Käuferschutz bei ausbleibender Rückerstattung nach Rücksendung gemäß Fernabsatzgesetz

    • Käuferschutz bei ausbleibender Rückerstattung nach Rücksendung gemäß Fernabsatzgesetz

      Derzeit wirbt eBay alias Paypal ja wieder mal mit dem "umfassendensten Käuferschutz" aller Zeiten.
      Ich habe - wie schon öfter - einen neuen, von einem Ebay-Händler (Ebay-Shop) per Paypal erworbenen Artikel nach Prüfung innerhalb der zweiwöchigen Frist gemäß Fernabsatzgesetz zurückgesandt. Der Verkäufer erstattet aber weder das Geld, noch antwortet er auf Mails.
      Kein Problem - habe ja Käuferschutz! - DENKSTE!

      Ich habe weder bei eBay noch bei Paypal einen passenden Käuferschutzgrund gefunden. Eine Email diesbezüglich blieb unbeantwortet.

      Ich bin sicher das genau mein Fall sehr häufig auftritt. Was kann man da machen?
      (Beigefügt ein Vorschlag für die aktuelle Käuferschutz-Werbeaktion)
      [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/101126/temp/zlyj33ay.jpg]
    • engelchen schrieb:

      Primär wäre ein Link zur Auktion sinnvoll. Weiter müsste man wissen, wann Du was beantragt oder gemeldet hast, denn eBay, PP und andere lassen sich gerne mal Zeit mit der Antwort....

      Ein Link zur Auktion ist nicht nötig. Ich habe in diesem Fall ein neues Mainboard ersteigert und bei Erhalt per Email widerrufen und die Lieferung unbenutzt nach Fernabsatzgesetz zurückgesandt. Jetzt warte ich auf mein Geld oder eine Nachricht vom Verkäufer, warum er es nicht erstattet.
      Aber ob Mainboard oder nicht hier geht es um alle ganz alltäglichen Fälle, wo ein Artikel nach Fernabsatzgesetz zurückgeschickt wird und der Käufer das Geld wiederhaben möchte. Das passiert jeden Tag und ist ganz normal.
      Die Frage lautet jetzt, was das für ein "Umfassendster Käuferschutz aller Zeiten" ist, wenn sich Paypal nicht um Verkäufer kümmert, die unbegründet einfach das Geld nicht erstatten!

      Das ist bestimmt nicht nur mir schon öfters passiert.
    • *alte_eule* schrieb:

      Der TE hat nichts gemeldet.

      PP kommt auch nicht dafür auf. Geliefert wurde ja.


      @ schröder

      Wann hast du zurück geschickt? Hast du Fristen gesetzt? Der VK kommt erst nach 30 Tagen automatisch in Verzug, wenn keine anderen Fristen gelten.



      und nochmal: PP kommt auch nicht dafür auf. Geliefert wurde ja.


      und:

      Der VK kommt erst nach 30 Tagen automatisch in Verzug, wenn keine anderen Fristen gelten.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • *alte_eule* schrieb:

      Wann hast du zurück geschickt? Hast du Fristen gesetzt? Der VK kommt erst nach 30 Tagen automatisch in Verzug, wenn keine anderen Fristen gelten.


      Ich habe am nächsten Tag nach Erhalt zurückgeschickt und keine Fristen gesetzt.
      Zum von PP beworbenen "sorglosen Einkaufen" gehört für mich auch eine evtl. Rückgabe nach Fernabsatzgesetz. Das scheint aber nicht geschützt zu sein.
    • schröder schrieb:

      Ein Link zur Auktion ist nicht nötig.

      Wir haben hier genügend Spezialisten, die so einen Verkäufer durchleuchten und schauen, ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt oder mehr dahinter stecken könnte.

      Im Übrigen hat der Verkäufer 30 Tage Zeit, das Geld zu erstatten, wenn du ihm keine andere Frist gesetzt hast. Die entscheidenden Frage hat alte_eule bereits gestellt. Wenn du diese nicht beantwortest, kann dir auch nur wenig geholfen werden. Hast du Fristen gesetzt und wie lange ist es her, dass du widerrufen hast?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • schröder schrieb:

      Die Frage lautet jetzt, was das für ein "Umfassendster Käuferschutz aller Zeiten" ist, wenn sich Paypal nicht um Verkäufer kümmert, die unbegründet einfach das Geld nicht erstatten!

