Schiffmeister2, redman7878, pagasus721, vollgas20play, Beatconductor und andere - Sicherstellung von Vermögen

    • Schiffmeister2, redman7878, pagasus721, vollgas20play, Beatconductor und andere - Sicherstellung von Vermögen

      Nachfolgend der Beschluss der vorläufigen Sicherungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Bonn. Etwaige Geschädigte erhalten somit einen Überblick von beschlagnahmten bzw. unter dinglichen Arrest gestellten Vermögen der Täter. Geschädigte erhalten somit die Möglichkeit entsprechende Pfändungsmaßnahmen einzuleiten.

      Staatsanwaltschaft Bonn

      Ermittlungsverfahren wegen Banden- und Gewerbsmäßigen Betruges
      Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten

      15.11.2010 430 Js 1232/09

      Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft Bonn führt unter dem Aktenzeichen 430 Js 1232/09 ein Ermittlungsverfahren wegen Banden- und Gewerbsmäßigen Betruges. Den Tätern wird vorgeworfen, die folgenden ebay-Accounts „gehackt“ zu haben und sodann zwischen September 2009 und Mai 2010 über diese Accounts Ware auf Vorkasse eingestellt zu haben. Trotz erfolgter Zahlung wurde die Ware nicht geliefert.

      Es handelt sich um folgende Accounts:

      Schiffmeister2, redman7878, pagasus721, vollgas20play, Beatconductor, Piratenmausiie, sauberundschnell2009, robert.daniela, trendymode931, checka2323, derbernd007, vollmodisch 308, chappometz2009, schlafloser14, freddiball, beierball, reginamanni, henkertown91, modischneu2010 und derOri.

      Im Rahmen der Vollziehung dinglicher Arreste und / oder durch Beschlagnahme konnten gegen die nachfolgend bezeichneten Beschuldigten zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:
      a)
      Beschuldigter (Aktenzeichen 430 AR 54/10)
      Alexander Meurer,
      aa)

      Forderungen auf Bankkonten:
      Deutsche Bank AG: 196,88 €
      bb)

      Bewegliche Gegenstände:

      Zudem wurden folgende bewegliche Gegenstände gepfändet, deren Notveräußerung von hier aus betrieben wird:


      1 elektronisches Schlagzeug, Yamaha DTX-Plorer


      1 Herrenarmbanduhr Citizen


      1 LCD-Fernsehgerät Toshiba


      1 Soundsystem Teufel THX


      1 Schlagzeug
      b)
      Beschuldigter Mischa Aljoscha Wilke
      (Aktenzeichen 430 AR 11/10)
      aa)

      Forderungen auf Bankkonten:
      aaa) Deutsche Postbank AG: 5,49 €
      bbb) Comdirect Bank AG: 1331,11 €
      ccc) Deutsche Kreditbank AG: 14011,28 €
      ddd) NOA-Bank: 294,98 €
      bb)
      Bewegliche Gegenstände:
      Zudem wurden folgende bewegliche Gegenstände gepfändet, deren Notveräußerung von hier aus betrieben wird, sofern sich nicht herausstellt, dass die Gegenstände zur Begehung der Taten verwendet wurden:


      Laptop Acer Aspire mit Netzteil


      Laptop Apple Powerbook 64


      Laptop Fujitsu Siemens


      Mobiltelefon HTC P 3650 Touch Cruise


      Mobiltelefon O2 XDA Orbit


      Mobiltelefon Samsung GT-S 5230
      c)
      Beschuldigter Christian Schennen,
      (Aktenzeichen 430 AR 49/10)
      Bewegliche Gegenstände:
      Zudem wurden folgende bewegliche Gegenstände gepfändet, deren Notveräußerung von hier aus betrieben wird:


      1 Samsung Camcorder


      1 Flat-TV Samsung


      1 digitaler Bilderrahmen Dual


      1 DVD Set „Herr der Ringe“


      1 DVD-Player LG mit Fernbedienung

      Hinsichtlich des Fernsehers sowie des DVD Players ist derzeit noch unklar, ob diese im Eigentum des Beschuldigten stehen.

      Diese Mitteilung an Sie erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, als Geschädigte(r) Ihre Rechte zivilrechtlich gegen die Beteiligten geltend machen zu können.

      Wenden Sie sich bitte gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte an einen Rechtsanwalt.

      Die Gesamtzahl der ermittelten Geschädigten beträgt ca. 1500 Personen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mindestens 141.000,- €.

      Ergänzend weise ich auf Folgendes hin:
      1.

      Auskünfte über die Personalien der Beschuldigten sowie die konkreten Kontoverbindungen können sie unter dem hinter jedem Beschuldigten angegebenen AR-Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Bonn schriftlich erfragen.
      2.

      Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Geschäftsstelle 430 der Staatsanwaltschaft Bonn unter dem Az. 430 Js 1232/09 und nach Anklageerhebung ggfs. beim zuständigen Gericht gestellt werden. Insoweit weise ich darauf hin, dass das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem illegal erfolgten Bezug von Software über T-Online Rechnungen zusammenhängt.
      3.

      Ist im Wege der Beschlagnahme oder im Wege des dinglichen Arrestes durch die Staatsanwaltschaft gesichert worden, müssen Sie einen sogenannten Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung stellen (§ 111g Abs.2 StPO). Der Antrag ist bei dem zuständigen Gericht zu stellen.
      Sie müssen jedoch auch Ihr an den o.g. Gegenständen selbst erlangtes (zivilrechtliches) Pfändungspfandrecht der Staatsanwaltschaft Bonn zum o.g. AR-Aktenzeichen nachweisen, weil sich die Verteilung der durch die Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte in jedem Fall ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge der von den Geschädigten an den Vermögenswerten selbst erlangten Pfändungspfandrechten richtet.
      4.

      Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass von hier aus keine weiteren Auskünfte über die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Wenden Sie sich erforderlichenfalls an einen Rechtsanwalt.

      Die Staatsanwaltschaft ist nicht befugt, Kündigungen entgegenzunehmen und auch nicht befugt, Auszahlungen vorzunehmen, d.h. gesichertes Geld oder gesicherte Vermögenswerte zu verteilen.

      Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt worden sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.



      gez. Stein, Staatsanwalt


      Quelle: ebundesanzeiger.de

      Anmerkung: persönliche Daten editiert. Geänderter Beschluss folgt im sep. Posting - auktions-manni 08.02.2011
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Berichtigung der Veröffentlichung vom 15.11.2010

      Staatsanwaltschaft Bonn
      Ermittlungsverfahren wegen Banden- und Gewerbsmäßigen Betruges
      Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten

      430 Js 1232/09
      430 AR 54/10; 430 AR 11/10; 430 AR 49/10

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die Staatsanwaltschaft Bonn führt unter dem Aktenzeichen 430 Js 1232/09 ein Ermittlungsverfahren wegen Banden- und Gewerbsmäßigen Betruges. Den Tätern wird vorgeworfen, die folgenden ebay-Accounts „gehackt“ zu haben und sodann zwischen September 2009 und Mai 2010 über diese Accounts Ware auf Vorkasse eingestellt zu haben. Trotz erfolgter Zahlung wurde die Ware nicht geliefert.

      Es handelt sich um folgende Accounts:

      Schiffmeister2, redman7878, pagasus721, vollgas20play, Beatconductor, Piratenmausiie, sauberundschnell2009, robert.daniela, trendymode931, checka2323, derbernd007, vollmodisch 308, chappometz2009, schlafloser14, freddiball, beierball, reginamanni, henkertown91, modischneu2010 und derOri.

      Im Rahmen der Vollziehung dinglicher Arreste und / oder durch Beschlagnahme konnten gegen die nachfolgend bezeichneten Beschuldigten zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:
      a)
      Beschuldigter Alexander Meurer,
      (Aktenzeichen 430 AR 54/10)
      aa)

      Forderungen auf Bankkonten:

      Deutsche Bank AG: 196,88 €
      bb)

      Bewegliche Gegenstände:

      Zudem wurden folgende bewegliche Gegenstände gepfändet, deren Notveräußerung von hier aus betrieben wird:

      - 1 elektronisches Schlagzeug, Yamaha DTX-Plorer

      - 1 Herrenarmbanduhr Citizen

      - 1 LCD-Fernsehgerät Toshiba

      - 1 Soundsystem Teufel THX

      - 1 Schlagzeug
      b)
      Beschuldigter Mischa Aljoscha Wilke,
      (Aktenzeichen 430 AR 11/10)
      aa)

      Forderungen auf Bankkonten:

      aaa) Deutsche Postbank AG: 5,49 €

      bbb) Comdirect Bank AG: 1331,11 €

      ccc) Deutsche Kreditbank AG: 14011,28 €

      ddd) NOA-Bank: 294,98 €
      bb)

      Bewegliche Gegenstände:

      Zudem wurden folgende bewegliche Gegenstände gepfändet, deren Notveräußerung von hier aus betrieben wird, sofern sich nicht herausstellt, dass die Gegenstände zur Begehung der Taten verwendet wurden:

      - Laptop Acer Aspire mit Netzteil

      - Laptop Apple Powerbook 64

      - Laptop Fujitsu Siemens

      - Mobiltelefon HTC P 3650 Touch Cruise

      - Mobiltelefon O2 XDA Orbit

      - Mobiltelefon Samsung GT-S 5230
      c)

      Beschuldigter Christian Schennen,
      (Aktenzeichen 430 AR 49/10)


      Bewegliche Gegenstände:

      Zudem wurden folgende bewegliche Gegenstände gepfändet, deren Notveräußerung von hier aus betrieben wird:

      - 1 Samsung Camcorder

      - 1 Flat-TV Samsung

      - 1 digitaler Bilderrahmen Dual

      - 1 DVD Set „Herr der Ringe“

      - 1 DVD-Player LG mit Fernbedienung

      Hinsichtlich des Fernsehers sowie des DVD Players ist derzeit noch unklar, ob diese im Eigentum des Beschuldigten stehen.

      Diese Mitteilung an Sie erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, als Geschädigte(r) Ihre Rechte zivilrechtlich gegen die Beteiligten geltend machen zu können.

      Wenden Sie sich bitte gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte an einen Rechtsanwalt.

      Die Gesamtzahl der ermittelten Geschädigten beträgt ca. 1500 Personen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mindestens 141.000,- €.

      Ergänzend weise ich auf Folgendes hin:
      1.

      Auskünfte über die Personalien der Beschuldigten sowie die konkreten Kontoverbindungen können sie unter dem hinter jedem Beschuldigten angegebenen AR-Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Bonn schriftlich erfragen.
      2.

      Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Geschäftsstelle 430 der Staatsanwaltschaft Bonn unter dem Az. 430 Js 1232/09 und nach Anklageerhebung ggfs. beim zuständigen Gericht gestellt werden. Insoweit weise ich darauf hin, dass das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem illegal erfolgten Bezug von Software über T-Online Rechnungen zusammenhängt.
      3.

      Ist im Wege der Beschlagnahme oder im Wege des dinglichen Arrestes durch die Staatsanwaltschaft gesichert worden, müssen Sie einen sogenannten Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung stellen (§ 111g Abs.2 StPO). Der Antrag ist bei dem zuständigen Gericht zu stellen.

      Sie müssen jedoch auch Ihr an den o.g. Gegenständen selbst erlangtes (zivilrechtliches) Pfändungspfandrecht der Staatsanwaltschaft Bonn zum o.g. AR-Aktenzeichen nachweisen, weil sich die Verteilung der durch die Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte in jedem Fall ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge der von den Geschädigten an den Vermögenswerten selbst erlangten Pfändungspfandrechten richtet.
      4.

      Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass von hier aus keine weiteren Auskünfte über die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Wenden Sie sich erforderlichenfalls an einen Rechtsanwalt.

      Die Staatsanwaltschaft ist nicht befugt, Kündigungen entgegenzunehmen und auch nicht befugt, Auszahlungen vorzunehmen, d.h. gesichertes Geld oder gesicherte Vermögenswerte zu verteilen.

      Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt worden sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.

