Käufer Droht mit Klage bei hohem Streitwert!

    • Käufer Droht mit Klage bei hohem Streitwert!

      Guten Abend!

      Im Dezember 2010 hatte ich über eBay ein Musikinstrument (Keyboard, Wersi Abacus KS1, 3300€) verkauft. Der Käufer hat auch direkt mit PayPal gezahlt (leider muss man PayPal als Zahlungsmethode anbieten). Das Instrument habe ich dann aufgrund der Feiertage erst nach Neujahr an den Käufer versandt. Verpackt wurde es von mir mit Versandfolie umwickelt, in einem extra für das Instrument gedachten Transportkoffer.

      Nachdem der Käufer das Instrument erhalten hatte, bekam ich eine böse E-Mail: Das Instrument sei total kaputt!

      Mindestens 3 Tasten der Tastatur sollen gebrochen sein, es kommt kein Ton aus den Lautsprechern und die Software soll angeblich "gehackt" worden sein. Der Käufer hat nun vor 2 Tagen Antrag auf Käuferschutz bei PayPal gestellt, leider aber habe ich dort kein Konto mehr, da ich dieses nur für diesen Verkauf angelegt hatte (PayPal soll zudem keinen gesunden Ruf genießen). Weiter befand sich der Käufer mit dem Instrument direkt beim Hersteller um es dort prüfen zu lassen. Es stellte sich raus, dass die Soundkarte (hier: E/A-Board) defekt ist. Dies soll wohl aber schon vor dem Kauf so gewesen sein. Dann sagte der Käufer mir weiter, dass sich in dem Instrument keine aktuelle Hardware befindet (es ist ein normaler PC im Instrument verbaut). Zuletzt wurde vom Hersteller festgestellt, dass die Software manipuliert wurde.

      Leider weiß ich nicht genau ob diese Aussagen wahrheitsgemäß sind und ob sich das Instrument wirklich beim Hersteller zur Prüfung befand. Ich bat an, bei der Problemlösung zu helfen, wurde aber abgelehnt. Dass sich im Instrument nicht der "Neuste-vom-neusten-PC" befindet sollte aber jedem klar sein. Darüber hinaus habe ich die Hardware (CPU, RAM, Board, Grafik, HDD etc.) in der Artikelbeschreibung angegeben. Ich hatte das Instrument selbst im Jahre 2010 gebraucht gekauft und stelle recht schnell fest, dass es nicht das Richtige für mich ist. Da es allerdings ein Privatkauf war, hatte ich damals kein Rückgaberecht und verkaufte das Instrument aus diesem Grund wieder. Der damalige Verkäufer teilte mir mit, dass die einzelnen Soundpakete "gepatcht" wurden und die Testphase von 15 Starts nicht ablaufen wird. Man kann die Soundpakete (welche man sich nach Ablauf der Testphase kaufen muss) unbegrenzt nutzen. Dies sei wohl ein Fehler im System selbst und somit bestehen keine weiteren Bedenken. Ich habe dies beim Kauf so geglaubt und übernommen, da ich auf seine Aussage vertraute.

      Die Kosten einer Reparatur würden sich auf eine Gesamthöhe von 2600€ belaufen. Der Käufer stellt mir nun mehrere Optionen:

      1.Ich nehme das Instrument zurück
      2.Ich bezahle die Reparatur
      3.Bei Zuwiderhandlung wird er seinen Rechtsanwalt konsultieren

      Ich habe einen unabhängigen Zeugen, welchem ich das Instrument vor Versand vorführte. Darüber hinaus habe ich einen umfangreichen Funktionstest mittels Videokamera inkl. Datum und Uhrzeit gemacht. Jeden Einzelschritt beim Verpacken habe ich mit der Digitalkamera dokumentiert. Das Instrument hat mein Haus also funktionsfähig wie beschrieben verlassen. Für die Soundpakete zahlte der Käufer mir 500€ extra, um auf diesem Wege alle Pakete zu erhalten. Dies bedeutet, dass ich das Instrument ohne Neuinstallation des Windows XP sowie der Software an sich, versandt habe. Hätte der Käufer die Soundpakete nicht haben wollen, so hätte ich das Windows neu installiert und die Software vom Instrument ebenso neu installiert. Denn wie man diese Pakete nun freischaltet weiß ich leider nicht. Ich hatte dem Käufer die Sache mit dem Patch allerdings vor seinem Kauf geschildert. Er war also über diese Sache im Bilde.

      Nun sagte er mir allerdings, dass er mir bis 04.02.2011 Zeit gibt eine Entscheidung zu treffen, andernfalls wird er sich an seinen Rechtsanwalt wenden und mich wegen Betrugs anklagen. Darüber hinaus wird er meine Daten an die Firma Wersi bzgl. der Soundpakete und dem Patch weitergeben, sodass diese ebenso rechtliche Schritte gegen mich einleiten könnten. Allerdings möchte ich nicht dass man Fremden meine Daten gibt. Dies habe ich dem Käufer auch so mitgeteilt und behalte mir hier Rechtsberatung vor.

      Wie kann ich mich nun gegen solche Anmaßungen wehren? PayPal hat mir eine Mail zukommen lassen, dass diese 3300€ von mir zurück fordern, sollte zu Gunsten des Käufers entschieden werden. Ich bin Musiklehrer und arbeite viel mit Instrumenten, allerdings finde auch ich mein Geld nicht "auf der Straße". PayPal scheint allerdings kein Recht zum Einzug des Betrags zu haben und auch habe ich nahezu alles Erdenkliche unternommen, um mich bzgl. der Funktionsweise abzusichern.

      Herzlichen Dank!

      P.S.: Hier befindet sich die Artikelnummer:
    • Nun, was mich als erstes an Deiner Story wundert, ist, dass Du bereits beim Verpacken, Versand etc. ... einen Dokumentarfilm drehst. Entweder bist Du einfach übervorsichtig oder Du hast bereits von vornherein mit Schwierigkeiten gerechnet. Sollte zweiteres der Fall sein, bleibt hier der Raum für Spekulationen ziemlich weit geöffnet ...

      Gewährleistung und Rücknahme hast Du ausdrücklich ausgeschlossen. Insofern hat Dein Käufer nur dann Aussicht auf Erfolg in einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung, wenn er beweisen kann, dass die beschriebenen Mängel bereits vor Versand vorlagen. Ob er das kann, kannst Du besser beurteilen als wir.

      Was der Käufer mit Deinen Daten macht, kannst Du m.E. nicht beeinflussen - ich wüsste auch nicht, was Du zu befürchten hättest, wenn alles korrekt gelaufen ist. Verhindern können wirst Du es jedenfalls kaum.

      PayPal kann Dir ja insofern wurscht sein, da Du die Kohle ja schon transferiert hast. Da werden sie sich wohl die Zähne an Dir ausbeissen, vor Gericht werden die voraussichtlich nicht gehen - ob sie dennoch aus Kulanz dem Käufer den Kaufpreis erstatten, steht in den Sternen.

      Was Du allerdings mit deinem Käufer freiwillig aushandelst, ist Deiner Phantasie überlassen, vielleicht findest Du ja eine Übereinkunft mit ihm ohne grossen Aufriss.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Nein, das ich die Artikel immer genau fotografiere macht schon Sinn. Ich möchte gerne einen Beweis vor Ort liegen haben, welcher den Zustand bei Verlassen des Hauses aufzeigt. Da es sich hier aber um ein teures Gerät handelt kann man nicht vorsichtig genug sein, immerhin hört und liest man vieles über eBay (was gar nicht so mein Fall ist). In dieser Hinsicht kannst Du mir ein wenig Vertrauen schenken, dass ich die Plattform eBay nicht für "Schabernack" nutze.

      Naja sagen wir es mal so: Das Instrument befand sich technisch in einem funktionsfähigen Zustand. Ich weiß bis heute nicht genau was mit dem Instrument nicht stimmen soll. Mir liegt der Verdacht nahe, dass er mit dem Instrument nicht zufrieden ist?! Ich hatte vor einigen Jahren mal ein ähnliches Problem, allerdings mit einem Notebook aus dem Media-Markt. Dieses packte ich bei mir zu Hause aus und kurz nach dem Einschalten ging es aus. Grund: Mainboard defekt! Technische Bauteile können zu jeder Zeit versagen, allerdings kann man sich doch erst einmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. :S

      Dass ich etwas zu befürchten habe bezweifle ich. Auch bei einer gerichtlichen Verhandlung müsste ich mich für nichts "schämen". Wie sieht es denn mit PayPal aus? Diese zahlen in - auch wenn nun aus der Luftgegriffen - den Betrag aus und fordern diesen dann von mir zurück. Habe ich denn die Pflicht auf solches eingehen zu müssen oder warum schreibst Du, dass PayPal sich die Zähne an mir ausbeissen wird?
    • Im Falle eines Falles wird PayPal natürlich versuchen, das Geld von Dir zurück zu erhalten.

      Nur wird PayPal wahrscheinlich nicht so weit gehen, Dich wiederum zu verklagen, weil PayPal ob seines Geschäftsmodelles es sich anscheinend nicht leisten kann, einen gerichtlichen Präzendenzfall zu schaffen, der möglicherweise PayPals Status als "Bank" und damit das gesamte Geschäftsmodell zumindest in D gefähren könnte.

      Von daher hättest Du seitens PayPal zumindest keine ernsthafteren Konsequenzen zu befürchten.
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    • Verpackt wurde es von mir mit Versandfolie umwickelt, in einem extra für das Instrument gedachten Transportkoffer.


      Das mag so sein, aber auch wenn man eine Gitarre in einer dafür gedachten Gitarrentasche transportieren kann,
      so kann man sie darin noch lange nicht VERSENDEN!

      und das gilt wohl erst recht für ein noch größeres Instrument. Der Transportkoffer ist wohl für den eigenen Einzelttransport, sozusagen "von Hand"
      geeignet, aber nicht für den Transport mit einem VERSANDUNTERNEHMEN, erkundige dich mal, was da ein Paket so alles aushalten können muss.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Die negative Bewertung hast du ja bereits bekommen:

      Achtung Betrugsfall, Gerätehardware teilweise gefälscht..


      Zumindest der Wortlaut ließe sich hier problemlos von ebay entfernen lassen, denn die Bewertung verstößt gegen deren Grundsätze.

      Ich würde mir auf jeden Fall einen Nachweis des Herstellers vom Käufer zukommen lassen, der die benannten Mängel nachweist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • wenn man sich anschaut, was der Käufer noch so bei eBay kauft, dann muss es sich um einen ausgemachten Experten handeln, welcher sicher keine übertriebene Streitlust hat, sondern einfach erhebliche Probleme mit dem Instrument hat

      falls es ein Transportschaden sein sollte, was der Käufer bisher aber gar nicht unterstellt, dann wäre unter Umständen das Transportunternehmen haftbar

      auffällig ist aber, dass du selber ein defektes Instrument gekauft hast:

      eventuell ist das ja ein "guter Bekannter" deines letzten Verkäufers
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • 1. Wenn das Gerät kaputt angekommen ist, kann man möglicherweise von einem Transportschaden ausgehen. Da du privater Verkäufer bist, ist das im Prinzip Pech des Käufers. Du kannst ihm freundlicherweise anbieten, ihn bei der Versicherungsabwicklung mit dem Transportdienstleister zu unterstützen. Ob der Transportkoffer tatsächlich zum Versand geeignet ist oder du damit eine Beschädigung fahrlässig in Kauf genommen hast, wird im Zweifelsfall ein Gutachter bestimmen müssen.

      2. Wie kommst du auf 3.300 Euro? Verkaufspreis für das Gerät deines Links liegt bei 2.810,00 Euro.

      3. Ich finde es interessant, dass der Verkäufer zuerst zum Hersteller gegangen sein will, anstatt solche Mängel zuerst mit dir als Verkäufer zu klären. Und wer bitte sagt, dass er das Gerät ordentlich verpackt hat und auf dem Transport zum Hersteller nichts kaputt gegangen ist?

      4. Gehackte Software? Du hast dann doch bestimmt entsprechende Quittungen, Lizenz-Urkunden, Datenträger oder Seriennummern vom Verkäufer bekommen, mit denen du die legitimen Nutzungsrechte nachweisen kannst. Software, die wie du schreibst, "gepatcht" ist, klingt eher danach, als wäre da gecrackte Software drauf, über die sich dein Käufer natürlich zu Recht beschwert. Da du das Gerät selbst erst letztes Jahr gekauft hast, könntest du ggf. selbst den Verkäufer schadenersatzpflichtig machen, wenn er dir eine Vollversion versprochen, aber nur 'ne gecrackte Version geliefert hat.

      5. Du schreibst in deiner Auktion mehrmals "aktuelle Hardware" - naja, mal Hand aufs Herz: Wie aktuell 'n AMD Sempron 1,80GHz mit 2GB RAM und 'ner 80GB-Platte ist, darüber lässt sich sicher streiten... wobei der Käufer das natürlich nicht reklamieren kann - du hast in der Auktion ja ausdrücklich auf das hingewiesen, was eingebaut ist.

      6. Der Käufer behauptet, das Soundboard wäre schon vor dem Verkauf defekt gewesen. Nun, du hast ja hinreichend Beweise und einen Zeugen, der das widerlegen kann. Da würd ich's doch glatt mal drauf ankommen lassen.

      7. Du hast doch bestimmt die Serien-Nummer deines Keyboards notiert? Böse unterstellen könnte man ja auch, dass der so'n Ding im Keller stehen hatte, es verbastelt hat und nun dein Gerät jetzt für nen Appel und n Ei haben will.

      Alles in Allem würde ich sagen, das wird kompliziert:
      - Transportschaden (primär nicht dein Problem)
      - gecrackte Software (dein Problem - und vermutlich sogar Anzeige durch den Hersteller! = wende dich an einen Anwalt!)
      - Käufer erzählt Müll (evtl. arglistige Täuschung? = wende dich an einen Anwalt)

      Aufgrund des hohen Wertes wirst du um einen Gang zum Anwalt nicht vorbei kommen.