okluge mit "Sonderangeboten" - ein verhängnisvoller Fehler? - nochbilligereinkaufen - zeughouse

    • Können wir bitte einen Link zur Auktion mit dem niedrigen und dem höheren Preis bekommen? Hier wäre zu klären, ob eine Irrtumsanfechtung überhaupt plausibel ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Können wir bitte einen Link zur Auktion mit dem niedrigen und dem höheren Preis bekommen? Hier wäre zu klären, ob eine Irrtumsanfechtung überhaupt plausibel ist.



      Es gibt/gab keinen höheren Preis. Zum selben Preis wiedereingestellt.
      Natürlich ist eine Anfechtung sinnlos, weil ich die Festplatte nicht nach dem Gerichtsbeschluß in einem halben Jahr benötige, sondern jetzt.
    • Ganz offensichtlich war die damalige Panne kein Einzelfall. Für mich hat sich ein Verkäufer, der wiederholt eine so schlechte Organisation an den Tag legt, bereits als potentieller Geschäftspartner erledigt.

      Rechtlich wird hier kaum etwas zu machen sein, insofern er korrekt seinen Irrtum dir gegenüber dargelegt hat. Bei den doch deutlichen Preisunterschied dürfte §119 BGB kein Problem sein. Allerdings könntest du dir überlegen, wie man so eine schlampige Aktionserstellung bewerten sollte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Ganz offensichtlich war die damalige Panne kein Einzelfall. Für mich hat sich ein Verkäufer, der wiederholt eine so schlechte Organisation an den Tag legt, bereits als potentieller Geschäftspartner erledigt.

      Rechtlich wird hier kaum etwas zu machen sein, insofern er korrekt seinen Irrtum dir gegenüber dargelegt hat. Bei den doch deutlichen Preisunterschied dürfte §119 BGB kein Problem sein. Allerdings könntest du dir überlegen, wie man so eine schlampige Aktionserstellung bewerten sollte.
      Er reitet auf der Masche "Angebotsirrtum" offenbar schon seit Wochen herum, wie man an den Bewertungen sieht.

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…hich=negative&interval=30

      Natürlich stört sich ebay nicht dran, weil die ja kräftig an einem Powerseller verdienen. Und 50 negative Bewertungen mehr oder weniger wirken sich bei
      200000 Bewertungen nicht mehr aus.Ich persönlich bezweifle, daß man keinen Erfolg hätte, wenn man dies mit einem Anwalt durchziehen würde.
      Ein Angebotsirrtum ist noch glaubwürdig, zwei und drei sind evtl. noch glaubwürdig; aber 10 und mehr "Angebotsirrtümer" würde ein Gericht wohl
      nicht mehr nachvollziehen, da hier systematisch mit diesem Instrument gearbeitet wird.
      Aber: was bringt dies dem Käufer? Nichts. Denn ein Verfahren zieht sich über Monate hin und kostet schlichtweg Geld. Und
      zwar mehr, als man für eine neue Festplatte ausgeben müßte. Außerdem sind in einem halben Jahr die Preise wieder so gefallen, daß man die
      Platte für die Hälfte bekommen würde. Was bringt es mir also, wenn ich in einem halben Jahr den Richterspruch höre: der Verkäufer hat mir für
      xx € eine Platte zur Verfügung zu stellen? Nichts.
      Dies ist der einzige Grund, wieso er auch so weitermachen wird. Einzig & allein ebay könnte ihn in die Schranken weisen (er handelt ja offenbar gegen
      die sog. ebay-Grundsätze), hat aber natürlich kein Interesse daran.
      Meine Lehre daraus ist schlicht: ich kaufe nichts mehr bei ebay-Händlern. Ich nutze ebay sowieso nur noch im Ausnahmefall, wenn ich irgendwas
      verkaufen will oder kaufe bei privaten Anbietern.
    • OttoNormal schrieb:

      Ein Angebotsirrtum ist noch glaubwürdig, zwei und drei sind evtl. noch glaubwürdig; aber 10 und mehr "Angebotsirrtümer" würde ein Gericht wohl nicht mehr nachvollziehen, da hier systematisch mit diesem Instrument gearbeitet wird.

      Ich versetzte mich mal gerade in die Rolle des Händlers. Welchen sinnvollen Grund sollte dieser haben, die Festplatten absichtlich für den halben Marktpreis einzustellen?

      negative Folgen: kein Umsatz, dafür Einstellgebühren, unnötige Arbeit, negative Bewertungen, verärgerte Kunden.

      positive Folgen: keine

      Wenn okluge also nicht daran arbeitet, sein eigenes Geschäft zu sabotieren, kann ich deiner Argumentation nicht folgen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • OttoNormal schrieb:


      Ein Angebotsirrtum ist noch glaubwürdig, zwei und drei sind evtl. noch glaubwürdig; aber 10 und mehr "Angebotsirrtümer" würde ein Gericht wohl
      nicht mehr nachvollziehen, da hier systematisch mit diesem Instrument gearbeitet wird.

      Auf dem Weltmarkt steigen die Preise für Festplatten seit Wochen dramatisch an:Thailand-Flut macht Festplatten teurer
      Für mich ist das "Gewinnoptimierung" Da bekommt man ganz plötzlich und unerwartet für seine billig eingekaufte Lagerware fast den doppelten Verkaufspreis ... :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselfisch ()

    • Mich stört die doppelte Wiedereinstellung zu dem Preis.

      Ich persönlich weiß auch nicht, wie ein Richter entscheiden würde. Tatsache ist, ein Kaufmann hat besondere Sorgfaltspflichten, die ihm dann um die Ohren gehauen werden sollten.

      Ich persönlich würde dem VK nüchtern sachlich mitteilen, dass dieser Einstellungsirrtum aus genau dem Grund der wiederholten Einstellung nicht zieht. Ich würde ihm eine Frist von 10 Tagen mit Datumsnennung setzen, eine Lieferung vorzunehmen, danach würde ich einen Ersatzkauf vornehmen und ihm die Mehrkosten in Rechnung stellen.
      Unter diesen Umständen könne er allerdings nicht erwarten, dass ich diesen bei ihm vornehme, seine Lieferunwilligkeit zu dem Preis habe er ja kundgetan.

      Sollte er se so weit kommen lassen, sei es mir ein innerer Vorbeimarsch, ihm dem Mahnbescheid dafür zukommen zu lassen, dessen Mehrkosten er dann auch gerne übernehmen dürfe.


      Parallel würde ich über das System bei eBay einen nicht gelieferten Artikel melden. Bezahlt hast du doch, oder?
    • biguhu schrieb:

      OttoNormal schrieb:

      Ein Angebotsirrtum ist noch glaubwürdig, zwei und drei sind evtl. noch glaubwürdig; aber 10 und mehr "Angebotsirrtümer" würde ein Gericht wohl nicht mehr nachvollziehen, da hier systematisch mit diesem Instrument gearbeitet wird.

      Ich versetzte mich mal gerade in die Rolle des Händlers. Welchen sinnvollen Grund sollte dieser haben, die Festplatten absichtlich für den halben Marktpreis einzustellen?

      negative Folgen: kein Umsatz, dafür Einstellgebühren, unnötige Arbeit, negative Bewertungen, verärgerte Kunden.

      positive Folgen: keine

      Wenn okluge also nicht daran arbeitet, sein eigenes Geschäft zu sabotieren, kann ich deiner Argumentation nicht folgen.


      Es war zum Zeitpunkt des Kaufs nicht der halbe Marktpreis, sondern schlicht der aktuelle, wenn auch günstige, Marktpreis.
      Der Hintergrund ist der: bis ca. Mitte Oktober gabs die Platten bei amazon manchmal für 70€.
      Dann kam die Thailand-Flut und die Preise stiegen täglich bis auf die heutigen Mondpreise. Vor ca 2 Wochen war der Marktpreis für die Platte ca bei 100€.
      Da ich noch schnell eine Platte kaufen wollte, ehe die Preise noch weiter steigen, habe ich diese bestellt. Da die Überweisung angeblich 3 volle Tage dauerte und ein Wochenende dazwischen lag, war der Marktpreis aber inzwischen weiter gestiegen (ich glaube, so um die 120€).
      Dies ist der einzige Grund, weshalb er die Platten als Angebotsirrtum deklarierte und sie vorsorglich für 180€ einstellte...
      Übrigens hat er das Angebot jetzt schon wieder entfernt, "da der Artikel nicht mehr verfügbar ist".



      Das sollen alles "Angebotsirrtümer" sein?? :lach:



      dieselfisch schrieb:

      OttoNormal schrieb:


      Ein Angebotsirrtum ist noch glaubwürdig, zwei und drei sind evtl. noch glaubwürdig; aber 10 und mehr "Angebotsirrtümer" würde ein Gericht wohl
      nicht mehr nachvollziehen, da hier systematisch mit diesem Instrument gearbeitet wird.

      Auf dem Weltmarkt steigen die Preise für Festplatten seit Wochen dramatisch an:Thailand-Flut macht Festplatten teurer
      Für mich ist das "Gewinnoptimierung" Da bekommt man ganz plötzlich und unerwartet für seine billig eingekaufte Lagerware fast den doppelten Verkaufspreis ... :rolleyes:


      So ist es. Aber ich bezweifle, daß eine 2TB Platte für 180€ verkauft werden kann. Es gibt immer wieder mal günstige Angebote, zB bei Saturn liegt die WD elements 2TB bei 139€.



      *alte_eule* schrieb:

      Mich stört die doppelte Wiedereinstellung zu dem Preis.

      Ich persönlich weiß auch nicht, wie ein Richter entscheiden würde. Tatsache ist, ein Kaufmann hat besondere Sorgfaltspflichten, die ihm dann um die Ohren gehauen werden sollten.

      Ich persönlich würde dem VK nüchtern sachlich mitteilen, dass dieser Einstellungsirrtum aus genau dem Grund der wiederholten Einstellung nicht zieht. Ich würde ihm eine Frist von 10 Tagen mit Datumsnennung setzen, eine Lieferung vorzunehmen, danach würde ich einen Ersatzkauf vornehmen und ihm die Mehrkosten in Rechnung stellen.
      Unter diesen Umständen könne er allerdings nicht erwarten, dass ich diesen bei ihm vornehme, seine Lieferunwilligkeit zu dem Preis habe er ja kundgetan.

      Sollte er se so weit kommen lassen, sei es mir ein innerer Vorbeimarsch, ihm dem Mahnbescheid dafür zukommen zu lassen, dessen Mehrkosten er dann auch gerne übernehmen dürfe.


      Parallel würde ich über das System bei eBay einen nicht gelieferten Artikel melden. Bezahlt hast du doch, oder?


      Wie beschrieben, ist mir der Gang zum Anwalt zu langwierig, ich weiß aus Erfahrung, daß sich dies über Monate hinzieht und bis dahin bekomme ich die Platte wieder zum halben Preis.
      Die Rückerstattung hatte ich nun 2 Wochen nach dem Kauf wieder.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von OttoNormal ()

    • Nun, ich hatte immer nur von Preissteigerungen von ca. 20% gelesen, hier sind es fast 100%.

      Sollte deine Vermutung dennoch zutreffen, wäre (wenn du dazu bereits bist) der richtige Weg, die HD woanders zu kaufen und die Differenz okluge in Rechnung zu stellen. Sollte hier wirklich kein Irrtum vorliegen, dann wäre die Durchsetzung der Ansprüche sicher leicht machbar.

      So oder so, dieser Händler gehört für mich zu denjenigen, um den ich einen großen Bogen machen würde. Angesichts der neuerlichen Entwicklung sollten wir hier das Impressum und einige Screenshots festhalten.

      Oliver Kluge
      Ulrichstrasse 5
      01326 Dresden
      Deutschland
      Telefon: 01805 9140006*
      Fax: 01805 9133336*
      E-Mail: billigereinkaufen@okluge.de


      Und hier noch die Erfahrungsberichte zum oli.k Computershop bei Ciao: ciao.de/Erfahrungsberichte/oli_k_Computershop__1959201
      Bilder
      • okluge1.jpg

        707,03 kB, 1.062×4.141, 466 mal angesehen
      • okluge2.jpg

        703,96 kB, 1.062×4.125, 388 mal angesehen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:


      So oder so, dieser Händler gehört für mich zu denjenigen, um den ich einen großen Bogen machen würde. Angesichts der neuerlichen Entwicklung sollten wir hier das Impressum und einige Screenshots festhalten.

      Das finde ich, trotz der momentanen Vorkommnisse, etwas zu hart.
      Ich habe in den letzten 5 Jahren dort ca. 10 mal etwas gekauft (ebay und Amazon)
      Immer mit schneller Lieferung und ohne Probleme.
    • dieselfisch schrieb:

      Das finde ich, trotz der momentanen Vorkommnisse, etwas zu hart.

      Nun, du hast ja selbst die Vermutung ins Spiel gebracht, die Preissteigerung könnte hier das Motiv sein. Und mittlerweile kann ich dir auch folgen, da ich mir in den letzten Tagen Gedanken um die Aufrüstung meines Rechners gemacht habe. Die Preissteigerung bei Festplatten beträgt zum Teil 400%.

      Unter den neuen Gesichtspunkten bin ich mit meiner Meinung über diesen Händler fast noch zu zurückhaltend gewesen. Hier wurde vorsätzlich rechtswidrig gehandelt, um eine Gewinnmaximierung zu erzielen. Es wäre zu wünschen gewesen, dass ihm die Kunden dieses Verhalten juristisch um die Ohren hauen würden. Kurzum: Die Platte ist ihm zu günstig weggegangen und da hat er die Vertragserfüllung verweigert.

      Hier mal die Preisentwicklung für das verkaufte Modell, nur 2,5 statt 2,0 GB:

      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich habe ja nie behauptet das er ein blitzsauberes Kerlchen ist, ich hätte auch auf Lieferung der Platte bestanden.
      Wahrscheinlich bekommt er da noch ordentlich Ärger.
      Das ist aber grundsätzlich kein Betrügershop wie sie hier täglich auftauchen sondern Bestellung und Versand klappen idR. problemlos.
    • Verträge sind dazu da, eingehalten zu werden.

      Es ist zwar keine Straftat, sich da raus mogeln zu wollen, ehrlich und sauber sieht anders aus.
      Hier wäre jedenfalls durchaus die Möglichkeit für die Käufer, bei denen er so verfahren ist, gegeben, sich die Einhaltung der Verträge auf dem Rechtsweg zu erstreiten.
    • Nach einigen Monaten wird es Zeit zu schauen, ob der Händler seine fragwürdigen Verkaufspraktiken geändert hat. Dabei fällt folgender Account von FC2 - oli.k computerservice e.K. auf: nochbilligereinkaufen

      Mit 99,5% Bewertungsstand ist er meiner Ansicht nach nicht gerade zu den Aushängeschildern des Gewerbes zu zählen. Aber schauen wir uns mal die negativen Bewertungen der letzten Monate genauer an: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…0&which=negative&items=50



      In Auszügen:

      storniert wg. Preisfehler obwohl gleicher Artikel bei Amazon nur 499,97€ kostet

      Ware nicht erhalten Null Kommunikation Geld einfach zurückerstattet No Go

      Nach dem Kauf war der Preis plötzlich zu niedrig. Anwalt eingeschaltet.

      Lagernder Artikel doch nicht verfügbar. Stonierung folgte erst nach einer Woche

      Einmal und nie wieder!!! Verkäufer stornierte wegen angeblichem Angebotsirrtum!

      Angeblich Angebotsirrtum? Verkauft aber Artikel weiterhin zum selben Preis!

      Angebotsirrtum? Artikel weiterhin zum selben Preis angeboten! Zu billig???

      Angeblicher Angebotsirrtum. Gleichen Artikel für 4 Euro mehr bei Amazon gekauft.

      Achtung, zum wiederholten Male Stornierung der Bestellung!

      wideruft Kauf wg. angebl. Irrtum. Ständige Masche. Anzeige erstattet

      Artikel angeblich nicht lieferbar - Verkäufer verk. über Amazon für 250 ,- mehr

      Kaufvertrag gemäß §§119,120BGB storniert, ist anscheinend üblich (Google)

      Artikel nach Versteigerung nicht lieferbar,angeblich falscher Preis eingestellt,

      Wg. "Irrtum" nicht lieferbar

      Verkäufer Verkauf Fernseher die er dann nicht liefert. Würde hier nichts kaufen!

      Warnung! Artikel ist bezahlt, doch Händler verweigert Auslieferung. Anzeige.

      Warnung! Händler verweigert Auslieferung und will Kaufvertrag stornieren.

      verkäufer hat angebot zurückgezogen, wegen angeblichem preisirrtum. enttäuschend

      etc.

      Es hat sich also nicht viel nichts geändert. Herrn Kluge scheint es weiterhin nicht zu interessieren, dass er hier rechtsgültige Kaufverträge abschließt, die nicht wegen Irrtum angefochten werden können. Ob es dabei um ein logistisches Unvermögen oder Berechnung handelt, muss offen bleiben. Ebay verdient dabei kräftig mit, die wird es nicht interessieren. Die Kunden tun das einzig richtige: Sie quittieren ein solches Geschäftsgebaren mit einer negativen Bewertung.

      Der Hauptaccount wurde übrigens Mitte letzten Jahres umbenannt: okluge

      Persönliche Anmerkung: Auf der Suche nach einem Produkt bin ich jüngst auf ein interessantes Angebot von okluge gestoßen. Als ich mich an unsere Recherchen hier erinnerte, habe ich ganz schnell weiter geklickt und habe mir dadurch vielleicht eine Menge Ärger erspart.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Es hat sich also niocht viel nichts geändert. Herrn Kluge scheint es weiterhin nicht zu interessieren, dass er hier rechtsgültige Kaufverträge abschließt, die nicht wegen Irrtum angefochten werden können.


      es scheint den evtl. doch zu interessieren:


      soviel legt keiner für das teil hin ;)
      da kriegt man woanders an die 15 dinger davon.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich habe selber bei dem schon mehrfach eingekauft und noch nie Probleme gehabt. Da gehöre ich wohl zu den "seltenen" 99,5 Prozent.

      Der stellt öfter mal Angebote zunächst mit utopischen Preisen ein, um die dann später zu überarbeiten. Was das bringen soll, weiß ich auch nicht...
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Webshops von Oliver Kluge aus Dresden - Abzocke

      Ich kann nur vom Kauf bei Oliver Kluge aus Dresden abraten. Er ist mit seinen Webshops und bei eBay unter falschen Adressen angemeldet, ich bin direkt vor Ort gewesen, diese Firmen gibt es dort nicht. Das ist besonders heikel, wenn man seine Rechte aus dem Kaufvertrag geltend machen will. Die 01805-Nummern sind die pure Abzocke, niemand ist erreichbar.
    • Was findet man dort sonst vor ( Private Wohnungen, irgendwelche andere Gewerbe etc. ) ??
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"