Gesetzliche Mindestregelungen (Gewerbe ohne AGB)

    • Gesetzliche Mindestregelungen (Gewerbe ohne AGB)

      Guten Tag,

      Da ich mich jetzt so durch diverse Beiträge in diversen Foren gelesen habe, bin ich jetzt zu dem Schluss gekommen das AGB doch recht teuer zu erstellen sind.
      Ich möchte also auf Ebay einen kleinen An- und Verkauf betreiben (Kleingewerbe (Umsatz < 17500 im Jahr)) weswegen ich mich vorerst nicht in Unkosten stürzen will (ist ja auch erstmal ne Testphase). Wenn ich also keine AGB formuliere und das Wiederrufsbelehrung-Muster das Ebay anbietet (pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_neu.html) würde das ja im Prinzip genügen ja? Die Frage die sich mir jetzt stellt ist: Keine AGB -> Gesetzliche Mindestregelungen greifen. Was sind diese gesetzlichen Mindestregelungen (bzw. wo kann ich die Nachlesen) bzw. was sind die Nachteile wenn man auf die Mindestregelungen zurückgreift (außer natürlich das ich die Regelungen nicht modifizieren kann)?

      Vielen Dank :) !

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    • Nach langer Suche habe ich hier ein kostenloses AGB-Muster der IHK Frankfurt aufgetrieben: frankfurt-main.ihk.de/recht/mu…tztverbraucher/index.html
      Ich bin im klaren das eine AGB nicht allgemein formuliert sondern individuell angepasst sein sollten um Rechtsfallen zu vermeiden, allerdings denke ich wäre nützlich als ein Beispiel um zu schauen was eigentlich in so AGB stehen sollte. Deswegen wäre eine kurze Stellungnahme von jemandem der sich damit auskennt toll :)
    • Du kannst mit keinen AGB irgendwelche gesetzlichen Mindestregeln aushebeln. Das BGB gilt immer.

      AGB würden insofern nur dann greifen, wenn Du an andere Gewerbetreibende verkaufst. Das ist für andere Gewerbetreibende aber in der Regel nicht interessant, solange Du als Kleingewerbe keine MwSt. ausweist ...

      Insofern sind jegliche AGB immer ein Abmahn-Risiko. Also lass sie lieber weg.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Okay vielen Dank :)... das man das BGB nicht aushebeln kann hab ich mir schon gedacht ;)... allerdings habe ich auf meiner Suche gelesen, das der Sinn von AGB der ist, dass man halt bestimmte Beschränkungen bzw. bestimmte Festlegungen für den Kauf/Verkauf machen kann.
      Also wenn ich das richtig verstanden habe sagst du folgendes:
      1. AGB sind nur für B2B (Business to Business) interessant für B2C (Business to Consumer) (im Kleingewerberahmen) sind AGB weniger interessant.
      2. AGB sind für rechtlich nicht so versierte (wie mich) immer ein Abmahnrisiko, ja?
      3. Daher besser keine AGB formulieren und auf die Mindestregelungen zurückgreifen (wobei ich mir hier immer noch nicht sicher bin was die genau beinhalten bzw. wo nun der Unterschied zu individuell definierten AGB ist (oder hängt das dann wieder mit B2B / B2C zusammen?)