PayPal Rückzahlung

    • molkmolk1988 schrieb:

      <Hinweis: Der Vorgang kann bis zu 10 Werktage dauern, bis die Rückzahlung
      in Ihrem PayPal-Konto ersichtlich ist.>
      Ja das kommt hin. Habe es gerade erlebt. Telefonisch sagte PayPal mir, da es sogar länger als 10 Tage tauerte, meine Bank behält es noch etwas länger ein.- ? -
      Da gerade ein Nachbar auf eine Überweisung (per Online Banking) seit Do wartet und die Bank ihm sagte es könne noch "bis kommenden Do daueren"(?), könnte es vielleicht nicht nur PayPal liegen.-
      Ich nehme vieles mit Humor, auch das Schlimmste.
      Also stört euch nicht daran, mich stört es auch nicht!- :tongue:
    • hanna-flensburg schrieb:

      Da gerade ein Nachbar auf eine Überweisung (per Online Banking) seit Do wartet und die Bank ihm sagte es könne noch "bis kommenden Do daueren"(?), könnte es vielleicht nicht nur PayPal liegen.-


      Da würde ich der entsprechenden Bank allerdings kräftig Feuer unter dem Hintern machen, denn so geht es schon lange nicht mehr. Ok, Do Abend, nach dem letzten Buchungslauf überwiesen, die Ü geht also erst Freitag raus. Selbst bei Rumtrödelei sollte diese Überweisung am Montag beim Empfänger gebucht sein.

      Selbst grenzüberschreitende Zahlungen im Euro-Raum sind heutzutage tatsächlich zu über 90 % binnen der 24-Stunden-Frist gebucht.


      Schabbes, um Himmels Willen, ich hab mir doch extra verkniffen, das zu schreiben... ;)
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

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    • hanna-flensburg schrieb:

      Da gerade ein Nachbar auf eine Überweisung (per Online Banking) seit Do wartet und die Bank ihm sagte es könne noch "bis kommenden Do daueren"(?), könnte es vielleicht nicht nur PayPal liegen.-



      Was Paypal macht und tut, oder nicht...das hat mit normalem Bankgeschäft nichts zu tun.

      Wenn es sich bei dem Fall Deines Nachbarn um eine ganz normale Überweisung innerhalb der EG handelt....dann wäre das ein Fall für die Bankenaufsicht. Eine Woche, selbst mit eventuell einem Feiertag...das geht seit Jahren nicht mehr.

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    • Kerstin66 schrieb:

      Selbst grenzüberschreitende Zahlungen im Euro-Raum sind heutzutage tatsächlich zu über 90 % binnen der 24-Stunden-Frist gebucht.


      Richtig, das macht es dann ja - im Betrugsfall leider - so unmöglich sein Geld bei Überweisungen einfach "Zurückbuchen" zu lassen.

      Aber wir verlassen das Gebiet Paypal....diese "Zahlungsorganisation" handelt eh nach eigenen, selbst gegebenen Regeln....solange sie keine auf den Deckel bekommt.
      Wer klagt schon gegen PP wegen ein paar Euro Zinsverluste im eigenen Fall?

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    • oldschmatterhand
      Danke für den Link! Werde ihn weiterreichen. Seit 2012 darf eine Uberweisung per Online Banking nur 2 Bankerktage dauern. Das würde in diesem Fall eigentlich aller spätestens Di bedeuten.
      Was ich eigentlich zum Ausdruck bringen wollte ist, dass es vielleicht auch an der eigenen Bank liegt und nicht nur an PayPal.
      Ich nehme vieles mit Humor, auch das Schlimmste.
      Also stört euch nicht daran, mich stört es auch nicht!- :tongue:
    • hanna-flensburg schrieb:

      Seit 2012 darf eine Uberweisung per Online Banking nur 2 Bankerktage dauern

      Das ist so nicht richtig

      § 675s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge





      (1) Der
      Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass
      der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des
      Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des
      Zahlungsempfängers eingeht; bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und
      sein Zahlungsdienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen
      vereinbaren. Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen
      Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein
      Zahlungsdienstleister eine Frist von maximal vier Geschäftstagen
      vereinbaren. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge können die
      Fristen nach Satz 1 um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.
      (2)
      Bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten
      Zahlungsvorgang ist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
      verpflichtet, den Zahlungsauftrag dem Zahlungsdienstleister des Zahlers
      innerhalb der zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem
      Zahlungsdienstleister vereinbarten Fristen zu übermitteln. Im Fall einer
      Lastschrift ist der Zahlungsauftrag so rechtzeitig zu übermitteln, dass
      die Verrechnung an dem vom Zahlungsempfänger mitgeteilten
      Fälligkeitstag ermöglicht wird.