      Mit freundlichen Grüßen



      gez. Stein
      Staatsanwalt


      Quelle: bundesanzeiger.de
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Betrugsverfahren Wilke/Meurer/Schennen

      Ich bin offenbar auch Opfer dieser Leute; es wäre zu den Genannten der Benutzername "rennermoda" hinzuzufügen.
      Ich hatte Anzeige in meinem Wohnort Freiburg erstattet und erhielt Anfang März 2011 die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil die Frau, auf deren Konto ich das Geld überweisen musste, ihr Konto zur Verfügung gestellt habe, ohne zu wissen, dass es sich um einen Betrug handelte. Dann wurde ich auf das hier genannte Ermittlungsverfahren Az 430 Js 1232/09 verwiesen.
      Ich habe nun versucht, einen Rechtsanwalt zu bekommen, aber mir wurde gesagt, dass die Kosten die Schadenssumme von 79 Euro deutlich übersteigen würden, der oder die Täter aber von Gesetzes wegen nur knapp 39 Euro davon erstatten müssten! Rechtsstaat Deutschland ?(
      Nun weiß ich aber nicht, von welchem der Täter ich das Geld zurückfordern kann. Haften sie gemeinschaftlich? Wenn ich mir den falschen aussuche, bliebe ich auf den Mahnkosten sitzen!
      Ich hoffe, dass sich in diesem Forum weitere Opfer melden. Es sollen insgesamt immerhin 69 Fälle sein.
    • Klinghaus schrieb:

      Nun weiß ich aber nicht, von welchem der Täter ich das Geld zurückfordern kann. Haften sie gemeinschaftlich? Wenn ich mir den falschen aussuche, bliebe ich auf den Mahnkosten sitzen!

      Deine zivilrechtlichen Ansprüche richten sich gegen die Person, der das Konto gehörte, auf das du überwiesen hast.

      Ich habe nun versucht, einen Rechtsanwalt zu bekommen, aber mir wurde gesagt, dass die Kosten die Schadenssumme von 79 Euro deutlich übersteigen würden, der oder die Täter aber von Gesetzes wegen nur knapp 39 Euro davon erstatten müssten!

      Das ist Unsinn. Dir ist die gesamte Summe zu erstatten. Ebenfalls deine Verfahrenskosten. Allerdings bleibt die Frage, ob beim Schuldner etwas zu holen ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Klinghaus schrieb:

      "erhielt Anfang März 2011 die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil die Frau, auf deren Konto ich das Geld überweisen musste, ihr Konto zur Verfügung gestellt habe, ohne zu wissen, dass es sich um einen Betrug handelte. Dann wurde ich auf das hier genannte Ermittlungsverfahren Az 430 Js 1232/09 verwiesen."
      Es geht hier übrigens um diese Serie
      files.outbay.ch/Sicherung_NC/2…Konto961927505/index.html
      die vermutlich zu den Antalyas
      community.ebay.de/topic/Antalyas/1900004997
      Betrug: Die ANTALYAS - Bankkonten mit gestohlenen / gefälschten Pässen
      gehörte.
      Die jetzt angeklagten Personen dürften wieder mal nur Strohleute gewesen sein, die das erbeutete Geld ins Ausland weiterleiten sollten.
      Die meisten der benutzten Bankkonten liefen auf den Namen Wilke und wurden wahrscheinlich auf die Daten eines der oben genannten Angeklagten eröffnet:

      KTO: 1114071753
      BLZ: 39060180
      Aachener Bank

      KTO: 0595421 ( 595421 )
      BLZ: 38070024
      Deutsche Bank Bonn

      KTO: 113164800
      BLZ: 38040007
      Commerzbank Bonn / Euskirchen

      KTO: 1008726489
      BLZ: 12030000
      DKB Bank

      KTO: 961927505
      BLZ: 37010050
      Postbank Köln


      Es gab aber auch einige Konten, bei denen der Zahlungsempfänger nicht "Wilke" hieß und die, wie es bei dieser Serie so häufig vorkommt, von ihren Besitzern offenbar an die Täter "vermietet" wurden.
      Beim eBay-Account
      rennermoda
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…eedback&userid=rennermoda
      contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…tory&requested=rennermoda ( Namensänderung 07.08.2009 )
      Auktionen: img199.imageshack.us/img199/1330/rennermodaliste.png

      war das menes Wissens das Konto

      Jugel
      KTO: 6029169
      BLZ: 59070070
      Deutsche Bank Saarbrücken



      Es gab parallel bei der Serie aber auch noch 2 Konten bei der Postbank:

      Kämnitz
      KTO: 946675507
      BLZ: 37010050
      Postbank Köln

      Rosenau
      KTO: 238213704
      BLZ: 60010070
      Postbank Stuttgart


      die eventuell ebenfalls von strafrechtlich nicht beteiligten Personen den Tätern zur Verfügung gestellt wurden.

