Verkauf liegt ein Jahr zurück - Verdacht einer Fälschung

    • Verkauf liegt ein Jahr zurück - Verdacht einer Fälschung

      Hallo! Ich bin gewerblicher Verkäufer (Kleinunternehme)
      Verkauf liegt ein Jahr zurück (27.11.09)
      Heute bekamm ich solche Nachrichten:
      Hallo liebe....!
      Bezüglich
      der Tasche, bleibe ich dabei, daß die Echtheit sehr fraglich ist.
      Zwischenzeitlich besuchte ich diverse esprit Geschäfte
      (Frankfurt, München), die meinen Verdacht nicht unbedingt zerstreuen.
      Ich will es noch ein erstes und die letztes Mal im Guten versuchen;
      ich
      möchte lediglich mein Geld wieder,oder NEUE Tasche (innerhalb von 1 Woche) und auf mein Recht des
      Schadenersatzes verzichten, wenn das Ganze so geklärt werden kann, da
      Ihnen ja auch ebay-technisch kein Schaden entstanden ist, es gab noch
      keine Meldung,da mein Datensystem einen Fehler hatte.
      Dann steht es Ihnen frei, die Tasche, die sich im selben Zustand befindet ( Staubbeutel und Kassenetikett), wiederzuverkaufen.

      Falls Sie doch weiter bei Ihrer Haltung bleiben, muß ich das nachholen
      und mich an den Zoll wenden.
      MfG aus Frankfurt

      Wie soll ich reagieren?
      Ich weiss nun ganz genau,dass die Tasche ist 100% Original,und keine Fälschung
      Muss ich die tasche nach 13 mon.zurücknehmen?
    • Die Bewertung wäre egal, sofern erst 1 Jahr später auffällt, dass es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt.

      Wenn du die Herkunft der Ware kennst und absolut sicher bist, es handelt sich um echte Ware, musst du überhaupt nichts machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()