Ware weicht von der Beschreibung ab

    • Ware weicht von der Beschreibung ab

      [ebay='NEU Apple Time Capsule 1000 GB (1TB) OVP','09.01.11']220720867666[/ebay]

      Hallo Allesamt!

      Ich habe eine Time Capsule ersteigert und laut Überschrift und Zustandsangabe sollte es sich um eine original verpackte Ware handeln. (siehe Auktion) Ich habe die Summe überwiesen und Ihn dann gebeten bei der Versendung die Rechnung mit zu schicken.

      2 Tage später schrieb er zurück, dass er die Rechnung nicht mehr besäße, da die Ware ca schon 2 Jahre alt sei (aber nicht gebraucht) und außerdem würde es auch nicht in der Beschreibung stehen, zudem hatte er die Ware schon längst weggeschickt. Darauf hin wurde ich stutzig und habe nochmals die Anzeige gelesen und bin auf Unstimmigkeiten gestoßen: die Ware ist nicht OVP, es fehlt die CD und das Handbuch. Am Schluß des Anzeigentextes hat er zugegebener Maßen darauf hingewiesen.

      Habe erneut via Mail geschrieben, dass ich vom Kauf zurück treten möchte, da die Beschreibung auf OVP lautet und per eBay Definition als „Neu: Neuer, unbenutzter.....“ deklariert wurde, dies aber nicht der Fall ist und ich im Falle eines Garantiefalls keine Ansprüche hätte. Er machte mir dann den Vorschlag, dass er nur einwilligt, wenn ich sowohl die Portokosten als auch die eBay Gebühren trage, oder ich könne auch gegen ihn rechtliche Schritte einleiten.

      Den Gegenvorschlag, die Transaktion zurück zu ziehen, hat er strikt abgelehnt. Nun nach ca 14 Tagen habe ich die Ware erhalten und wie vermutet ist sie nicht OVP, sondern wirklich so wie in der Abbildung gezeigt wurde. Darüber hinaus wurde die Ware nicht adäquat verpackt, sodass sie beim Gefahrenübergang meines Erachtens nicht sicher geschützt war.

      Da er ein Privatverkäufer ist, hat er natürlich keinen PP, und den Fall via eBay aufrufen ist auch leider nicht mehr möglich, so dass ich nun mit einer unsicheren Ware dasitze.

      Muß ich doch tatsächlich, wie er auch vorgeschlagen hatte, rechtliche Schritte einleiten?

      Ist das alles rechtens, dass ich gar keine Option habe, als die Ware zu behalten, trotz falscher Warenbeschreibung?
      Schon mal vielen Dank für hilfreiche Tipps
    • Wow, danke erstmal für die schnelle Antwort.

      Beide Optionen schon durch. eBay wäscht ihre Hände in Unschuld, indem sie darauf verweisen, dass kein Käuferschutz besteht solange nicht via PP bezahlt wird.
      Verbraucherschutz meint, dass es sich um Privatkauf handelt & somit diese auch hinfällig ist.
    • Hallo Blackpearljs,

      also ich bin da ganz anderer Meinung. Der Verkäufer hat nichts von Originalverpackung geschrieben. Die Definition, was "neu" ist, stammt von eBay. Ansonsten kann ich nichts entdecken, weshalb der private Verkäufer die Transaktion abbrechen bzw. rückabwickeln sollte. Nachdem, was Du schreibst und wie der Verkäufer den Artikel beschrieben hat, kann ich keine Abweichungen entdecken.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • naja. bei den Verkäufen im Januar (mehr hab ich grad nicht gekuckt) in Verbindung mit
      der standardisierten AGB kann man ja auch mal vom gerwerblichen Verkäufer ausgehen:

      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…&rows=200&since=31&rdir=0
      viele gleichartige hochwertige Elektroartikel.

      Und also folglich einen Widerruf versuchen.


      Abgesehen davon sehe ich das mit der Artikelmerkmal NEU anders als Doppelklicker,

      Artikelmerkmale
      Zustand:
      Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.


      auch wenn das von ebay stammt, gehört es doch zur Artikelbeschreibung, denn es wird vom Verkäufer ausgewählt und angeklickt.
      Es könnte ja auch vom Verkäufer noch eingeschränkt werden, wurde aber nicht, im Gegenteil, da wurde sogar noch ein "NAGELNEU" draufgesattelt.

      >>Das ist nicht das Gleiche wie "vor zwei Jahren gekauft, ausgepackt und im Schrank verstaubt"!

      Lass dich nicht einschüchtern!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • aber an deiner Stelle wär ich auf das Angebot der Rückabwicklung eingegangen, mit dem kleinen Unterschied,
      das der Kauf als Rücktritt vor ebay stattfindet und der Verkäufer also die Provision auch von Ebay zurückbekommt.

      Die Gebote waren ja ganz schön hochgedüst, für einen zwei Jahre alten "Ladenhüter" 8)


      Da hat der Vk wohl Angst bekommen, nie wieder mit ehrlichen Angaben
      (ohne Rechnung,ohne OVP, ohne Restgewähr, ohne Herstellergarantie und zwei Jahre alt mindestens)
      SOVIEL geboten zu bekommen ... :S
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    • Guten Morgen Allerseits & erstmal DANKE für die Beiträge!

      Ich habe natürlich schon darüber nachgedacht, ihn als gewerblichen Verkäufer abmahnen zu lassen, aber augenscheinlich kennt er sich relativ gut aus. Bei Recherche habe ich gelesen, dass beispielsweise bei Verkauf von 25 Artikel innerhalb von 2 Monaten, oder 40 im Quartal, oder mehrmaligem Verkauf neuer Waren von einem gewerblichen Verkäufer ausgegangen werden kann. Leider ist das bei ihm nicht der Fall, sondern sehr scharf an der Grenze, sodass er im Januar lediglich 14 Verkaufsbewertungen vorzuweisen hat.

      focus.de/digital/internet/ebay…lich-wird_aid_342665.html


      Sein Angebot ihn zu verklagen, hat mich doch sehr stutzig gemacht als auch der Widerstand die Transaktion abzubrechen.

      Wie ist eure Erfahrung bezüglich widersprüchlichen Angaben? In seinen rechtlichen Hinweisen hat er ja dann eingeschränkt, dass nur verkauft wird, was auf den Bildern zu sehen ist und dabei sieht man auch, dass das Gerät schon ausgepackt ist, obwohl es in der Überschrift & Artikelmerkmal anders steht?
    • Das sind Sie wieder die tollen Käufer die einen Artikeltext einfach nicht durchlesen können, ihn durch lesen aber nicht verstehen wollen. Man sieht ja schon alleine an den Bildern dass das Gerät NICHT Original Verpackt ist. :rolleyes:

      Aber so sind Sie ... ein Macbook/ Pro für über 1300€ kaufen und dann am Zubehör knausern. Erlebe ich so gut wie jeden Tag.

      Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist).


      Es wird verkauft, was auf den Bilder zu sehen ist - oder im Text beschrieben wird.


      Wo liegt also das Problem? Weil keine OVP dabei ist? Ist die bei einem sauberen, funktionierenden, Gerät so unglaublich wichtig? ?(
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>

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    • Ohne die "KNAUSERIGKEIT" wäre eBay gar nicht existent & deshalb lesen sie solche Probleme Tag für Tag.
      Das heißt noch lange nicht, dass Anzeigen missverständlich aufgegeben werden dürfen und wer sagt, dass dem Bild mehr Bedeutung zugemessen werden muss als anderen Angaben?
    • "Nur" weil in den Produkteigenschaften
      Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung
      steht stützt man sich da drauf, obwohl Bilder und eigene persönliche Beschreibung das Gegenteil sagen. Beziehungsweise in der persönlichen Beschreibung nichts von der OVP erwähnt wird.

      Und was einen OVP so immens wichtig macht verstehe ich immer noch nicht?
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • OVP ist das eine, das andere ist das nicht vorhanden sein von CD und Handbuch, sowie Garantieansprüche. eBay hat die Regeln aufgestellt den Zustand einer Ware zu spezifizieren, sonst ist alles andere FREESTYLE.
      Wieso muß ich mich als Käufer darüber informieren, ob der Verkäufer in seinen rechtlichen Hinweisen zurück nimmt, was er vorher beschrieben hat?
    • Na ja ... da bleibt mir entweder die Möglichkeit vor dem Kauf den Verkäufer zu fragen oder mit Überraschungen zu leben.

