endet gleich! Karton only?

    • Beim §263 StGB aber sehr wohl. Betrug setzt Vorsatz voraus!
      Also wenn ich nicht weiß, dass mein Konto nicht gedeckt ist, darf ich straflos munter Schecks ausstellen ?

      Ist es nicht eher so, dass der VK verantwortlich für sein Angeobt ist, er sich in ausreichendem Maße darüber informieren und eine entsprechende AB erarbeiten muss ?

      Muss ein Scheckaussteller sich nicht auch vorher darüber informieren, ob sein Konto ausreichend gedeckt ist ?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cast_away ()

    • cast_away schrieb:

      Also wenn ich nicht weiß, dass mein Konto nicht gedeckt ist, darf ich straflos munter Schecks ausstellen ?

      Auch wenn wir so langsam weit weg von eigentlichen Thema entgleiten: Wenn du nicht wußtest, daß dein Konto nicht gedeckt ist, wirst du strafrechtlich nicht zu belangen sein, aber natürlich hast du die zivilrechtlichen Folgen zu tragen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Also wenn ich nicht weiß, dass mein Konto nicht gedeckt ist, darf ich straflos munter Schecks ausstellen ?

      Auch wenn wir so langsam weit weg von eigentlichen Thema entgleiten: Wenn du nicht wußtest, daß dein Konto nicht gedeckt ist, wirst du strafrechtlich nicht zu belangen sein, aber natürlich hast du die zivilrechtlichen Folgen zu tragen.

      Danke, mehr wollte ich nicht hören.
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