Als Kleingewerbetreibender bei Ebay Versandkosten bei Widerruf erstatten?

    • Als Kleingewerbetreibender bei Ebay Versandkosten bei Widerruf erstatten?

      Als Kleine Gewerbe bei Ebay Handy Verkauft ca für 54 Euro.
      Kunde möchte zurück geben wegen nicht gefallen.Komische weisse andere Käufer finden tolles Handy
      Ich kann mir nicht leisten ständigt zurück zu nehmen.
      Mus ich volles betrag zurück zahlen+Rückporto?
      Von Ebay seite keine hilfe
      Ich soll mich bei Anwalt erkundigen
      Oder weiss Jemand Rat für mich?
      Danke Voraus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tarkan46 ()

    • ja, du musst aufgrund des Widerrufrechts Artikel zurücknehmen bei Nichtgefallen,
      allerding musst du die Versandkosten nur erstatten bei Artikeln die mehr als 40 € gekostet haben.

      Zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese 40- Euro Klausel in der Widerrufserklärung des Verkäufers enthalten sein muss. Ist sie dies nicht, muss auch im Falle des Widerrufs der Verkäufer die Versandkosten unabhängig vom Warenwert tragen, da dies gemäß § 357 Abs.2 BGB die Regel ist und die in Absatz 3 geschaffene Klausel lediglich die Ausnahme.


      ekritik.de/html/drei__zwei__eins__reingefallen.html

      wie du siehst, hast du noch einiges dazu zu lesen, wär ja schön, wenn's einfach wäre,
      ist es aber leider nicht.

      Kurz und knapp:

      * Die 40 Euro Klausel ist gültig und der Kunde muss bis zu einem Warenwert von 40 Euro die Versandkosten für den Rückversand tragen
      * Dem Kunden muss gestattet werden, die Ware auszupacken und diese auch im Rahmen seines Widerrufsrechts zu testen
      * Die Ware muss nicht in der Originalverpackung zurückgesendet werden
      * Hat der Kunde den Gegenstand lediglich innerhalb seines Widerrufsrechts getestet und fristgerecht widerrufen, muss er keinen Wertersatz leisten
      * Die Klausel „unfreie Ware wird nicht angenommen“ ist unzulässig
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Bei allem Respekt: Mich schaudert es, dass es immer noch gewerbliche Verkäufer gibt, die das 1mal1 des Kaufrechts und somit das Widerrufsrecht nicht kennen. Wie kann man eigentlich ein Gewerbe eröffnen mit 0 Vorkenntnissen? Es wäre ernsthaft darüber nachzudenken, für einen Gewerbeschein eine Prüfung durchzuführen, bevor man Händler auf ihre Kunden loslässt. Wie man sieht, fehlt mir da jegliches Verständnis. Wenn ein Händler versuchen würde mit mir über das Widerrufsrecht zu "verhandelt", gäbe ich gnadenlos "rot".

      Also, tarkan, wie wäre es mit einem Existenzgründerseminar?

      Ich kann mir nicht leisten ständigt zurück zu nehmen.

      Dann hättest du dir einen anderen Job suchen müssen. Für andere Händler gelten die gleichen Bedingungen.

      Um die Sache noch zu verkomplizieren: Mittlerweile haben es diverse Gerichte als wettbewerbswidrig eingestuft, wenn die 40€-Klausel ausschließlich in der Widerrufsbelehrung oder den AGB steht. Demnach muss sie zusätzlich auch noch im Auktionstext explizit vertraglich vereinbart werden: ecommerce-lounge.de/40-euro-klausel-widerrufsbelehrung-1085/

      Und um es hier nochmals zu betonen: Dies alles betrifft nur die Rücksendekosten. Die Hinsendekosten muss der Händler in jedem Fall erstatten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Stubentiger schrieb:

      ja, du musst aufgrund des Widerrufrechts Artikel zurücknehmen bei Nichtgefallen,
      allerding musst du die Versandkosten nur erstatten bei Artikeln die mehr als 40 € gekostet haben.

      Zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese 40- Euro Klausel in der Widerrufserklärung des Verkäufers enthalten sein muss. Ist sie dies nicht, muss auch im Falle des Widerrufs der Verkäufer die Versandkosten unabhängig vom Warenwert tragen, da dies gemäß § 357 Abs.2 BGB die Regel ist und die in Absatz 3 geschaffene Klausel lediglich die Ausnahme.


      ekritik.de/html/drei__zwei__eins__reingefallen.html

      wie du siehst, hast du noch einiges dazu zu lesen, wär ja schön, wenn's einfach wäre,
      ist es aber leider nicht.

      Kurz und knapp:

      * Die 40 Euro Klausel ist gültig und der Kunde muss bis zu einem Warenwert von 40 Euro die Versandkosten für den Rückversand tragen
      * Dem Kunden muss gestattet werden, die Ware auszupacken und diese auch im Rahmen seines Widerrufsrechts zu testen
      * Die Ware muss nicht in der Originalverpackung zurückgesendet werden
      * Hat der Kunde den Gegenstand lediglich innerhalb seines Widerrufsrechts getestet und fristgerecht widerrufen, muss er keinen Wertersatz leisten
      * Die Klausel „unfreie Ware wird nicht angenommen“ ist unzulässig

      Das darf doch nicht sein Wenn die Handy z.b 41 Euro kostet + 4 Euro Porto= 45 Euro
      4 Euro rückporto mus Ich bezahlen.
      Das kann aber nicht sein das Ich volle 45 Euro zurück zahlen mus
      mit 4 Euro habe Ich meine pflicht erbracht,Ich bekomme das Geld nicht zurück vom Hermes oder vom DHL
      Dabei habe Ich schon bei Versenden mit 4 Euro meine pflicht erbracht zum Versenden

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tarkan46 ()

    • tarkan46 schrieb:

      Das darf doch nicht sein Wenn die Handy z.b 41 Euro kostet + 4 Euro Porto= 45 Euro
      4 Euro rückporto mus Ich bezahlen.
      Das kann aber nicht sein das Ich volle 45 Euro zurück zahlen mus
      mit 4 Euro habe Ich meine pflicht erbracht,Ich bekomme das Geld nicht zurück vom Hermes oder vom DHL
      Dabei habe Ich schon bei Versenden mit 4 Euro meine pflicht erbracht habe zum Versenden

      Und nochmal: Du musst sowohl die Hin- als auch die Rückversandkosten voll erstatten!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • nun ja wenn dir das zu teuer ist
      1. auf höher preisige Artikel um steigen, das du mit den zufriedenen kunden noch gut gewinn machst.
      2. such dir nen job im angestelten / arbeiter verhältnis
      da haste dann am ende des monats immer dein geld.

      ich würde option 2 nehmen weil wenn ich schon das kaufmänische 1x1 nicht behersche ist es wohl ne frage der zeit bis dir jemand ne abmahnung für irgendwas rein drückt was nicht so ok war und sei es nur aus unwissenheit.
    • tarkan46 schrieb:

      Ich kann mir nicht leisten ständigt zurück zu nehmen.

      Dann lass es sein mit dem Verkaufen. Sowas fält unter den Begriff "unternehmerisches Risiko". Das heißt, dass du auch damit rechnen musst, mal bei einem Geschäft einzubüßen. Wenn du das nicht willst, dann lass es ganz bleiben.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.