Verbraucherschutz - Zahlung erst bei Fertigstellung

    • Verbraucherschutz - Zahlung erst bei Fertigstellung

      VERBRAUCHERSCHUTZ
      Zahlung erst bei Fertigstellung

      Das Landgericht Frankfurt/Main erklärt die Klausel einer Küchenfirma für nichtig, wonach bereits zu Beginn der Lieferung
      und Montage der gesamte Kaufpreis fällig ist.

      Danach muß der Kunde die neue Einbauküche erst bezahlen, wenn alle Teile geliefert und die Einbauarbeiten durchgeführt wurden.

      Urteil:
      LG Frankfurt/M., Aktenzeichen: 2-33 O 400
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