Käufer versucht Rückerstattung zu erzwingen

    • Käufer versucht Rückerstattung zu erzwingen

      Guten Morgen an alle Leser,

      ich hätte ein paar rechtliche Fragen, die ich mir nicht alle selber beantworten kann.

      Ausgangssituation:

      Man nehme an, ein Verkäufer verkauft ein Elektroartikel bei einem namenhaften Auktionshaus (Privatverkauf)per Sofort-Kauf. Dabei handelt es sich um Ware, von der bekannt ist das sie Hitzeprobleme hat (altes Xbox360-Model, 3 aufleuchtende Lichter als Fehlercode).

      Folgende Angaben in der Auktion:

      Artikel wird vor Versand erneut auf funktionsweise kontrolliert. Ist der Test erfolgreich, wird sie umgehend versendet -> Voll funktionstüchtig.
      Artikel wurde bereits schon einmal geöffnet, und Umbaumaßnahmen eingeleitet, weiter wird darauf in der Auktion nicht eingegangen.
      Es wurde ausdrücklich auf Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verzichtet.
      Identifikations-Daten wie Baujahr etc. wurden angegeben.
      Bezahlarten: Abholung, Überweisung oder PayPal.

      Der Käufer frägt beim Verkäufer per E-Mail an, welche Umbaumaßnahmen getätigt wurden und erläutert, dass er eine bereits umgebaute Konsole besitze, diese aber verkauft habe und nun die angebotene Konsole ersteigern möchte.

      Der Kaufablauf erfolgt soweit gut, PayPal Zahlung geht ein, Ware wird versichert verschickt und kommt auch an. Paket ist unbeschädigt.

      Dann wird vom Käufer behauptet, die Konsole sei defekt geliefert worden (oben genannter Fehlercode) und was er nun tun solle.
      Der Verkäufer gibt im darauf hin Selbsthilfe-Tipps zum beseitigen des Fehlers, oder diese auf Kulanz (da alles in der Auktion ausgeschlossen wurde) zu reparieren oder einen Umtausch der Konsole.

      Der Käufer möchte dennoch keine dieser Angebote annehmen, sondern sein Geld zurück und stellt darauf hin bei PayPal Antrag auf Käuferschutz.

      Dieses Verfahren wird nun geprüft und in einigen Wochen entweder abgelehnt, oder bestätigt.


      Nun ein paar Fakten, und Fragen:

      Da es sich um einen Privatverkauf handelt, ist der Verkäufer ab Warenübergabe an das Zulieferunternehmen nicht mehr zuständig für die Ware.
      Der Verkäufer teilt dem Käufer mit, dass es durch starke Temperatureinflüsse beim Versand (Winter) vllt zu Spannungen in Lötstellen gekommen sein könnte (das ist auch der geläufige Grund für den oben genannten Fehlercode), was durch eine eventuelle zu schnelle Inbetriebnahme verstärkt sein könnte.

      Hat der Käufer überhaupt das Recht, Antrag auf Käuferschutz bei PayPal zu stellen, obwohl der Verkäufer eine Reperatur auf Kulanz oder Umtausch der Konsole angeboten hat (müsste er eigentlich nur, wenn er gewerblich Tätig wäre)?

      Der Verkäufer geht davon aus, dass der Käufer den PayPal-Käuferschutz dazu benützt, eventuell ein anderes, defektes Mainboard der Konsole gegen ein funktionsfähiges zu tauschen (geöffnet war die Konsole ja schon vor kauf, also ist nicht nachweisbar dass der Käufer die Konsole ebenfalls geöffnet und das Mainboard getauscht haben könnte).
      Oder er hatte zu übereifrig einen Sofort-Kauf getätigt, und im nachhinein möchte er vor dem Kauf, durch Käuferschutz von PayPal, zurücktreten (bzw. sein Geld zurück).
      Den Error-Code (angegebener Defekt) kann auch leicht durch gewolltes Überhitzen (einwickeln der Konsole in Tüchern und Benutzung) selber hervorgerufen werden.


      Die Funktionsweise vor dem Versand können Mitbewohner bestätigen.



      Habe nun folgenden Auszug aus dem Buch "Wirtschaftsprivatrecht: Rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns" gefunden:



      Ich zitiere:
      "Der Käufer muss dem Verkäufer also eine Chance zur Nacherfüllung (§439 BGB , §323 BGB) gegeben haben, d.H. dem Verkäufer dem Mangel mitteilen, ihn zur Nachbesserung auffordern und jedenfalls den ergebnislosen Ablauf einer dem Verkäufer einzuräumenden angemessenen Frist abwarten"
      (auf Seite 227 zu finden)
      Link dazu: Google Bücher



      Der Verkäufer hat in den Beispiel ja sogar einem Umtausch bzw. einer Reperatur zugesagt.



