Artikel zurückgeschickt - Verkäufer will Transaktion abbrechen - denim.express24h

    • Ich habe ihr geantwortet dass ich weiterhin auf die zahlung des Kaufpreises warte, dann kam:

      kein problem frau schrammel, (das ist übrigens nicht mein name, aber stand so in der netten email )

      ihr geld überweisen wir in der frist zurück. aber die klage wegen der kosten geht morgen raus post ist schon nach kiel zur kanzlei schroeder unterwegs. sie werden staunen der gerichtsstand ist cottbus. gute anreise . mein rechtsanwalt führt täglich solche verfahren gene besonders eifrige und schlaue kunden durch. mir bereitet das nicht 1 min sorgen oder aufwand ich komme ganz sicher zu meinem geld versprochen
    • ja das habe ich jetzt auch gemerkt :(

      Aber irgendwie habe ich doch angst dass sie mit der klage durchkommt falls sie´s wirklich macht was ich mitlerweile glaube.

      Denn ich habe den Transaktion-Abbruch ja abgelehnt, aber auch nur weil das auf der Ebay seite so stand - da stand leider nicht das man sich später entscheiden kann/soll oder das man das dann nie wieder "öffnen" kann ....


      !??!?!?!?!?!?!?!!?
    • Badebo,

      an deinem Fall ist nichts zu verlieren, selbst wenn sie es versuchen würde. Jeder normale Anwalt, der sich auf diesem Gebiet auch nur rudimentär auskennt, wird ihr das Ding um die Ohren hauen.

      Sie haut auf dem Putz, weil wohl bisher jeder ihrer Kunden eingeknickt ist. Die hören Anwalt und sehen das als Bedrohung. Sieh es mal so. Manchmal ist ein Anwalt auch dazu da, einem Mandanten zu erklären, dass er sich schlicht im Unrecht befindet. ;)
    • wäre ich wohl ohne euch auch .... und ohne den hintergedanken das ich rechtsschutz habe!

      hatte ja noch nie so ein problem, das hat mich alles ziemlich überfordert, habe 1x was zurückschicken müssen und da war alles kein problem,.. aber es geht anscheinend ja auch sehr sehr anders....
    • Badebo

      Noch ein Vorschlag. Lies dir deine Rechtschutzversicherung mal gaaaanz genau durch. Die wenigsten Policen haben auch Internetrecht mit eingeschlossen. Das ist ein eigener Passus.

      Du kennst den Spruch, dass Versicherungen nur Brände auf U-Booten versichern und sie finden immer eine Klausel, warum sie nicht zahlen müssen?

      Wenn deine Versicherung dir jetzt so schnell die Zusage gegeben hat, sind die zu 100% sicher, dass du im Recht bist und die Tante das Verfahren löhnt. Das kann sogar unabhängig davon laufen, ob dein Vertrag diesen Passus hat. Das läuft unter Werbung.
    • Mach dir mal wegen ebay keinen Kopp.
      Erstmal geht es um das Innenverhältnis Käufer/Verkäufer, dass ihr jeweils mit ebay eine Geschäftsbeziehung unterhaltet ist eine andere Geschichte
      und betrifft den Vertrag zwischen dir und der VK in keiner Weise.

      Wenn ebay bei dir nachfragt ob ihr die Transaktion abgebrochen habt, so geschieht dies nur aus Eigeninteresse ebays, wegen der Provisionserstattung.
      Deshalb ja der Hinweis nicht zuzustimmen, wenn der/die VK (noch) dein Geld hat.
      Du hast diese Erkärung ebay gegenüber abgegeben und das wahrheitsgemäss.
      Denn für dich ist der Abbruch der Transaktion erst abgeschlossen wenn du dein Geld wieder hast.
    • zum thema klage, was bitte möchte sie denn einklagen ???
      Sie hat dir noch keinen cent zurück erstattet ergo keinen schaden. Sollte die denn dann mal aus den pushen kommen mit der Kohle könnte sie rein theoretisch die gebühren abziehen (also die von ihr verlangten 12%). Welches sie dann in verzug setzen würde (falls du denn dann die ganze kohle haben willst (wovon ich aus gehe) und du einen Mahnbescheid erwürgen und weitere schritte einleiten könntest (gerichtsvollzieher etc. je nach reaktion des VK)). ergo sehe ich keinen anhaltspunkt der ihr die möglichkeit einer klage geben würde. Erog sollten die rechtvertdreher ihrerseits eine klage einreichen würde ich denen empfehlen ihre ehemalige uni zubesuchen und sich ihr lehrgeld wieder geben lassen, da sie leider nix gelehrnt haben. und war da nicht noch was mit wie man ist dazuverpflichtet den aufwand und die kosten so gering wie möglich zuhalten ??? meine da war was wenn dem denn so ist müsste sie sich die 12% eh von der ware abzwacken und keine RA´s beauftragen weil das die kosten unnötig steigert. desweiteren bestände nachzahlung eingang immer noch die möglichkeit bei ebay eine rückabwicklung zubeantragen womit die kohle auch wieder retoure ginge ohne RA schon sch... wenn man keine ahnung hat :cursing:
      In meiner liebenswürdigen art und weise würde ich die dame wohl nur noch mal kurz fragen auf welche kosten sie mich denn verklagen möchte, da sie ja netterweise immer noch munter mit meinem geld rum kaspert und in dem falle in dem sie mit meinem geld rumkaspert wohl ehr ich den schaden habe als wie sie. ich glaube sie hat das system nicht wirklich verstanden :wallbash .

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • Rechtsschutz passt, musste dem Herrn sogar erklären worum es geht (ebay & usw) und er hat nur gelacht :)

      nochmals danke für die Antworten, ich denke ihr seit mitlerweile alle interessiert wie´s weiter & aus geht & ich werde euch auf den laufenden halten =)


      Mitunter hätte ich schon lust sie wegen beleidigung anzuzeigen oder was es da alles gibt bei den anwälten, kenne mich da ja nicht aus, aber fr. Schrammel !? hallo ?!
      was bildest die sich ein... :(
    • Sie hat noch nicht aufgegeben, dich zu erschrecken.

      Und der Name Schrammel ist lt. Klicktel bundesweit 131 mal verzeichnet. Du möchtest diese Leute doch nicht beleidigen, indem du ihren Namen nicht für voll nimmst? ;)

      Reg dich nicht auf, und begib dich nicht mit ihr auf Augenhöhe. Lass SIE in die Tischkante beißen. *g*