      @Klinghaus
      Geht es bei Dir um das Konto bei der Deutschen Bank Saarbrücken ?
      Daß die Ermittlungen wegen Betruges gegen die Kontoinhaberin eingestellt wurden, bedeutet noch lange nicht, daß sie deswegen auch zivilrechtlich aus dem Schneider ist.
      Mag sein, daß sie selbst keine Betrugsabsichten hatte und sich auch das Geld nicht selbst angeeignet hat.
      Dann haben die Ermittlungsbehörden festgestellt, daß sie keine Straftat begangen hat, für die sie strafrechtlich zu belangen wäre.

      Dennoch war und ist das ihr Bankkonto, für das sie die Verantwortung trägt.
      Schließlich wurde das Konto offenbar weder ohne ihr Wissen von irgendwelchen Dritten benutzt ( zB durch Phishing ), noch ohne ihr Wissen auf ihren Namen eröffnet.
      Daß sie blöd genug war, jemandem ihr Konto einfach so zur Verfügung zu stellen, ist ja nun nicht Dein Problem.

      Natürlich dürfen wir hier keine Rechtsberatung machen, aber ich würde Dir empfehlen, doch mal einen Anwalt zu befragen, ob im vorliegenden Fall nicht die Kontoinhaberin vollumfänglich schadensersatzpflichtig ist und dann gegebenenfalls von der das Geld zurückfordern inkl aller dafür evtl noch zu verauslagenden Gebühren wie Anwaltskosten und Gebühren für Mahn- / Vollstreckungsbescheid.
      Die Kontoinhaberin wiederum wäre dann diejenige, die sich das Geld von den tatsächlichen Tätern zurückholen müsste.
      Denen hast Du ja schließlich nicht das Geld überwiesen, sondern Du hast das Geld an die Kontoinhaberin bezahlt, nicht an die oben genannten Täter.

      Wie gesagt, keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung.
    • Die Kontoinhaberin hat im Übrigen gewaltiges Glück gehabt, daß die Ermittlungen gegen sie komplett eingestellt wurden.
      Auch wenn ihr eine Betrugsabsicht nicht unterstellt bzw nachgewiesen werden kann, so steht dennoch Geldwäsche noch im Raum.
      Dies ist allerdings ein Tatbestand, der vom zuständigen Staatsanwalt selbständig und nach dessen Ermessen verfolgt werden müsste.
      Es gab jedenfalls in der Vergangenheit schon mehr als genug "Kontovermieter", "Konto-zur-Verfügung-Steller" oder schlicht Finanzagenten, die wegen Geldwäsche saftige Strafen aufgebrummt bekamen.

      Ich ergänze die Liste der Staatsanwaltschaft Bonn mal noch um einige weitere Accounts

      denismeyer
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…eedback&userid=denismeyer ( angemeldet 07.09.2009 )
      Auktionen: img188.imageshack.us/img188/479/denismeyerliste.png
      Konto Kämnitz


      beatstopping
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…dback&userid=beatstopping ( Angemeldet 05.07.2009 )
      Auktionen: img38.imageshack.us/img38/6932/beatstoppingliste.png
      Konto Rosenau


      henkertown91
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…dback&userid=henkertown91 ( Angemeldet 11.07.2009 )
      Auktionen: img94.imageshack.us/img94/994/henkertown91liste.png
      Konto Rosenau


      handballgerti73
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ck&userid=handballgerti73 ( angemeldet 06.07.2009 )
      Auktionen incl Bewertungsaufbau: img710.imageshack.us/img710/9485/handballgerti73liste.jpg
      Fake-Verkäufe detailliert: img193.imageshack.us/img193/6823/handballgerti73betrugsa.png
      Konto Kämnitz


      vollmodisch
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…edback&userid=vollmodisch
      contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…ory&requested=vollmodisch ( Namensänderung 31.07.2009 )
      Übersicht Betrugsauktionen: img710.imageshack.us/img710/2677/vollmodischbetrugsaukti.png
      Zuerst Konto Kämnitz. Dieses Konto wurde mittendrin offenbar von der Postbank gesperrt, einige Käufer bekamen das Geld zurück. Zusätzlich wurde auch das Rosenau-Konto benutzt


      modischneu2010
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ack&userid=modischneu2010
      contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…&requested=modischneu2010 ( Namensänderung 28.07.2009 )
      Übersicht Betrugsauktionen: img705.imageshack.us/img705/9991/modischneu2010betrugsau.png
      Konto Jugel
    • Danke, Danke, Danke!

