Mickblue64 - angebliche Geschäftsschädigung

    • Also Fakt ist: Ich bin nicht gewerblich und habe es auch nirgends geschrieben !!!

      Ich werde auch einen Teufel tun und alle 100 Pins ( hat nix mit auf 100 rumreiten zu tun, denn es sind einfach 100 ! ) auf ein mal reinstellen, sondern Stück für Stück in kleinen Etappen.



      Ich habe dieses hier auch nur gemacht, um andere zu warnen !!!

      Achtet drauf, das ihr nicht zu viel verkauft oder meldet euch als gewerblicher Verkäufer an !!!

      Ich will die wachrütteln, denn es kann sauteuer werden.



      Es soll ein Denkanstoss sein und keine Verurteilung !



      Und um das Thema Strassenverkehr wieder zu nehmen:



      Ich vergleiche es mal mit nem verbitterten Renter, der überall rumläuft, um potentielle Straftäter zu finde.

      Kinder zu laut, in der Mittagsruhe gebohrt, Sonntags rasengemäht, falsch geparkt u.s.w.



      darüber wird sich aufgeregt, aber wenn es die Polizei machen würde, dann heißt es, hast ja selber Schuld !!!



      Und nochmals : Er hat ja Recht nur immernoch stört mich die Art und Weise !!!



      Also an aller privaten ebayer : Aufpassen wie viel ihr verkauft und wenn es mehr werden sollte, dann meldet euch als gewerblich an und Ruhe is !
      Wenn du denkst, du bist doof dann frage nicht die anderen, was sie denken.

      Man muß ja nicht immer recht haben.
    • Dartgott75 schrieb:

      Bei 3,20 € pro Pin habe ich komplett meine ganzen Pins bezahlt, also auch meine eigenen für privat und erst ab 3,20 € mache ich Gewinn.

      Gewinn machst du bereits, wenn der Verkaufspreis höher ist als der Einkaufspreis. Wenn du den Gewinn dafür nutzt, dir selber auch etwas zu gönnen (ob das nun ein gutes Essen beim Italiener um die Ecke oder die zweite Hälft der Lieferung ist, spielt überhaupt keine Rolle) dann ist das Deine Sache, hat aber nichts mit Gewinnberechnung zu tun.

      Dartgott75 schrieb:

      Ich werde auch einen Teufel tun und alle 100 Pins ( hat nix mit auf 100 rumreiten zu tun, denn es sind einfach 100 ! ) auf ein mal reinstellen, sondern Stück für Stück in kleinen Etappen.

      Ist auch egal. Ob du nun alle auf einmal einstellst oder jede Woche nur einen ist völlig egal bei der Beurteilung der Gewerblichkeit. Wenn ich jede Woche ein Auto verkaufe, bin ich dann etwa kein gewerblicher Händler?

      Noch mal zum Mitmeiseln: Art und Größe des verkauften Gegenstandes sowie der gewünschte oder erzielte Preis oder Umsatz haben nichts mit der Gewerblichkeit zu tun. Rein von der Definition ist das bei dir dann auch gewerblich, da du mehrere gleichartige Artikel anbietes und vor allem eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Diese Tatsache ist inzwischen seit gefühlten Jahrzehnten im Gespräch und wer bei ebay kauft und verkauft und sich darum nicht schert oder das bewußt ignoriert (was in den meisten Fällen so sein dürfte), hat es eigentlich nicht besser verdient.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von niehls0815 ()

    • Also willst du mir jetzt erzählen, das keiner was nebenbei durch ebay verdienen darf, außer die gewerblichen ?

      Jeder, der bei ebay was reinstellt, will was daran verdienen !!!

      Und das ist ja auch in Ordnung !!!

      Es kommt aber doch auf die Angebotsmenge an, ob man dann gewerblich oder privat ist.

      Jeder, der mehr als die zulässige Menge verkaufen will, soll und muß es gewerblich tun, kein wenn und aber !
      Wenn du denkst, du bist doof dann frage nicht die anderen, was sie denken.

      Man muß ja nicht immer recht haben.
    • Dartgott,

      ich habe schon geschrieben, es geht ums Prinzip.

      Es spielt keine Rolle, in welcher Größenordnung es passiert. Es spielt keie Rolle, ob es eine Stecknadel oder ein Pin oder ein Auto oder Haus ist. In dem Moment, wo du etwas kaufst, um es zu verkaufen, bist du gewerblich. Das gilt im Einzelfall sogar für einen einzigen Artikel.

      Wenn jemand etwas aus seinem eigenen Haushalt verkauft, wurde das nie angeschafft, um es zu verkaufen. Es wurde angeschafft, um es zu nutzen. Irgendwann ist es alt oder gefällt nicht mehr. Dann kann man es auch verkaufen, weil es einen gewissen Restwert hat.

      DANN und NUR DANN ist man privater Verkäufer.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob jemand 100 verschiedene Sachen vertickt, die jeder normale Mensch als gebrauchte Dinge aus der Haushalt- und Lebensführung erkennt oder ob es sich dabei um 100 gleichartige neuwertige Artikel handelt.
      Wenn ich meine Büchersammlung auflöse und da 50 verschiedene Bücher vekaufe, wird das anders bewertete, als ein Verkäufer, der 20 mal das gleiche druckfrische Buch verkauft.

