Schaden an der Ware - wer haftet?

    • Schaden an der Ware - wer haftet?

      Hallo zusammen,

      ich habe mir bei Ebay einen Artikel bei einem gewerblichen Händler gekauft.
      Es ist heute mit einem Paketversandservice eingetroffen. Nach dem auspacken
      musste ich feststellen, dass ein Stück Holz vom Artikel abgebrochen ist. Das Packet ist allerdings unbeschadet.
      Ich wäre bereit den Mangel selber auszubessern, aber wer haftet jetzt für den Mangel
      und welche Rechte habe ich als Verbraucher?

      Danke im Voraus! :)
    • Reichst du bitte mal die Artikelnummer nach, damit wir sehen können, wie dein VK mit Reklamtionen umgeht?

      Hast du dich schon mit dem VK in Verbindung gesetzt?

      Ein gewerblicher VK haftet dafür, dass dich die Ware unbeschadet erreicht. Er muss sich aber auf keinen Preisnachlass einlassen. Er kann genauso darauf bestehen, einen Austausch vorzunehmen. Den (versicherten und sendungsverfolgten) Rückversand übernimmst dann erst einmal du. Er muss aber erstatten.
    • Das hab ich mir auch schon gedacht. Leider antwortet ein Computer mit dem Hinweis das es bis Anfang März kein telefonischer Service zur Verfügung steht, aber der E-Mail Weg genutzt werden kann. Das hab ich jetzt getan.

      Gibt es keinen Präzedenzfall oder MItglieder, die eine ähnlich Erfahrung mit gewerblichen Händler gemacht haben?
      Die Erfahrungen würden mich mal interessieren.
    • Ich denke auch dass die Masse der Verkäufer da kulant reagiert. Nicht jeder Schaden artet gleich zum Betrug aus. Du solltest wirklich abwarten, was da als Antwort kommt.

      Wenn wir hier für jeden erfolgreichen und guten Internetverkauf einen Trhread hätten würden die wenigen Betrüger hier nicht mehr auffindbar sein. Also erstmal positiv denken :!: , hat sich schon Manches aufgeklärt.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Schreibe, wenn nicht breits geschehen, den Verkäufer an und erkläre ihm dein Problem, warte eine Woche....dann kannst DU einen Fall eröffnen. Darauf sollte er reagieren, wenn dies dann nicht geschieht sehen wir weiter...wenn er aber auf deine normale Mail oder das evt. folgende Problem reagiert, poste uns bitte sinngemäß oder kopiere seinen Text....ich denke, er wird hier einen Umtausch gegen einen tadellosen Tisch anbieten.

      Wenn das so wäre, wäre das für dich in Ordnung ? Oder möchtest Du eher einen Preisnachlass ? Evt. wird der Verkäufer Fotos des Defektes verlangen, wozu er auch ein Recht hat. