Verkehrsrecht - Abschleppen trotz Handy

    • Verkehrsrecht - Abschleppen trotz Handy

      VERKEHRSRECHT
      Abschleppen trotz Handy

      Das Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Sonderparkplatz für schwerbehinderte abgestellten Kraftfahrzeugs ist auch dann zulässig, wenn der Fahrer eine Visitenkarte mit ortsfremder Adresse und Mobiltelefonnummer hinter der Windschutzscheibe angebracht hat.

      Urteil:
      VGH Mannheim vom 07.02.2003, Aktenzeichen: 1 S 1248/02
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