Geld erstatten nach Reklamation

    • Geld erstatten nach Reklamation

      Hallo,

      habe auf ebay einen Artikel ersteigert und der Käufer behauptet der Artikel sei nicht echt.

      Ich habe keine Lust auf Diskussionen, also bot ich an die Ware zurück zu nehmen.

      Wer trägt nun welche Kosten?

      Muss ich alle Kosten erstatten? Auch für den Versand?



      MFG

      Ethan
    • Was heißt nicht echt und keine Lust auf Diskussionen?

      Bist du nicht sicher, ein Plagiat verkauft zu haben? Goldschmuck mit falschem Stempel?

      Wie auch immer. Wenn du dir nicht sicher bist, dass die Ware 100%ig der Beschreibung entspricht, solltest du im Vorfeld anbieten, sämtliche Auslagen des Käufers zu erstatten, sobald du die Reklamation geprüft hast und ihr zustimmst.
      Wenn du die Ware hast, fragst du eben kjemanden, der sich damit auskennt.

      Du solltest genauso mitteilen, dass du im Fall einer unberechtigten Reklamation nur den reinen Kaufpreis erstsattest, weil eine Rücknahme dann reine Kulanz ist.
    • Hallo erstmal!

      Also ich habe eine Designerbrille verkauft, die ich selbst von der Mutter meiner Freundin hatte und die selbst auch nicht bestätigen konnte, ob diese auch echt ist.

      Daher keine Diskussion.

      Aber danke für den Rat, gegenzuprüfen ob seine Aussage richtig ist.
    • Da kann ich dir nicht Recht geben, die Brille nicht von einem klassischen Designer, die man gerne aus dem Urlaub mitbringt.

      Is auch ne ziemlich hässliche und ein ziemlich altes Model.

      War glaube ich aus einer Haushaltsauflösung von einem Dr.-Ehepaar, daher bin ich auch nicht auf die Idee gekommen, dass sie nicht echt sein könnte.

      Außerdem kenne ich eigentlich ganz gut diese schönen Brillen aus dem Ausland und die Merkmale. :whistling:
    • Wenn du dir sicher bist, verstehe ich nicht, warum du die Brille zurück nimmst.

      Diskussionen geht man aus dem Weg, indem man Nachrichten nicht beantwortet. Und damit wäre dann der Fall erledigt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Auch sehr wohlabende Haushalte sind übrigens keine Garantie dafür, nicht auf Fakes zu treffen.

      Hahaha, das stimmt wohl... mein Zahnarzt trägt auch ne gefälschte Breitling...

      (aber dafür fährt der nen 911er, der ziemlich echt ausschaut...)
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • Um diese Auktion handelt es sich:

      150481954551



      Mittlerweile hat er mir folgende Nachricht geschrieben:

      Es war so klar....
      Jetzt reichts!!!!!!!!
      Habe das schriftliche Gutachten meines Optikers .
      Werde Morgen eine Kopie Ebay zukommen lassen .
      Desweiteren werde ich den Zoll informieren das Sie gefälschte Ware verkaufen .Ich kann es belegen und habe Ihren Schriftverkehr mit Mir .
      Werde definitiv alles dafür tun das Handelspartner wie Sie von Ebay verschwinden !!!!!




      Also eine negative Bewertung kann er mir ja glaube ich nicht mehr geben, da die Zeit rum is, aber ich habe eigentlich keine Lust, dass irgendwann der Zoll an meiner Tür klopft.

      Ich kann nicht nachweisen dass die Brille echt ist, aber man kann ja nicht erwarten, dass man als privater Verkäufer in eBay zu jedem Artikel Echtheitszertifikate und am besten noch OVP besitzt um die Echtheit eines Artikels nachweisen zu können.



      Hoffe ihr könnt mir helfen.



      Vielen Dank!
    • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt man ...
      ... also pack schon mal Dein Köfferchen für den Knast ... 8|

      ... ok, war ein Scherz.

      Aber wenn die Brille gefälscht ist, dann ist sie eben falsch und der Käufer reklamiert zu recht.
      Du hast eventuell zu lange mit der vollständigen Erstattung gezögert. Nun ist der Käufer richtig sauer.
      Kannst Du die Situation noch retten?
      Wenn nicht, nimm Dir einen guten Anwalt und Verteidiger, der Dich rausboxt!
      Ich drück Dir die Daumen!
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • EthanHunt schrieb:

      aber ich habe eigentlich keine Lust, dass irgendwann der Zoll an meiner Tür klopft.

      Bis die Klopfen muss schon ne Menge passieren.
      Und den Zoll interessiert weniger was schon länger im Land ist, die suchen neue (Meist gerade rein oder raus gehende) Waren.

