Layout Rechnung

    • Layout Rechnung

      Ich habe mal eine Frage zur Rechnung.

      Es geht um die Absenderzeile die man in kleiner Schrift über die Empfängeradresse macht.

      Hier ein Beispiel:

      Ich firmiere als EInzelunternehmung natürlich mit meinem Namen Bastian W.

      Jetzt nenne ich mich mal
      bw-edv.de Medienservice
      Bastian W.
      Musterstr.12
      12345 Musterstadt

      Was ja so ok wäre. Das ist natürlich für die Absenderzeile zu lang. Wäre folgendes rechtlich ok?

      bw-edv.de - Musterstr.12 - 12345 Musterstadt


      In der Fußzeile steht natürlich

      bw-edv.de Medienservice
      Bastian W.
      Musterstr.12
      12345 Musterstadt

      Namen auf Wunsch abgekürzt.
    • Die korrekte Anschrift muss komplett auf der Rechnung stehen. An welcher Stelle, ist relativ wurscht, muss nur eindeutig zu erkennen sein.

      Was du meinst, ist sicher die Zeile, die im Fensterbriefumschlag über der Adresse steht. ie ist eigentlich mehr für die Post relevant. Früher hat man da die Absenderangabe auf den Umschlag gestempelt/gedruckt/geschrieben, heute wird das meist gleich mit im Schreiben/auf der Rechnung abgedruckt. Der Zweck ist, dass die Post weiß, an wen sie das Postgut zurückschicken soll, falls der Empfänger verzogen/verstorben/unauffindbar ist. Die Angaben in der Zeile müssen also nicht unbedingt den komplett ausgeschriebenen rechtlich korrekten Firmennamen beinhalten, sondern können auch Abkürzungen enthalten, solange der Absender identifizierbar bleibt.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Genau, Niels hat Recht mit seinen Ausführungen. In diese Zeile kannste auch Postfach oder so schreiben - ist nur für die Post bei unzustellbar oder unterfrankiert :huh:

      Aber irgendwo auf der Rechnung muss alles stehen, die ganzen Pflichtangaben.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
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      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Zu diesem Problem habe ich denn auch einmal eine Frage. Wenn sich die Firma von Xray87 nicht "bw-edv.de Medienservice" nennen würde, sondern z.B. "Medienservice Wehrman" nennen würde, müsste der Inhaber doch nicht noch einmal explizit aufgeführt werden, oder?
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • wenn der Brief nicht ausdrücklich an eine Person oder Abteilung gerichtet sein soll,
      muss auch keine Person oder Abteilung genannt werden.

      Aber ab einer gewissen Größe ist es sinnvoller, auch den Adressaten oder wenigstens die betroffene Abteilung zu nennen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • (4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

      1.
      den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
      2.
      die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
      3.
      das Ausstellungsdatum,
      4.
      eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
      5.
      die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
      6.
      den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
      7.
      das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
      8.
      den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
      9.
      in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.


      bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html



      aber es ging ja wie schon gesagt nicht um die Pflichtangaben der Rechnung, sondern um die Absenderzeile im Adressfeld,
      das ja eigentlich ausschließlich den postalischen Anforderungen gerecht werden muss.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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