xBox soll defekt sein

    • xBox soll defekt sein

      Hallo
      ich habe meine Xbox 360 bei Ebay verkauft und da sie noch nicht alt ist auch im guten Zustand. In der Auktion habe ich natürlich Garantie und Rückgabe ausgeschlossen.Ich habe die XBox im Origial Karton unversicher verschickt. Heute habe ich eine Nachricht vom Käufer bekommen dass die XBox jedoch defekt sei und damit nicht der Artikelbeschreibung entspricht und er sein Geld zurück haben möchte. Bei mir hat die XBox noch funktioniert, wofür ich auch Zeugen habe.
      Muss ich die XBox zurück nehmen und dem Verkäufer das Geld zurück erstatten?
    • Manchmal glaube ich, dass Käufer, wenn Sie was nicht haben wollen oder es sich überlegen, dann versuchen Sie mit solchen Aussagen den Kauf rückgängig zu machen.

      Ich empfehle dir bei technischen Geräten, deren Funktion wichtig ist, so mache ich es auch, in der Artikelbeschreibung reinzuschreiben, dass das Gerät vor dem Kauf getestet werden kann.
      Des weitern schreibst du, das Gerät funktionierte bei dir, bei ihm nicht.
      Ich glaube in Dt. bist du so lange unschuldig, bis du schuldig bist. D.h. der Käufer müsste nachweisen, dass du wissentlich falsche Angaben gemacht hast. Dann müsste er das Gerät einschicken und wenn die dann bestätigen, das Gerät ist schon 3 Monate kaputt, dann hast du das Problem.
      Kann er es nicht nachweisen, ist es sein Problem.
      So fasse ich das jetzt erstmal aus.

      Wie alt war die Konsole? Hast du seitens dem Hersteller oder Verkäufer keine Garantie mehr?
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    • Wenn Du dir sicher bist und Zeugen hast dass alles OK war, und kein Transportschaden gemeldet wurde (welcher Art soll der Defekt denn sein?) lehne dich zurück, bei gebrauchten Privatsachen muss der Käufer beweisen.
      Ein Link zur Auktion ist immer gut in solchen Sachen. Bischen mehr Informationen über den Hergang auch.

      Droht er schon mit Anwalt, dann lass ihn drohen und stell dich tooooot :thumbup:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • ok hier erstmal der link


      Also wie gesagt bei mir hat Sie funktioniert und bei ihm ja nicht mehr. Dies ist seine Nachricht die er mir über Ebay geschickt hat:

      Hallo siplaba,

      hallo herr p,,habe heute ihren artikel erhalten,leider entspricht er nicht dem topzustand wie beschrieben und weicht somit von der artikelbeschreibung ab.das gerät zeigt mir einen system error bei inbetriebnahme an,welchen ich ihnen auch gerne als foto, per email zuschicken kann.somit kann ich die xbox nicht nutzen bzw.spielen das gerät hat einen defekten bastlerzustand.also bekommt ebay eine nachricht am 30.10.2010 und sie ihre bewertung.also sagen wir so,ich werde den artikel an sie zurückschicken.p.b.
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      Ich habe nur Angst dass er sagen kann dass das Paket nicht ausreichend gesichert gewesen war und dass deshalb die Schuld bei mir liegt. Ich habe die xBox im Originalkarton verschickt, wo Sie auch nicht drin rumrutschen konnte.


      Edit: Realnamen abgekürzt. Bitte in Zukunft darauf achten.
    • Versendet wurde in OVP?

      Diese Art Verpackungen entspricht selten den Anforderungen der Versandunternehmen sondern sind für Pallettentransport gedacht. Ein VK haftet aber für sachgemäße Verpackung. Es ist durchaus möglich, die Konsole hat etwas abgekriegt.

      Aus meiner Sicht wird das teures Lehrgeld für den TE.
    • Schreibe, wenn du solche privaten Auktionen machst noch "keine Gewährleistung". Garantie gibst du ja sowieso nicht.
      Gewährleistung ist ja das was immer angemahnt wird.

      Der Versand sollte nat. in orig. Verpackung und möglichst als versichertes Paket versand werden. Aber wenn kein Transportschaden angezeigt wird, ist das Versandunternehmen auch raus.
      Wie gesagt, denke auch, es müsste dir nachgewiesen werden, dass der Defekt bestand.
      Außer der schlechten Bewertung sollte nichts passieren. Und die solltest du dann auch vernünftig kommentieren.


      Die Art, wie der Käufer schrieb ist ja unhöhlich. Es es in den Wald rein ruft....
      So erreicht man nicht viel.
      Und von Drohungen sollte man sich nicht einschüchtern lassen.
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    • Bitte was ist an der Darstellung des Schadens unmöglich? Das ist eine sachliche Stellungnahme zu einem Defekt.


      Und nochmal zur Verdeutlichung. Eine OVP ALLEINE ist KEINE aussreichende Transportverpackung. Da sollte es dem Käufer auch nicht schwer fallen, den Nachweis zu erbringen, dass der TE den Schaden aus Bequemlichkeit verursacht hat.
    • Sibo86 schrieb:

      das gerät hat einen defekten bastlerzustand.also bekommt ebay eine nachricht am 30.10.2010 und sie ihre bewertung.also sagen wir so,ich werde den artikel an sie zurückschicken.

      Der tritt schon sehr fordernd und frech auf.
      Zum Thema Verpackung: Ich kenne mich bei der X-Box nicht aus, aber welcher Art ist die Originalverpackung? Wenn das ein Karton ist, wo das Teil lose rumklappert, reicht das sicher nicht aus. Wenn es allerding ein Karton ist, wo die Box in einer Passgenauen Styropor-einlage klemmt, halte ich das durchaus für ausreichend.

      Außerdem schreibst du in der Artikelbeschreibung:
      Selbst wenn etwas kaputt gehen sollte ist dies aufgrund der langen Restgarantie kein großes Problem

      Wenn da wirklich ein Defekt vorliegt, müsste das doch darüber abzuwickeln gehen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Rechnung von Januar 2010.......er soll die Konsole beim tatsächlichen Händler mit Rechnung einschicken, sehe ich genauso wie meine Vorschreiber.....Dies teilst Du ihm freundlich aber bestimmt mit falls noch nicht geschehen.....lass dich auf keinen Fall auf sein Niveau herab.....mal sehen, wie er dann weiter agiert....Die Rechnung hast Du doch mitgeschickt, oder ?

      Nochwas: Hast Du eine Kopie der Rechnung ? Evt. hat er auch ein anderes defektes Gerät, will dieses nun gegen deines austauschen. In diesem Zusammenhang kann ich nur empfehlen, beim Verkauf von solchen Geräten IMMER die Gerätenummer aufzuschreiben. Diese Masche ist immer öfter im Umlauf und es sind leider schon viele auf diese Art abgezockt worden. Ich will hier nichts unterstellen, aber man könnte solch einen Vorgang durchaus in Erwägung ziehen.

      Auch von mir nochmals die Frage: Wie wurde genau verpackt ? War ausreichend gegen Stoß- und Fallvorfälle gesichert ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger