Hallo an Alle!
Ich möchte in Kürze eine spezielle Art von Lampen per Sofort-Kauf anbieten.
Es handelt sich dabei um Gebrauchtware. Jede Lampe hat auch jeweils ein Leuchtmittel (Birne).
Als gew. Händler leiste ich natürlich auf jede Lampe die Gewähr für gebrauchte Waren. Bei den gebrauchten Birnen möchte ich die Gewährleistung gerne ausschließen.
Die Birnen würde ich sowieso als kostenlosen 'Zusatz' dem Angebot beilegen wollen. Soweit ich weiß, gelten Birnen an sich auch als Verbrauchsmaterial. Das mag bei neuen Birnen keine Rolle spielen, da auch auf diese die gestzl. Gewährleistung anwendbar ist. Aber wie schaut es mit gebrauchten Birnen aus. Viele gew. Händler schließen die Gewährleistung für gebrauchte Lampen bereits in Ihren AGB aus.
Muss ich für gebrauchte Birnen, die ich kostenlos meinem Angebot beifüge, eine Gewährleistung übernehmen?
Ich möchte in Kürze eine spezielle Art von Lampen per Sofort-Kauf anbieten.
Es handelt sich dabei um Gebrauchtware. Jede Lampe hat auch jeweils ein Leuchtmittel (Birne).
Als gew. Händler leiste ich natürlich auf jede Lampe die Gewähr für gebrauchte Waren. Bei den gebrauchten Birnen möchte ich die Gewährleistung gerne ausschließen.
Die Birnen würde ich sowieso als kostenlosen 'Zusatz' dem Angebot beilegen wollen. Soweit ich weiß, gelten Birnen an sich auch als Verbrauchsmaterial. Das mag bei neuen Birnen keine Rolle spielen, da auch auf diese die gestzl. Gewährleistung anwendbar ist. Aber wie schaut es mit gebrauchten Birnen aus. Viele gew. Händler schließen die Gewährleistung für gebrauchte Lampen bereits in Ihren AGB aus.
Muss ich für gebrauchte Birnen, die ich kostenlos meinem Angebot beifüge, eine Gewährleistung übernehmen?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cast_away ()