      Ich denke der Typ blöfft ganz gewaltig und srüht dabei einen Haufen Dummheit um sich herum.
      Bei dem starken Tobak den der aufträgt, biegen sich alle Balken im Umkreis von 5km um Dein Haus :lach:

      Ich schließe mich der Meinung von biguhu an

      biguhu schrieb:

      Diskussionen geht man aus dem Weg, indem man Nachrichten nicht beantwortet. Und damit wäre dann der Fall erledigt.

      Wenn die rote nicht mehr kommen kann, dann stell dich tot für den Typen. Eas ebäi in der Sache unternehmen wird, das kannst hier im Forum tausendfach nachlesen, die tun nix mehr.....
      Der Drops ist gelutscht für die und für dich sollte der das auch sein :thumbsup:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Die Gebotsliste sieht aber verdächtig nach pushen aus...
      Fünf Minuten vor Ende der Auktion treibt ein neues Mitglied dien Preis in Ein-Euro-Schritten noach oben, ohne ein wirkliches Gebot abzugeben. Entweder wirklich ein Noob oder eben Pushing.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Also er hat die Brille zurückgeschickt. Was genau hat er dann für wann als Gegenleistung verlangt ? Hat er dir bisher eine Frist zur Rückzahlung erteilt ? Ich würde zurückzahlen. Denn wenn er dich bereits aufgefordert hat, dann wirst Du irgendwann in Verzug geraten...unter Umständen kann er dann einen Mahnbescheid gegen dich beantragen....

      Was genau möchtest Du denn jetzt tun ? Oder was möchtest Du gerne erreichen ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • EthanHunt schrieb:

      Also der Käufer hat mir auch den Artikel zurückgeschickt, von daher hat er ja eigentlich nichtmal mehr einen Nachweis über den Artikel, lediglich ein vermeintliches Gutachten seines Optikers.

      Das bestärkt meinen Verdacht, das es sich um einen kunden handelt, der einfach dreist die Rückabwicklung will.

      Erstatte ihm den Kaufpreis ohne jeden Versandanteil und fertich........... :thumbup:
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    • Das bestärkt meinen Verdacht, das es sich um einen kunden handelt, der einfach dreist die Rückabwicklung will.


      Ich will ja nun nicht böse wirken, aber ich würde mich in diesem Fall auch nicht auf eine Seite schlagen....der Verkäufer hat immerhin auch eingeräumt, dass er nicht sicher ist, ob es sich um ein Original handelt......

      Nichts genaues weiß man nicht und wenn man sich selber nicht sicher ist, dann sollte man auf jeden Fall eine Rückabwicklung möglich machen....sicher würde ich aber auch erstmal den Kaufwert erstatten. Dann kann man immernoch sehen, was passiert. Aber das Geld für den Artikel steht dem Käufer zu, wenn der Verkäufer diesen wieder bei sich hat. Alles weiter würde eine Antwort auf meine Fragen evt. klären :huh:
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    • hmm, alle reden nun von wenn du die ware hast geld erstatten. was ist denn mit der aussage von alter eule:

      Wie auch immer. Wenn du dir nicht sicher bist, dass die Ware 100%ig der
      Beschreibung entspricht, solltest du im Vorfeld anbieten, sämtliche
      Auslagen des Käufers zu erstatten, sobald du die Reklamation geprüft
      hast und ihr zustimmst.

      Wenn du die Ware hast, fragst du eben kjemanden, der sich damit auskennt.
      Wie sieht es aus hast du es mal prüfen lassen ob`s nu ne org ist oder nicht ??? ich denke mal das wäre das erste gewesen was ich tun würde bevor es auch nur 1nen müden cent gibt. und nun ja nen optiker als gutachten anzuführen ich weis nicht. da beschleicht sich ehr die vermutung vielleicht möchte der mann lieber seine eigenen gestelle los werden als wie in nen olles noch nen paar gläser rein zu würgen.
      solltest du den artikel noch nicht sehr lange wieder zurück haben würde ich es prüfen lassen und danach weiter vorgehen erstatten bzw. ware retoure mit schreiben dessen der es begutachtet hat.
    • Lt. EP hat der TE die Warenrücknahme aber schon angeboten.

      Der Erstattungsbetrag hängt jetzt nur davon ab, ob die Ware echt war. Bei einer simplen Rücknahme ist nur der Kaufpreis zu erstatten. Sollte es sich tatsächlich um ein Plagiat handeln, ist der Käufer so zu stellen, als hätte der Kauf nie stattgefunden.
      Entsprechend wären dann auch die entstandenen Versandkosten zu ersetzen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()