      Tausend Dank! Das gibt mir wieder Hoffnung. :)

      Ich musste das Geld in der Tat auf ein Konto „Jugel" überweisen. Die Kontonr. kann ich nicht mehr feststellen, aber „Saarbrücken" ist richtig, denn die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat dann gegen diese Frau Jugel ermittelt, mit dem bekannten Ergebnis.

      Die von Ihnen verlinkte Verkaufsliste von „rennermoda" reicht seltsamerweise nur bis zum 29. 10. 2009. Ich habe das Geld erst am 11. 11. überwiesen, aber es handelte sich um dieses Pseudonym.

      Werde mich jetzt an die Kontoinhaberin wenden; vielleicht lässt sie sich überzeugen, das Geld zurückzuüberweisen, ohne dass ich einen Mahnbescheid beantragen muss ...
    • kein Geld von der Kontoinhaberin!

      Heute erhielt ich von der Anwältin der Kontoinhaberin folgendes Schreiben:

      "das Strafverfahren gegen unsere Mandantin wurde nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft mangels Nachweis der Tat eingestellt. Sie können sich über einen Bevollmächtigten anhand der Ermittlungsakte darüber informieren, dass unsere Mandantin selbst Geschädigte und nicht Schädiger ist. Eine Rückerstattung irgendwelcher Gelder ist von ihr nicht geschuldet, sie hat keine Beträge für sich zurück behalten. Sie hat sie nur verwaltet. Ein Vorgehen ist folglich nur gegen die tatsächlich Schuldigen sinnvoll. Inwieweit diese zahlungsfähig sind und ob etwa die zuständige Staatsanwaltschaft Gelder eingezogen hat, ist hier nicht bekannt."

      Das widerspricht der Meinung von "biguhu" - aber einer Rechtsanwältin muss ich wohl glauben!? Jedenfalls möchte ich nicht auch noch auf den Mahnkosten sitzenbleiben ...
    • Netter Versuch der Anwältin, ihre Mandantin schuldenfrei zu halten. Sofern Sie auch bei eBay als Vertragspartnerin hinterlegt war, schuldet sie Geld oder Ware ganz unabhängig davon, ob die Staatanwaltschaft das als Straftat einschätzt, weil der Vorsatz gefehlt hat. Zivilrechtlich haftet sie für ihr Tun.
    • Danke für die Antwort! Allerdings war als Verkäufer ein anderer Name und eine andere Adresse angegeben (ein Leo Renner, Kuckuckstr. 9 in 29225 Celle); nur das Konto lautete auf diese Dame. Deshalb werde ich mich offenbar nicht an sie halten können. Der (angebliche) Verkäufer ist allerdings keiner der hier genannten Beschuldigten; es gibt die Adresse in Celle, aber der Name dürfte erfunden sein.
    • Im Endeffekt spielt das keine Rolle. Es wäre nur schöner gewesen. Diese Dame hat dein Geld zu erstatten.
      Sie hat dein Geld entgegen genommen.

      Wie Uhu schon sagte, es stellt sich die Frage, ob etwas zu holen ist.
      Mich wundert hier nur, dass sie strafrechtlich so sauber raus ist.
    • Klinghaus schrieb:

      Sie hat sie nur verwaltet.
      Hmmmm...

      Hmmmmmmmmmm...............

      Hmmmmmmmmmmmmm...........................




      ....womöglich gegen Entgelt? Im Geschäftsbesorgungsvertrag?


      Ja, hat die Mandantin denn 'ne Lizenz als Zahlungsdienstleister? Oder überhaupt eine Gewerbeanmeldung?


      Frag die Frau Anwältin doch mal. Ich habe ja schon viel erlebt, aber nicht, dass ein Anwalt seinen Mandanten gleich wieder reinreitet, kaum dass er ihn rausgeritten hat.


      Da wäre eine Einsicht in eine Haftung nach §823 BGB vielleicht doch billiger.


      @eule:

      Vermutlich Massel gehabt. Ein Betrugsvorwurf setzt Vorsatz voraus. Wenn man da einen guten Anwalt hat, sich selber hinreichend blöd stellt und kein Geld zurückbehält, kann man damit durchkommen. Geldwäsche war dann vermutlich nicht Bestandteil des Vorwurfs, also auch da kein Kläger - ergo kein Richter.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das hier der Betrugsvorwurf nicht aufrecht zu erhalten war, liegt auf der Hand. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Dame zivilrechtlich nicht belangt werden kann. Der Vorwurf des Verdachts der Geldwäsche wird wohl immer noch im Raum stehen. Aber darüber wird die Anwältin natürlich nichts schreiben.
      Trotz der Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens, besteht immer noch ein Herausgabeanspruch, nämlich wegen unberechtigter Bereicherung §812 BGB
      Also ich würde mich den dem Anwaltsschreiben nicht ins Boxhorn jagen lassen und weiter gegen die Dame zivilrechtlich vorgehen.


      § 812
      Herausgabeanspruch

      (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

      (2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Danke, das ist alles sehr interessant! Leider habe ich schon schlechte Erfahrungen mit scheinbar eindeutigen rechtlichen Fällen gemacht ...

      § 823 BGB: Das könnte passen; aber es ist dazu mindestens Fahrlässigkeit erforderlich. Und ich frage mich, ob die Einstellung des Verfahrens nicht dafür spricht, dass nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Fahrlässigkeit vorgelegen hat, weil die Kontoinhaberin nicht ahnen konnte, dass sie für Betrüger arbeitet. Auch wenn das in diesem Forum anders gesehen wird.

      Bei § 812 könnte man argumentieren, wie es die Anwältin ja im Prinzip schon getan hat, dass die Kontoinhaberin letztlich nichts von mir "erlangt" hat, da sie das Geld gleich weiterleitete.

      Aber ich werde der Anwältin mit Hinweis auf diese Paragraphen nochmals schreiben.
    • D.h. also, trotz Einstellung des Verfahrens kann Fahrlässigkeit vorliegen!

      Nun gut, ich habe gerade das Schreiben an die Anwältin abgeschickt und u.a. argumentiert, dass ihre Mandantin fahrlässig gehandelt habe, da sie hätte ahnen können, dass so ein Zurverfügungstellen eines Bankkontos kriminellen Zwecken dient. Warten wir ab ...

      Danke nochmals!
    • Klinghaus schrieb:

      Nun gut, ich habe gerade das Schreiben an die Anwältin abgeschickt und u.a. argumentiert, dass ihre Mandantin fahrlässig gehandelt habe, da sie hätte ahnen können, dass so ein Zurverfügungstellen eines Bankkontos kriminellen Zwecken dient.

      Verstricke dich mit der Anwältin nicht in Diskussionen. Schon gar nicht über Details, die nur hinsichtlich der strafrechtlichen Ermittlungen von Belang sind. Für dich geht es lediglich um das Geld und da ist die Fahrlässigkeit vollkommen egal.

      Eigentlich wäre der sofortige Mahnbescheid der richtige Weg. Problem: Auf dessen Kosten könntest du zunächst einmal sitzen bleiben, weil bei der Schuldnerin nichts zu holen ist. Dann hast du aber einen Titel, der 30 Jahre gültig ist. Ich würde es Aufgrund der überschaubaren Kosten dennoch machen!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Dann hast du aber einen Titel, der 30 Jahre gültig ist.

      Bedingt - wenn die Schuldnerin Insolvenz anmeldet kannste den Titel nur noch für hinterwertige Zwecke gebrauchen und dafür ist das Papier dann eigentlich zu glatt 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Dabei sollte man dann bedenken, eine Insolvenz wird nur in Erwartung der Gesamtsumme angewendet. Ich kann den finanziellen Gesamtrahmen zwar nicht beurteilen, aber es wird einige geben, die sich von diesem Schreiben der Anwältin ins Bockshorn jagen lassen, die also nichts weiter unternehmen werden.
      Eine Insolvenz bedeutete ja auch nicht, dass nichts mehr bezahlt wird. Im Gegenteil. Der Schuldner ist verpflichtet, jeden Cent, der über dem Pfändungsfreibetrag liegt, auch wirklich abzuführen.