      Ich bin mal gespannt wie es aus geht. Hohe Chancen errechne ich dir aber nicht. Ich habe schon dreisteres Erlebt wo der Verkäufer dennoch recht bekam.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
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      c:\>
    • Ein K muß sich auf die Angaben verlassen können die ein VK macht. Widersprüchliche Angaben, gehen zu Lasten des VK.

      Der VK hätte in diesem Fall statt
      "Neu
      Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers."


      eigentlich
      "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
      Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Ange­bot des Verkäufers."


      wählen müssen, da er die OVP nicht liefern kann.

      Damit hat er fahrlässig den K in die Irre geführt.
      Bei der fehlenden Rechnung, CD und Bedienungsanleitung kann ich kein Versäumnis des VK sehen. Eine eventuell vorhandene OVP ist keine Garantie für das Vorhandensein und Mitlieferung diese Dinge.

      Wenn Zweifel an dem Lieferumfang eines Artikels bestehen, sollte immer beim VK nachgefragt werden. Dann hat man im Zweifelsfall alles schwarz auf weiss und kann den VK bei fehlenden Sachen festnageln. Dies setzt allerdings voraus, daß der potentielle K sich den Text aufmerksam durchliest und überlegt, ob das Angebot das richtige für sich selbst ist. Bei Zweifeln am Angebot oder VK hat man die Wahl, sich auch ein anderes Angebot eines anderen VK auszusuchen. Manchmal sieht man schon am Auktionstext und den Bewertungen, daß ein Handel mit dem betreffenden VK problematisch sein könnte. Wenn man Zweifel an der Seriosität eines VK hat, dann läßt man eben Geschäfte mit ihm sein.

      Wenn man dagegen glaubt, daß alles schon gut gehen wird, dann ist man oft auf dem Holzweg und bezahlt Lehrgeld. Aber man lernt ja dazu ... hoffentlich ... :thumbup:
      Bilder
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    • Tja, vom Kauf zurücktreten, da ich auch im Nachhinein erfahren hatte, dass die Ware schon ca 2 Jahre alt ist, sowie die fehlende CD.
      Die Sache ist, dass bei Zustandsbeschreibung "Neu: neuer" ich davon ausgehe den kompletten Lieferumfang zu bekommen.
      Es ist ja auch üblich, dass das Gerät zum Fotografieren aus der Verpackung rausgeholt wurde. Manche fotografieren nur die Verpackung und verkaufen auch nur diese!!
      Ehrlich gesagt, hatte ich mir vorgestellt auch ein Beleg zu erhalten, um Apple gegenüber Garantieansprüche geltend machen zu können. Das stand natürlich nicht in der Beschreibung, aber bei einem "OVP & nagelneu" habe ich gedacht dass entsprechende Möglichkeiten gegeben sind.
    • Ich kann Dich ja verstehen!
      Aber die Chancen stehen nicht gut, damit erfolgreich zu sein.
      Kostet Geld, Zeit und Nerven. Ist es das wert?
      Und das bei ungewissem Erfolg.

      Mein Rat: Lasse es, wie es ist. Bewerte den Verkäufer dementsprechend kritisch aber sachlich.
      Lerne aus der Sache und mache es beim nächsten mal richtig.
      Lasse Dir ebay-Käufe nicht vermiesen. Meistens läuft es ja gut, wenn man das Notwendige beachtet.
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    • Hallo Blackpearljs,

      ich gebe in der Sache idefix. windhund recht, auch wenn ich anders formuliert hätte. ;) Auch was Fairhandel schreibt, ist für mich begründet und richtig. Fazit: Auf beiden Seiten wurden Fehler gemacht. Der Verkäufer hat widerspüchliche Angaben gemacht. Du hast Dinge erwartet, die der Verkäufer nicht versprochen bzw. zum Gegenstand des Angebotes gemacht hat. Insgesamt gibt es aus meiner Sicht nichts, womit Du bzw. ein Anwalt den Verkäufer "festnageln" könntest. Wenn das Teil denn wenigstens funktioniert, dann erfreue Dich daran. Alles andere ist ein Kampf gegen Windmühlen.
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