Gewerblicher Verkäufer: Gewährleistungsausschluss oder -beschränkung möglich

    • Gewerblicher Verkäufer: Gewährleistungsausschluss oder -beschränkung möglich

      Hallo an Alle!

      Ich möchte in Kürze eine spezielle Art von Lampen per Sofort-Kauf anbieten.

      Es handelt sich dabei um Gebrauchtware. Jede Lampe hat auch jeweils ein Leuchtmittel (Birne).

      Als gew. Händler leiste ich natürlich auf jede Lampe die Gewähr für gebrauchte Waren. Bei den gebrauchten Birnen möchte ich die Gewährleistung gerne ausschließen.

      Die Birnen würde ich sowieso als kostenlosen 'Zusatz' dem Angebot beilegen wollen. Soweit ich weiß, gelten Birnen an sich auch als Verbrauchsmaterial. Das mag bei neuen Birnen keine Rolle spielen, da auch auf diese die gestzl. Gewährleistung anwendbar ist. Aber wie schaut es mit gebrauchten Birnen aus. Viele gew. Händler schließen die Gewährleistung für gebrauchte Lampen bereits in Ihren AGB aus.

      Muss ich für gebrauchte Birnen, die ich kostenlos meinem Angebot beifüge, eine Gewährleistung übernehmen?
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cast_away ()

    • Als gewerblicher VK darfst du für die gebrauchten Leuchten die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen.
      Ich persönlich würde die Leuchtmittel auch nicht als Zugabe dazu legen. Das kostet zusätzliches Verpackungsmaterial. Sollte sie in welcher Form auch immer geschrottet ankommen oder gerade mal den Anschluss überleben, löst das nur Ärger aus. Das Geschenk verhilft dir dann zu einer unverdienten roten Bewertung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • Soweit ich weis sind birnen doch eh vom umtausch ausgeschlossen, also wenn ich ne Birne schrotte habe ich eben PP. wie soll man für ein verbrauchsmittel eine gewährleistung übernehmen ??? Wäre ja genauso z.b. auto die Bremsen wenn ich es schaffe mit 5000 km meine Bremsen bei einem neuwagen zuschrotten dann habe ich eben PP gehabt die fallen dann auch nicht in die gewährleistung klarer fall von selber schuld wer bleifuss fährt.
      bei der birne sehe ich das ähnlich man hat eine spannung von ca 230V auf der dose wenn nun strom eingespeisst wird können spannungspitzen 240/250V etc. entstehen die meine birne eventuell nicht mag und peng macht, dann kann ich doch eigentlich auch nicht zum händler gehen und sagen neue birne bitte. wäre ja ne tolle sache nutze die birne z.b. 0,5 Jahre macht peng gehe zum händler sag gewährleistung 1x neue bitte. würde ja ne menge kohle sparen :).
      oder in den text rein schreiben auf wunsch gibt es ein gebrauchtes leuchtmittel ohne garantie und gewährleistung gratis dabei. sollte doch gehen da es ja ein verbrauchsmittel ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()