      Das ist bestimmt nicht nur mir schon öfters passiert.


      Ich bin ja bekanntlich KEIN Freund von PAYPAL, aber WAS für ein Käuferschutz PP ist, wäre dir spätestens nach Durchlesen ALLER Teile der PP-AGB klar geworden.
      Es gibt genau 2 (zwei) Fälle in den die EBAY/PAYPAL Werbelüge eventuell greift:
      a) bei Nichtlieferung
      b) Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab
      Beide Varianten treffen für dein Problem nicht zu.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • biguhu schrieb:

      Die entscheidenden Frage hat alte_eule bereits gestellt. Wenn du diese nicht beantwortest, kann dir auch nur wenig geholfen werden. Hast du Fristen gesetzt und wie lange ist es her, dass du widerrufen hast?

      Häh? Ich habe doch weiter oben die Fragen bereits beantwortet: "Ich habe am nächsten Tag nach Erhalt zurückgeschickt und keine Fristen gesetzt." Es geht aber nicht darum, ob eine Frist abgelaufen ist oder nicht, sondern darum, ob (evtl. nach Frist- oder 30-Tage-Ablauf) der Käuferschutz von Paypal zieht oder nicht und wenn ja, warum man diesen Fall nicht auswählen kann.

      biguhu schrieb:

      Wir haben hier genügend Spezialisten, die so einen Verkäufer durchleuchten und schauen, ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt oder mehr dahinter stecken könnte.

      Wie ich ebenfalls weiter oben schon geschrieben habe, geht es nicht um einen Einzelfall, sondern darum, dass zur Zeit mit dem "umfassendsten Käuferschutz aller Zeiten" geworben wird und diese Fälle, die ja öfters auftreten anscheinend nicht davon gedeckt sind.

      Update: Paypal hat gestern signalisiert, dass mein aktueller Fall vom Käuferschutz gedeckt wird. Ich habe mich allerdings "hereingetrickst", in dem ich als Kategorie "Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab"->"Problem mit Versandkosten" angegeben habe und im Text geschrieben habe, dass ich neben dem Kaufpreis auch noch die Hinsendekosten (nicht die Rücksendekosten) erstattet haben möchte.
      Jetzt verlangt Paypal, dass ich den Artikel noch zurücksende - das ist aber schon geschehen und steht auch schon im Fall. Beleg habe ich keinen, aber der Verkäufer hat nach Erhalt bei Ebay die Stornierung der Auktion beantragt - das habe ich Paypal als Beweis genannt. Ich werde hier berichten wie es weitergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schröder ()

    • Nein, du hast die Fragen nicht beantwortet. Bei der Frage nach dem Wann der Rücksendung ging es nicht um den subjektiven Zeitpunkt gegenüber dem Erhalt der Sendung. Wie bitte soll man mit der Aussage "am nächsten Tag" irgendwelche Fristen berechnen? Der nächste Tag wovon? Von letztem Neujahr? Von Ostern? Von Vorgestern? Die Angabe eines konkreten datums wäre bedeutend hilfreicher, als dieses ganze rumgeeiere.

      Die Auktion wäre durchaus hilfreich, da du bisher nirgendwo ein Datum genannt hats, anhand dessen man irgendwelche Fristen berechnen kann.
      Insofern ist es unmöglich, hier irgendwo abzuschätzen, ob der Verkäufer seriös ist oder nicht bzw. ob er nun in Verzug ist oder nicht. Das du ungeduldig auf dein Geld wartest, heißt noch lange nicht, dass da etwas unseriös läuft.

      1. Da wir uns ja deinem Wunsch entsprechend KEIN BILD vom Verkäufer machen können unterstell ich jetzt mal, dass es ein seriöser Verkäufer ist.
      2. Da du keine Frist gesetzt hast, aber sehr ungeduldig bist, unterstell ich hier als nächstes, dass die 30 Tage noch gar nicht rum sind und der Verkäufer noch genügend Zeit hat, das Geld pünktlich zurückzuzahlen.
      3. Wie bereits geschrieben, ist der Fall damit kein Käuferschutzfall. Beim Käuferschutz sollen Käufer vor unseriösen Verkäufern geschützt werden. Was ja hier nicht gegeben ist.

