Familienrecht - Yacht gehört zum Hausrat

    • Familienrecht - Yacht gehört zum Hausrat

      FAMILIENRECHT
      Yacht gehört zum Hausrat

      Bei der Vermögensauseinandersetzung ist zu entscheiden, was zum sogenannten Zugewinn oder zum Hausrat gehört. Eine Motoryacht im Wert von 42.000,- EUR ist dann dem Hausrat zuzurechnen, wenn sie zur Freizeit- und Urlaubsgestaltung der Familie genutzt wird und nicht nur den persönlichen Interessen einer der Eheleute dient.

      Urteil:
      OLGR Dresden, Aktenzeichen: 232/03
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