      PS: mach mal bitte nicht nach jeder Zeile eine Leerzeile, sowas stört nur die Lesbarkeit eines Betrages und trägt NICHT zur Übersichtlichkeit bei.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von niehls0815 ()

    • Ich wollte mich hier nicht an den Pranger stellen !

      Ich habe bis jetzt nur doppelte Pins verkauft oder alte Sachen !

      Und das werde ich auch so beibehalten.

      Wenn ich ein Angebot sehe, wo 10 Pins angeboten werden und 3 oder 4 davon habe ich, dann kauf ich es trotzdem und stelle die doppelten dann rein.

      Ich habe dadurch genug Kundschaft gefunden um ibay zu umgehen.

      Ich hatte vor, Pins zum verkaufen zu kaufen, aber durch die ganze Sache bin ich davon ab und verkaufe diese dann halt nicht über ibay.



      Also mal Tacheles: Für mich war es dann damit !

      Ich wollte damit ja nur ein paar ibayer wachrütteln und hoffe, es ist mir gelungen.
      Wenn du denkst, du bist doof dann frage nicht die anderen, was sie denken.

      Man muß ja nicht immer recht haben.
    • Dartgott,

      deinen ersten Satz vergiss mal ganz schnell.
      Niemand hier wollte dir etwas.
      Hier wird geholfen, auch schon mal wiedersprochen und diskutiert. Genauso wird möglichst unmissverständlich erklärt. Das geht nicht immer mit Samthandschuhen, wobei mir dieser Thread wirklich sachlich erschien.

      Wir wollten dir nur aufzeigen, wie schnell du selbst auch in die von dir genannte Falle tappen kannst.
    • So habe ich es nicht verstanden !

      Ich wollte nur mal von mir ablenken und mich der hauptsächlichen Sache kümmern.

      Jetzt habe ich eine Frage von einem noch nicht betroffenen:

      Dieser verkauft seine Pins !!!

      Sammlungsauflösung !!!

      Wie sieht es denn nun damit aus ?
      Wenn du denkst, du bist doof dann frage nicht die anderen, was sie denken.

      Man muß ja nicht immer recht haben.
    • Du fragst, ob sich niemand bei eBay ein wenig Geld nebenbei verdienen darf - streng genommen: wenn Du einen Artikel mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen, verkaufst, so ist dieser Verkauf ein gewerblicher Verkauf. Also kann schon ein einziger Verkauf die Gewerblichkeit des Handels bei eBay festlegen. In der Praxis ist es aber nicht ganz so einfach.

      Der übliche Weg, jemanden in die Schranken zu weisen, der gegen die Regeln des gewerblichen Handelns verstößt ist die Abmahnung.

      Einer Schadensersatz-Forderung und einer Anzeige in einem solchen Fall würde ich persönlich nahezu keinerlei Chancen einräumen, speziell der Schadensersatz-Forderung nicht. Dazu ist nämlich der Nachweis erforderlich, dass speziell der fordernde Händler geschädigt wurde - zudem muss die Höhe der Schädigung recht genau beziffert werden können.

      Daher würde auch mich brennend interessieren, was auktions-manni schon geschrieben hat:

      auktions-manni schrieb:

      @Dartgott75

      Da dir ja offensichtlich die Betroffenen bekannt sind, kannst du diese ja mal hier ins Forum einladen. Die Betroffenen können ja dann mal im Detail erklären, um was es genau ging und wie der Schriftverkehr aussah.
    • Wie schon mehrmals geschriebe, so ist es ja auch abgelaufen !!!

      Erst gab es eine Abmahnung ( deswegen der Titel ) dann eine Forderung vom Anwalt und dann Gericht !

      Die Höhe des Schadesersatzes hat er vom jeweiligen Umsatz des Verkäufers abhängig gemacht.

      Und er hat Recht bekommen !
      Wenn du denkst, du bist doof dann frage nicht die anderen, was sie denken.

      Man muß ja nicht immer recht haben.
    • @Dartgott

      Die Sache ist doch ganz einfach. Du hast ja nach eigenen Angaben alle Urteile gelesen. Du schwärzt alle personenbezogenen Daten und dann ab hierher ins Forum mit dem Urteil. Denn auch ich kann die Geschichte in dieser Form bisher nicht glauben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Habe einen kontaktiert und der wird garantiert dazu Stellung nehmen, denn der hat richtig Asche bezahlt !

      Noch ne Info !

      Der hat sich jetzt auch bei einigen Verkäufern Hard Rock Pins gekauft und wird dann wohl die selbe Masche durchziehen !!!

      Und wieder alles wegen angeblicher Geschäftsschädigung !!!

      Für mich ist das Abzocke und derjenige ein reines Rückenansatzluftentweichungskörperteil
      Wenn du denkst, du bist doof dann frage nicht die anderen, was sie denken.

      Man muß ja nicht immer recht haben.
    • @Dartgott

      Du hast wirklich ein sehr sorgloses Rechtsverständnis. Ich habe gerade vier Posts von dir hier gelöscht, die komplette Artikel und zusätzlich auch urheberrechtlich geschützes Bildmaterial veröffentlichten. Zum Teil standen da auch noch die Rechteinhaber drunter. Ist dir eigentlich bewußt, was du da veranstaltest?

      Wenn ich den Thread gleich wieder freigebe, möchte ich daher um folgendes bitten:

      1. Zitiere nur kurze aussagekräftige Passagen der Artikel und umschreibe den Rest. Kein Bildmaterial!

      2. Kennzeichne es als Zitat!

      3. Gib unbedingt per Link die Quelle an.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.