Viel Geld für defektes Gerät gezahlt

    • Viel Geld für defektes Gerät gezahlt

      Hallo,

      ich lese hier schon seit längerem still mit, und hatte gehofft hier nie schreiben zu müssen :whistling: .
      Kurz um, das Autoradio meines Mannes ging kaputt. Also dachte ich mir, zum Hochzeitstag schenke ich ihm eins was er schon immer haben wollte.
      Ich habe es auch wirklich gefunden, 55Euro Sofortkauf. Beschreibung durchgelesen, scheint alles ok zu sein, gekauft, überwiesen (nicht per paypal) und gefreut.
      Nun kam es auch pünktlich an, Männe hat sich riesig gefreut und es sofort eingebaut. Tja, Radio funktioniert, CD Laufwerk allerdings nicht. Es spielt keine CDs ab und man merkt auch das das CD Laufwerk nicht arbeitet.
      Ich hab den Verkäufer angeschrieben und das geschildert. Natürlich kam eine weniger freundliche Antwort zurück "..das es bei ihm ginge..", "..was weiß er was ich damit gemacht hätte..","..man sieht ja selbst auf den Bildern das es bei ihm gelaufen ist...","..er nimmt es nicht zurück, und es gibt auch kein Geld wieder.."
      Und nun sitz ich da und bin ziemlich fertig. Für den ein oder anderen klingen 55Euro nicht viel, für uns Junge Familie ist es aber viel. Mein Mann fährt immer lange Strecken und hört so gerne Hörbücher..

      Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen?

      Der Link zur Auktion:
    • Du wirst die Sache wahrscheinlich als Lehrgeld abschreiben dürfen. bei einem Privatverkauf liegt die Beweispflicht nun mal beim Käufer. Einerseits müßtest du den Mangel an sich nachweisen, andererseits auch, daß er bereits vor dem Versand vorlag. Das ist in der Regel unmöglich, erst recht nach einem Einbau. Ein Sachverständiger (mit ungewissen Ergebnis) lohnt bei der Summe nicht.

      Du kannst einen Problemfall bei ebay melden. Vielleicht läßt sich der Verkäufer davon beeindrucken. Ohne sein Einlenken hast du aber keine Handhabe. Du kannst ihn auch hierher einladen. Vielleicht ergibt sich so eine Möglichkeit.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Paypal hätte dir in diesem Fall auch nicht geholfen. Das nur dazu, dass du dich im Moment wohl ärgerst, überwiesen zu haben.

      Dei VK hat seit 2002 ein absolut sauberes Profil. Das lässt nicht darauf schließen, dass er an dich ungetestete Ware verschickt hat.

      Ich bin kein Technikfreak. Ein Anschlussfehler ist ausgeschlossen?
    • biguhu schrieb:

      Du kannst einen Problemfall bei ebay melden.

      Da ebäi in seinen Entscheidungen nicht berechenbar ist, hast du eine reale Chance von 50% wenigstens eine "innere" Befriedigung zu bekommen.

      Dir bleibt das Druckmittel der roten Bewertung und der Weg des Problemfalls. Ob es das Geld zurückbringt, hängt vom Nervenkostüm des Verkäufers ab :huh:

      EDIT: Noch eins: versuch nicht diesen Quark mit einem Anwalt zu drohen, das zieht kaum noch :!:

      Du hast ja auch auf alle Rechte bereits verzichtet. In der Beschreibung steht/stand:
      Mit abgabe ihres gebotes verzichten sie auf jegliche garantieansprüche,rückgaberecht oder sonstige rechtliche ansprüche.Privatauktion. .Gebrauchter artikel, nicht neu.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • senfeuter schrieb:

      Da ebäi in seinen Entscheidungen nicht berechenbar ist, hast du eine reale Chance von 50% wenigstens eine "innere" Befriedigung zu bekommen.

