Frage zu Infos über Versandkosten

    • Frage zu Infos über Versandkosten

      Guten Morgen an Alle zusammen,
      ich bin zufällig hier auf eure Community gestoßen und das passt ganz gut, weil ich nämlich vor habe, demnächst selber meinen eigenen Online Shoo zu eröffnen. Allerdings habe ich neben der technischen Umsetzung auch noch ein paar rechtliche Fragen. So paar Sachen, die ich jetzt schon als Mgl. Abmahngründe gelesen habe, möchte ich erstmal abarbeiten. Bei mir geht es jetzt speziell um die Vesandkosten. Der Einfachheithalber wollte ich eigentlich nur eine normale Versandkosten Aufstellung machen - im Footer dann anklickbar. Jetzt ist die Frage, ob das denn nun überhaupt ausreicht.hier steht zu Versandkosten :

      "Allerdings reicht es dem BGH, wenn bei den Warenangaben auf eine hinreichend transparente Versandkostentabelle verlinkt wird, der Link muss aber dem Preis unmittelbar zugeordnet sein und auftauchen, bevor das Produkt in den Warenkorb gelegt wird.""

      wenn ich das jetzt auch von technischem Standpunkt betrachte - würde das denn aber auch ausreichen, wenn ich den Preis für das jeweilige Produkt wieder mit der Tabelle verlinke - allerdings jetzt ohne exaktes Ausrechnen der Kosten. Ich habe diese Möglichkeit jetzt schon auf diversen Seiten gefunden, deshalb sollte das doch eigentlich ausreichen????

      Hier noch mal gleiches Thema beim Spiegel -> nur leider wird auch hier nicht deutlich, ob jetzt die exakten Kosten pro Produkt aufgeführt werden müssen .....

      könnte einer von euch mir vielleicht sagen, wie er/ sie das (rechtsicher) gemacht hat?

      Vielen Dank im Voraus - freue mich auf eure Rückmeldungen
    • Du musst dir erstmal Gedanken machen, ob Du versichert und somit nachweisbar aber teurer oder unversichert, nicht nachweisbar und mit erheblich höheren Verlustrisiko verschicken willst. WAs Du nicht machen darfst ist beides anbieten und schon gar nicht mit den Worten versichert, unversichert oder sonstwas. Klar muss sein: Wenn Du verschickst, liegt das Versandrisiko bei dir. Wenn Du also unversichert/günstig verschickst, es wegkommt, oder der Käufer das behauptet, musst Du ersetzen. Wenn Du versichert verschickst, kannst Du die Sendungen zumindest verfolgen/dein Käufer auch und ggf. nachweisen, dass Du es verschickt hast und ob es angenommen wurde oder nicht.....

      Den Preis für den Versand musst Du klar und deutlich in deiner Auktion ausweisen. Ob oder ob nicht versichert/nachweisbar ist deine Entscheidung/dein Risiko !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo Engelchen, erstmal danke für den wichtigen Tipp mit den Versicherten Versandt - daran habe ich jetzt noch gar nicht gedacht :S !!! Wenn ich deinen letzten Satz jetzt richtig verstehe, ist es also doch schon notwendig, wenn ich für jede Rechnung den individuellen Versandpreis ausweise?!
    • ja, aber hallo, was in einer Rechnung zu stehen hat, ist genau festgelegt.
      was nicht in der Rechnung steht, braucht auch nicht bezahlt zu werden, :lach:
      und ein falscher/zu hoher Versandbetrag würde nicht zu deiner Seriösität beitragen!


      (4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

      1.
      den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
      2.
      die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
      3.
      das Ausstellungsdatum,
      4.
      eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
      5.
      die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
      6.
      den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
      7.
      das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
      8.
      den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
      9.
      in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.
      .../...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Du kannst dir auch mal die Richtlinien von Trusted Shops durch lesen. Gucke dort bim Punkt 4 (Versandkosten)
      Selbst hatte ich mich damals auch zertifieizieren lassen.

      Wenn du die Punkte gut befolgen kannst, wirst du kaum Abmahngefahren haben. Diese Richtlinien sind geprüft. Aber immer informiere dich mal wieder ;)

      Was du jedenfalls nicht darfst, wenn dein Kunde z.B. versichert, also Paketversand, will und bezahlt, dass du - um Kosten zu sparen - unversichert als Päckchen versendest.
      Das geht nach hinten los, wenn du Pech hast.
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren