Schulden kaufen
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Mich würde die rechtliche Seite hieran interessieren....was wenn einer was bietet....muss diese Person tatsächlich diese Schulden übernehmen ? Was denkt ihr darüber ?Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
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Über eBay auf jedenfall verboten.
Außerhalb könnte ich mir es gut vorstellen.
Mfg. DavidIch bin wieder da :-) -
Nun ja ich denke mal danach hat man 80000 miese am bein ist doch eigentlich nix anderes als wenn die eine bank der anderen ihre kredite abkauft.
also wenn ich z.b. bei der volksbank nen kredit habe können die den ja an die citibank verkaufen dann darf ich dahin weiter blechen. denke mal so ähnlich stellt der VK sich das auch vor er hofft auf nen deppen der 1 euro bietet und ist damit seine schulden los :). -
Das wäre alles zu einfach....kann so nicht funktionieren.....Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
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Ich würd mal sagen nein, weil man seine Schulden nicht einfach ohne Einwilligung seines Gläubigers übertragen kann. Schliesslich möchte ich ja nicht, dass mein Schuldner seine Schulden an irgendeinen Chinesen verkauft, der dann nach China abhaut oder so was.
Rechte lassen sich aber hin und wieder schon auf ebay verkaufen. Hier z.B. das Recht Gewicht zuzunehmen:
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lutherblissett ()
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engelchen schrieb:
Mich würde die rechtliche Seite hieran interessieren
Schau mal in Deine Signatur, da wird dir sicher geholfen
Warum soll das nicht gehehen, ich kann Forderungen ja auch abtreten, also wiso soll das mit Schulden nicht auch gehen. Eventuell kann sich der ursprüngliche Schuldner nicht rausreden und es bleiben zwei Schuldner nach der Transaktion übrig, also für den Gläubiger eine feine Sache er kann beim besser Gestellten vollstrecken lassen. Eventuell sogar aus dem Erlös.
Hatten wir hier nicht mal einen "Anwalt" ??"Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
(Bundesamt für Informationssicherheit)
Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer -
Ein Gläubiger muss sich nicht damit einverstanden erklären, dass er seine Forderungen plötzlich an anderer Stelle eintreiben soll.
Nicht ohne Grund werden Bonitätsprüfungen gemacht, ehe überhaupt ein Darlehen gegeben wird.
Dem Gläubiger ist es letztlich egal, wer zahlt. Die Forderung besteht trotzdem weiter gegenüber diesem VK.
Anders sieht es zwischen einem Auktionsgewinner und dem VK aus. Zunächst einmal würde hier ein Vertrag geschlossen, dessen Einhaltung der VK einfordern könnte.
Es handelt sich also um einen unabhänigen Vertrag.
Ein Käufer könnte sich hier allerdings auch darauf berufen, er habe diese Auktion als reinen Spaß empfunden, den er mitmachen wollte. Spaßgeschäfte ziehen keine Verpflichtungen nach sich.
Das wiederum müsste er ggf. gerichtlich durchsetzen. Streitwert 80.000 Euro. Da der VK ohnehin verschuldet scheint, bleibt er auf sämtlichen Kosten für seinen Anwalt sitzen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()
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Offenbar sind §414 pp. BGB dafür zuständig. Insbesondere benötigt die Wirksamkeit der Schuldübernahme die Genehmigung des Gläubigers, der sich natürlich die Bonität des Neu-Schuldners genau angucken wird.
dejure.org/gesetze/BGB/415.html -
Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und möglichen Käfer beeinflusst nicht das Schuldverhältnis gegenüber dem Gläubiger. Dort bleibt der Verkäufer der Schuldner.
Schaut mal genau in den Auktionstext:
Auktionstext schrieb:
Der Gewinner dieser Auktion erwirbt das alleinige Recht und die Pflicht, meine Schulden zu tilgen. Der Gewinner kann frei entscheiden, ob er die Schulden durch monatliche Zahlungen auf mein Konto tilgen möchte, oder ob er durch eine Einmalzahlung tilgt.
Der sucht einfach einen Dummen, der ihm Das Geld gibt, damit ER seine Schulden bezahlen kann. Der/die Gläubiger sind davon gar nicht betroffen.Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.
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Warum soll das nicht gehehen, ich kann Forderungen ja auch abtreten, also wiso soll das mit Schulden nicht auch gehen.
Aus den über meinem Beitrag genannten Gründen senfeuter.....lol
So könnt ich ja alle meine Schulden (als gedachte, ich habe ja keine) auf einen bereits insolventen Mitmenschen übertragen und dann hat der Gläubiger eben Pech gehabt, hauptsache, ich bin fein raus.....das wäre doch wirklich am Gesetz vorbei. Für den Gläubiger bleibt der Schuldner Schuldner, wenn er nichts anderes bestimmt. Klar könnte der Schuldner sich dann an dem Käufer schadlos halten, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass er das auf diese Art und Weise bei einem Gericht durchsetzen kann.
Davon mal ab: Wer bietet denn auf so einen Scheiß ? Geisteskrank kann ich mich auch anders nennen lassen....und wenn das so wäre, dann müsste der Bieter auch nicht zahlen, da unzurechnungsfähig.....Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger -
Ist heute leider nicht mehr aktiv diese Ebay Auktion.
Aber wer kann schon diese tausende von täglich neuen Auktionen, die auch noch ständig geändert und angepasst werden können überwachen. Kein Wunder, dass es da zu Kuriositäten kommt! -
Diese Auktion war ja keine Kuriosität, sondern ein plumper und dummer Versuch, einen noch Dümmeren zu finden als VK selber.....
Gut, das ganze ist dann auch wieder kuriosFachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger -
hmm,
meines erachtens nach gab es nie einen beweis dafür das der VK wirklich überschuldet gewesen ist. also könnte es auch genauso gut ein sinnloser versuch gewesen sein den leuten einfach mal kohle aus der tasche zuleiern, mit ner kleinen mitleidstour. -
engelchen schrieb:
einen noch Dümmeren zu finden als VK selber.....
Dann hätte es auf ebäii ja eigentlich klappen müssen"Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
(Bundesamt für Informationssicherheit)
Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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