      Ebay "entscheidet" aber keine Problemfälle. Im Gegensatz zu PayPal kann ja auch kein Geld rücktransferiert werden. Das höchste der Gefühle wäre, daß der Verkäufer einen internen Vermerk erhält. Davon dürfte die TE hier aber gar nichts mitbekommen. Ich habe es noch nie erlebt, daß sich ebay in einen gewöhnlichen Problemfall eingeschaltet hat. Alles läuft über Automatismus ab, die wiederum an feste Fristen gekoppelt sind.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Vielleicht ein kleiner Tipp, der das ganze Problem ohne den guten Willen des Verkäufers löst: Teste das Radio bzw. den integrierten CD-Player mit einer handelsüblichen "Kauf-CD", welche auf dem "Wohnzimmer-Player" läuft. Viele CD-Player kommen mit den selbstgebrannten CDs nicht zurecht.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • biguhu schrieb:

      Das höchste der Gefühle wäre, daß der Verkäufer einen internen Vermerk erhält.

      Das meine ich mit innerer Befriedigung :D
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    • Hallo, dankeschön für eure Antworten.
      Ja dachte ich mir das es nicht gut aussieht :( Ist echt blöd gelaufen.
      Also wir haben es mit "handelsüblichen" Cds versucht, sowie gebrannte, nur Audio, nur Mp3`s, nichts. Ich hätte den Verkäufer nie geschrieben wenn ich nicht hundertpro sicher wäre das das Laufwerk nicht wirklich kaputt ist.
      Mein Mann ist Techniker,daher schliesse ich das "Falsch angeschloßen" auch aus.
      Ich werde wegen dieser Summe sicher nicht zum Anwalt rennen, obwohl wir eine Rechtschutzversicherung haben. Es ist einfach nur ärgerlich. Die Fotos in der Auktion können ja von Anno Pief sein,das weiß ich ja alles nicht. Ich weiß nicht,ob es wirklich funktioniert hat als es losgeschickt wurde, sagen kann man ja immer viel.
      Aber das der Verkäufer nicht einmal versucht das mit mir Sachlich zu klären und vielleicht eine Lösung zu suchen finde ich wirklich gemein. Jetzt bin ich mein Geld los und habe quasi Müll gekauft und kann nichts dagegen tun?
    • senfeuter schrieb:

      Du hast ja auch auf alle Rechte bereits verzichtet. In der Beschreibung steht/stand:
      Mit abgabe ihres gebotes verzichten sie auf jegliche garantieansprüche,rückgaberecht oder sonstige rechtliche ansprüche.Privatauktion. .Gebrauchter artikel, nicht neu.

      Stimmt so nicht ganz. In der Auktion stand auch
      Es spielt Mp3 cd´s ab.

      Die CD-Funktion wurde also eindeutig als intakt angegeben. Daher ist das eher ein Anspruch auf Vertragserfüllung, nämlich die Lieferung eines Gerätes mit der zugesicherten Eigenschaft (CD abspielen). Diesen Anspruch kann man auch nicht durch irgendwelche Klauseln ausschließen. Sonst wäre das ja ein Freibrief für völlige Willkür. Da hätte der ja auch einen Kugelschreiber liefern können mit dem Hinweis, dass keine rechtlichen Ansprüche bestehen.

      Der Mangel kann ja auch beim Ausbau des Gerätes durch den Voreigentümer passiert sein, da die Fotos den Betrieb in eingebautem Zustand zeigen. Im ausgebauten Zustand ist das Gerät aus.

      Das Problem dürfte daher die Beweislast sein (hat es bei Lieferung noch funktioniert oder war es da bereits kaputt), da hier Aussage gegen Aussage steht.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Das Problem mit der Beweislast bedeutet für die TE hier im Klartext:

      Die Last zu beweisen, dass das Gerät schon beim Abschicken kaputt war, liegt bei ihr!
      und ist nun, auch noch nach dem Einbau, wohl allerhöchstens mit den Superkriminologen von
      CSI, Crossing Jordan, Closer etc
      zu bewerkstelligen ^^
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Das Problem mit der Beweislast bedeutet für die TE hier im Klartext:

      Die Last zu beweisen, dass das Gerät schon beim Abschicken kaputt war, liegt bei ihr!
      und ist nun, auch noch nach dem Einbau, wohl allerhöchstens mit den Superkriminologen von
      CSI, Crossing Jordan, Closer etc
      zu bewerkstelligen ^^
      Also: nix auf ebay kaufen, weil man im Zweifelsfall nicht beweisen kann, dass man den Artikel nicht durch den Test auf Funktionsfähigkeit kaputt gemacht hat.

      :D :cursing: