Gewährt PayPal Käuferschutz, wenn Kauf widerrufen wurde, aber Händler Geld nicht erstattet?

    • Gewährt PayPal Käuferschutz, wenn Kauf widerrufen wurde, aber Händler Geld nicht erstattet?

      Bin neu im Forum, erstmal herzlichen Gruß an alle!

      Nun zu meiner Frage:
      Gewährt PayPal mir als Kunden Käuferschutz, nachdem der Kaufvertrag widerrufen und der auf eBay gekaufte Artikel umgehend per Hermes mit Nachweis zurückgesandt wurde, aber Händler das Geld nicht erstatten will?

      Hintergrund:
      Der Händler behauptet, der Artikel sei beim Kunden beschädigt worden (Wasserschaden), weil der Artikel im versiegelten Originalkarton des Herstellers ausgeliefert wurde.

      Der Artikel, ein Handy, sollte ein Geschenk sein, war aber nicht ganz exakt das richtige.
      Das Gerät wurde zwar aus dem versiegelten Originalkarton genommen und die Bedienungsanleitung, sowie das Gerät wurden auch in Augenschein genommen, jedoch weder beschädigt, noch in Betrieb gesetzt, auch nicht fallen gelassen oder mit Wasser in Berührung gebracht.

      Mag sein, dass das Gerät einen Produktionsfehler hatte, aufgefallen ist das jedoch nur (angeblich) dem Händler.
      Einen Transportschaden hat er jedenfalls nicht geltend gemacht - wäre aber versichert gewesen.

      Widerruf, sowie Versand kann ich nachweisen und der Händler will nach meiner Vermutung das Widerrufsrecht umgehen.
      Ist das über den PayPal Käuferschutz gedeckt?

      Besten Dank für Hinweise und Erfahrungen vorab
    • soblau schrieb:

      Ist das über den PayPal Käuferschutz gedeckt?




      Der Käuferschutz greift nur bei:
      A) Nichtlieferung - was hier nicht zutrifft
      B) Artikel weicht von der Beschreibung ab - trifft hier nicht zu und auch die Vorgangsweise wäre die Falsche gewesen.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Du hast das Gerät nur ausgepackt und nicht weiter geprüft?

      Dann schreib ihn an, teile ihm das mit und auch, dass du nicht dafür verantwortlich bist, wenn er an seine Kunden defekte Ware versendet und du diesen Schaden nicht tragen wirst.
      Setze ihm schriftlich eine klar datierte Frist von 10 Werktagen mit Datum, deine Auslagen zu erstatten. Nenne dabei auch deine Kontoverbindung. Teile ihm außerde mit, dass du andernfalls einen Mahnbescheid erwirken wirst und ggf. auch bereit bist, dein Geld auf dem Rechtweg zurück zu fordern.

      Ein sehr wichtiger Grundsatz ist es, nur Dinge anzukündigen, die man im Ernstfall auch umzusetzen bereit ist.
    • Danke für den Hinweis.

      Das Gerät + Anleitung wurden angesehen, weil wir des eventuell behalten wollten.
      Aber nicht betrieben, um es bei Rückgabe nicht zu mindern.

      Dem händler hatte ich natürlich den Sachverhalt mit Fristsetzung geschildert.

      Mahnung, sowie Klage ziehe ich in Betracht und prüfe ggf. die Aussicht Erfolg.
      Kosten und Aufwand halten sich ja in Grenzen.
    • Mittlerweile habe ich mit PP telefoniert und der freundliche Mitarbeiter teilte mir mit, ich solle einen Käuferschutzantrag stellen, weil der Artikel nicht wie beschrieben ist und PP erstattet meinen Schaden auf Kulanz.
      Ein Gutachten werde nicht verlangt, weil ich den Artikel bereits zurück geschickt habe und es mir so nicht möglich wäre ein Gutachten beizubringen.

      Ich hoffe, dass PP bei dieser Haltung bleibt und vielleicht hilft dabei, dass PP das Gespräch mitgeschnitten hat und über den O-Ton verfügt.
    • Ein Gutachten werde nicht verlangt, weil ich den Artikel bereits zurück geschickt habe und es mir so nicht möglich wäre ein Gutachten beizubringen.


      Na das wäre ja mal eine Aussage, die viele andere Threads noch umwerfen könnte... ;)

      Bitte halte uns dringend auf dem Laufenden ob und wie PP erstattet :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • PP hat mir das Geld erstattet :)
      Den Artikel hatte ich bereits zurückgesandt, ein Gutachten wurde nicht verlangt, nur der Versandbeleg.

      Allerdings hatte ich zuvor bei der Polizei Strafanzeige gegen den Händler wegen Betrugs gestellt und die Gründe dafür anschließend auch PayPal mitgeteilt.
      Sicherlich hat die Staatsanwaltschaft kein "öffentliches Interesse", aber die Anzeige unterstützt die Glaubwürdigkeit gegenüber PP.

      Möglicherweise ist auch folgendes noch wichtig.
      Einer Tonaufzeichnung des zuvor mit einem PP-Mitarbeiter geführten Gespräches, hatte ich zugestimmt.
      PP hatte ich mitgeteilt, dass der Mitarbeiter eine Kulanzzahlung in Aussicht gestellt hatte und PP das Tonprotokoll vorliegt.

      Wenige Stunden nachdem ich gleichzeitig beide Mitteilungen, über die Anzeige und das Telefonat, an PP gesendet hatte, reagierte PP, indem nur noch der Versandbeleg verlangt wurde.

      Hier hatte das Telefonat mit dem PP-Mitarbeiter sicher den Vorteil gegenüber unzähligen eMails, dass der Dialog im schnellen Wechsel der Reaktionen und Darstellungen, eine schnellere Klärung des Sachverhalts ermöglicht, im Vergleich zu manchen eMails mit Textbausteinen aus 100% Vollbeton X/
    • Ergänzen möchte ich noch meine Einschätzung, dass PayPal wahrscheinlich nicht auf ein Gutachten verzichtet, nur weil ein Artikel bereits zurückgesadt wurde.
      Mit der Methode könnte man schließlich das gängige PayPal-Verfahren umgehen.

      Vermutlich hat PP nach der Rücksendung des Artikels hier auf ein Gutachten verzichtet, weil die Rücksendung im Rahmen des Widerrufsechts fristgerecht erfolgen musste.
    • Es freut mich, daß dir geholfen wurde, aber damit auch andere davon etwas haben, wäre hier der Account des Händlers von Interesse, damit jeder für sich entscheiden kann, ob er dort kaufen möchte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.