      Und das alles, obwohl es sich um einen Privatverkauf handelt, und nicht um einen gewerblichen Verkauf (worauf sich der Ausschnitt des Buches bezieht).
    • "Das Recht" Käuferschutz zu beantragen hat der Käufer immer. Er sollte aber sicherstellen, dass er ausreichende Belege für seine Position vorlegen kann, sonst wird der Antrag abgelehnt und das wars dann erst einmal mit PayPal. Der Rechtsweg steht danach aber beiden Parteien weiterhin offen. Insofern ist es müssig über die Feinheiten des Käuferschutzverfahren zu diskutieren, weil PayPal nunmal kein Gericht ist und, wie ich inzwischen rausgefunden habe, die Streitfälle von den Telefonsachbearbeitern nach Aktenlage entschieden werden. Um die Aktenlage überhaupt herzustellen, verlangt PayPal allerdings mehr als blosse Aussagen der unmittelbar Betelligten. Der Käufer wird wohl mindestens von einem unabhängigen Dritten (Werkstatt o.Ä.) den Defekt sich mit Firmenstempel bestätigen lassen müssen (und da sollte der Käufer mal besser keinen Schmuh probieren).

      Was das Austauschen der Platine betrifft..Ich hoffe mal der Verkäufer hat sowohl die Gehäuse-Seriennummer, als auch Konsolen-ID dokumentiert. Letztere ist an das Mainboard gebunden wenn ich nicht täusche. Für zukünftige Verkäufe kann man auch mal "Sicherheitssiegel" googlen.



      *Wenn* der Verkäufer aber sicherstellen kann, daß er "seine" XBox wiederbekommt und wenn er weiterhin davon ausgeht, daß er einen eventuellen Schaden reparieren kann, dann würde ich an seiner Stelle das Gerät zurücknehmen, reparieren und wiederverkaufen. Das Geld für 1x Versandkosten zwar weg aber:

      1. Der Käufer muß das Ding auf seine Kosten zurücksenden und das Gutachten muß er auch selbst bezahlen. Wenn der Verkäufer aber Rücknahme und Reparatur angeboten hat, dann kann kann der Käufer sich dieses Geld abschreiben.
      2. Wenn der Käufer bei der Verpackung Mist baut, dann ist er evntl. Schadensersatzpflichtig. (Paket auspacken dokumentieren, keine Backsteine!)
      3. Wenn irgendwas mit der Konsole nicht stimmt, Betrugsanzeige.


      Ein unehrlicher oder fahrlässiger Käufer riskiert also Ärger, der Verkäufer mit reinem Gewissen kann die Sache dagegen locker sehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lutherblissett ()

    • lutherblissett schrieb:

      *Wenn* der Verkäufer aber sicherstellen kann, daß er "seine" XBox wiederbekommt und wenn er weiterhin davon ausgeht, daß er einen eventuellen Schaden reparieren kann, dann würde ich an seiner Stelle das Gerät zurücknehmen, reparieren und wiederverkaufen. Das Geld für 1x Versandkosten zwar weg aber:

      1. Der Käufer muß das Ding auf seine Kosten zurücksenden und das Gutachten muß er auch selbst bezahlen. Wenn der Verkäufer aber Rücknahme und Reparatur angeboten hat, dann kann kann der Käufer sich dieses Geld abschreiben.
      2. Wenn der Käufer bei der Verpackung Mist baut, dann ist er evntl. Schadensersatzpflichtig. (Paket auspacken dokumentieren, keine Backsteine!)
      3. Wenn irgendwas mit der Konsole nicht stimmt, Betrugsanzeige.


      Ein unehrlicher oder fahrlässiger Käufer riskiert also Ärger, der Verkäufer mit reinem Gewissen kann die Sache dagegen locker sehen.

      Das tritt aber nur in Kraft, wenn der Käufer den Kaufschutz auch akzeptiert bekommt, richtig?

      Der Verkäufer hat aber eine Reparatur bzw. Austausch auf Kulanz angeboten. Kulanz ist doch freiwillig, somit kann der Käufer doch keine Versandkosten etc. abtreten an den Verkäufer?!

      Das mit dem Gutachten, das der Käufer besorgen muss, habe ich auch schon gelesen. Aber dazu ist scheints nicht unbedingt ein qualifizierter Gutachter von nöten, sondern nur die Meinung eines Dritten.
    • und wie man schon öfters hier gelesen hat entscheided PP wie es ihnen gerade in den kragen passt also vorsorglich PP konto leeren dann kann der K hinterher sehen wo er geld her bekommt, weil PP zahlt immer nur das aus was vom konto des VK noch zu holen ist. so ist man zu mindestens erstmal auf der sicheren seite bis man die ware prüfen kann. zm thema gutachten das kann auch hinz und kunz anfertigen ist PP egal hauptasche irgendwas schriftlich und wenn die oma was bestätigt.
    • DeepToneFN schrieb:

      Das mit dem Gutachten, das der Käufer besorgen muss, habe ich auch schon gelesen. Aber dazu ist scheints nicht unbedingt ein qualifizierter Gutachter von nöten, sondern nur die Meinung eines Dritten.
      PP macht da keine genauen Angagben. Kann aber schon sein, dass es PayPal lieber sieht, wenn die Begutachtung von einer Werkstatt kommt (mit genauen Angaben zu Seriennummern und Schadensart), statt vom Kumpel des Käufers.Der Käufer riskiert, dass seine Frist abläuft (und sein Fall unwiderruflich geschlossen wird), wenn er nur Schrottunterlagen abgibt die dann abgelehnt werden.
    • senseman schrieb:

      und da PP entscheidet wie sie gerade drauf sind ist es eh sch.. egal. venn auf dem VK konto nix zuholen dann kriegste auch nix von PP. einfach mal hier nen bisschen lesen was PP so alles auf lager hat mehr lug und trug als wie sicherheit

      Hmm, für eBay Verkäufe garantiert die AGB zwar die Auszahlung:

      https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full



      Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Verkäufer zurückfordern kann.
      Kann aber aber natürlich sein, dass man irgendwas anderes "versäumt" und dann der Fall geschlossen wird.




    • Also das Geld wäre bereits vom PayPal Konto auf das Bankonto übertragen worden. Somit ist der Verkäufer auf dem PayPal-Konto im Soll.

      Aber Sinn und Zweck des Verkäufers ist es natürlich nicht, das Problem mit dem Käufer zu klären aber dafür ein größeres Problem mit PayPal anzufangen *g*
    • DeepToneFN schrieb:

      Ausgangssituation:
      Man nehme an

      Geht es hier um einen konkreten Fall? Bist du der Verkäufer? Oder der Käufer? Oder ist das nur eine Diskussion über ungelegte Eier?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • niehls0815 schrieb:

      DeepToneFN schrieb:

      Ausgangssituation:
      Man nehme an

      Geht es hier um einen konkreten Fall? Bist du der Verkäufer? Oder der Käufer? Oder ist das nur eine Diskussion über ungelegte Eier?


      ich sag mal so, es geht um einen richtigen Fall.

      Das KäuferProfil von beiden sieht sehr gut aus, also beide 100% ´positiv.

      Der Käufer hat jedoch um die 400 Bewertungen (davon aber selten als Verkäufer), und der Verkäufer um die 250 Bewertungen.
    • nun ja gegen wir mal davon aus das der VK privat zu privat verkauft geht das versand risiko auf den K über. er ist in der beweispflicht das der Artikel bereits zum zeitpunkt des versandes defekt war kann er wohl nur schwer beweisen also kann er höchsten den zivil rechtlichen weg einschlagen oder auf PP hoffen. und gut is. diese genannte fehlermeldung nennt sich glaube ich Ring of Death und heisst auf gut deutsch meistens totalschaden.
      Kann man nun gut beweisen das sich die box zum zeitpunkt des versandes in einem funktionfähigen zustand befand ist man eigentlich ziehmlich gut raus weil der K wohl kaum das gegenteilbeweisen kann dieses ist äussert schwer bzw. unmöglich also plärren lassen PP ist ja eh nur ne blabla sache die machen was sie wollen und bei dem genannten K würde ich es so machen.
    • den "Ring-Of-Death" Fehler kann man eigentlich ganz einfach beheben...das Mainboard muss erhitzt werden, damit die Lötstellen sich neu verbinden, dann geht sie wieder.

      Eigentlich ganz einfach... nur muss dazu das Gehäuse geöffnet werden. Hab ihm auch Hilfestellung gegeben (geht auch mit nem Umluft-Backofen. Aber die wollte er nicht annehmen.

      ich denke mal, er mein mit plärren lassen: heulen lassen ;) sagt man bei uns auch so
    • den "Ring-Of-Death" Fehler kann man eigentlich ganz einfach beheben...das Mainboard muss erhitzt werden, damit die Lötstellen sich neu verbinden, dann geht sie wieder.

      Eigentlich ganz einfach... nur muss dazu das Gehäuse geöffnet werden. Hab ihm auch Hilfestellung gegeben (geht auch mit nem Umluft-Backofen. Aber die wollte er nicht annehmen.

      ich denke mal, er mein mit plärren lassen: heulen lassen ;) sagt man bei uns auch so


      Also ob ich meine Wii in den Backofen stecken würde ???? Eher nicht, aber ok......

      "Plärren'" = Rumheulen.....danke, jetzt ist der Groschen auch bei mir gefallen...lol :lach:

      Edit: Sorry, nicht Wii, sonder XBox :!:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger