Erfüllen Abofallen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs? Ja!

    • Erfüllen Abofallen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs? Ja!

      "Nach Ansicht des 1. Strafsenats erfüllen Abofallen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs. Dies geht aus dem Beschluss des OLG vom 17.12.2010 hervor"

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      "Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass die Entscheidung des Landgerichts rechtlich nicht haltbar gewesen ist . Das Landgericht muss nun unter Zugrundelegung der Rechtsansicht des OLG ein Urteil fällen. „Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen.

      Es handelt sich um einen gewerbsmäßigen Betrug, so dass die Mindeststrafe sechs Monate Haft beträgt“, so Hauke Hansen von FPS Rechtsanwälte & Notare"
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"