      Wenn du jetzt versuchst, auch noch Paypal zu überlisten, solltest du aufpassen, dass die das nicht spitzkriegen (könnte zum Beispiel dadurch passieren, dass der Verkäufer sich auch zu dem Sachverhalt gegenüber Paypal äußert und alles wieder richtigstellt. Dann hast du wirklich Ärger.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Fall erledigt - Fragen bleiben offen

      Der Verkäufer hat gegenüber Paypal zugegeben, dass er den Artikel zurück erhalten hat. Paypal hat daraufhin das Geld - wie angekündigt (siehe oben) - im Rahmen des Käuferschutzprogramms erstattet (Schade um den Tastaturverschleiß - fand ich übrigens nicht ganz freundlich).

      Offen bleibt die Frage, ob es sich bei der Erstattung seitens Paypal um Irrtum, Kulanz oder Standard handelt. Denn wie schon gesagt, mein Problem ist, dass man den oft vorkommenden Fall einer Nichterstattung nach Rücksendung ohne Begründung gemäß Fernabsatzgesetz nicht in den von Paypal vorgegebenen Käuferschutzgründen auswählen kann. Und das passt nun einmal nicht zu dem derzeit beworbenen "umfassendsten Käuferschutz aller Zeiten" für die Weihnachtseinkäufe.

      Was kommt nach Weihnachten jedes Jahr? Richtig - das große Umtauschen! Und was, wenn dann der Verkäufer das Geld nicht erstattet und auf keine Email reagiert? Ich glaube, dass diese Frage aktuell ist und viele Leute betrifft. Wäre schön, wenn sich Paypal dazu konkret äußern würde.
    • Als erstes mal ist dies gar kein Käuferschutzfall, da ja der Verkäufer reagiert hat, also doch ein existierender und nach meiner Einschätzung der immer noch unbekannten Sachlage auch seriöser Verkäufer ist und damit das Geld vom Verkäufer zurückgeholt wird.

      Käuferschutz ist es nur dann, wenn der Verkäufer nicht mehr greifbar, pleite oder aus sonstigen Gründen unseriös ist.

      Die Erstattung von Paypal ist kein Irrtum, denn die irren sich nie! :lach: (Ironie)
      Die Erstattung von Paypal ist auch kein Standart, den pauschal erstattet Paypal gar nichts.
      Die Erstattung ist eine reine Kulanzleistung, denn Paypal verspricht zwar, entscheidet aber dann doch im Einzelfall. Beim Käuferschutz geht Paypal in Vorleistung und versucht im Nachgang, sich das Geld vom Verkäufer zurückzuholen, was aber auch bedeuten kann, dass die da kein Geld mehr sehen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Ich hab grad drei€etwas als Käuferschutzpflegemaßnahme (???) von Ebay zugesprochen bekommen,
      allerdings wollte ich lieber die Winterjacke inklusive Versand für dieses Geld erhalten
      nur ist wohl scheinbar zwischenzeitlich der Vk im Krankenhaus, verstorben oder ausgewandert



      und ich hab nun das Geld bei PayQual -

      aber isch abe gar kein PP-Konto ;( :wallbash


      Auch ne Art Kundenfang ... oder?
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    • hab mich auch extremst gewundert

      Über den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal sind nur Käufe
      abgesichert, die mit PayPal bezahlt wurden. Aus Kulanz haben wir am xx.
      Dez. 2010 eine Erstattung in Höhe von EUR 3,97 über PayPal vorgenommen. Wir
      empfehlen Ihnen, beim nächsten Kauf eines Artikels bei eBay die Zahlung
      über PayPal durchzuführen
      . Eine Mitteilung darüber haben wir an folgende
      bei eBay registrierte E-Mail-Adresse gesendet: xxxxxxxxxxxxxxx@yyy.com


      mit Speck fängt man Mäuse --- Marks Müüs?!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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