Sehr geehrte Damen und Herren,
hoffentlich bin ich im richtigen Forum. Ich bin neu hier und kenne mich deswegen nicht so richtig aus.
Zunächst einmal zur Vorgeschichte: Auf eB** erstand ich vor einigen Tagen 2 22" 6222W TFT Monitore von der Wortmann AG/terra. In der Auktionsbeschreibung stand zwar, dass die Monitore jeweils eine ausgefallende Pixelreihe haben; ich dachte mir aber, dass die Geräte sicherlich noch Garantie hätten und kaufte diese mir für einen Stückpreis von ~19€. Die Monitore kamen 4 Tage später an ("Lob" an den Götterboten aufgrund dieser enorm schnellen Lieferung... für die 20(!)Km...). Nun rief ich also bei Wortmann an und glaubte kaum, was ich nach Mitteilung der Seriennummern zu hören bekam: Die Monitore hätten eigentlich vernichtet werden müssen, da es sich um Geräte handelt, die bereits aufgrund eben diesem Fehler hätten vernichtet werden müssen. Dies erwähnte der Verkäufer natürlich mit keinem Wort in seiner Auktionsbeschreibung.
Nun zu meiner Frage: Ist es rechtens Geräte, die eigentlich vernichtet sein müssten auf einer Auktionsplattform ohne einen Hinweis auf die genannte Tatsache zu verkaufen?
Hoffentlich können Sie mir helfen!
Mit freundlichen Grüßen
hoffentlich bin ich im richtigen Forum. Ich bin neu hier und kenne mich deswegen nicht so richtig aus.
Zunächst einmal zur Vorgeschichte: Auf eB** erstand ich vor einigen Tagen 2 22" 6222W TFT Monitore von der Wortmann AG/terra. In der Auktionsbeschreibung stand zwar, dass die Monitore jeweils eine ausgefallende Pixelreihe haben; ich dachte mir aber, dass die Geräte sicherlich noch Garantie hätten und kaufte diese mir für einen Stückpreis von ~19€. Die Monitore kamen 4 Tage später an ("Lob" an den Götterboten aufgrund dieser enorm schnellen Lieferung... für die 20(!)Km...). Nun rief ich also bei Wortmann an und glaubte kaum, was ich nach Mitteilung der Seriennummern zu hören bekam: Die Monitore hätten eigentlich vernichtet werden müssen, da es sich um Geräte handelt, die bereits aufgrund eben diesem Fehler hätten vernichtet werden müssen. Dies erwähnte der Verkäufer natürlich mit keinem Wort in seiner Auktionsbeschreibung.
Nun zu meiner Frage: Ist es rechtens Geräte, die eigentlich vernichtet sein müssten auf einer Auktionsplattform ohne einen Hinweis auf die genannte Tatsache zu verkaufen?
Hoffentlich können Sie mir helfen!
Mit freundlichen Grüßen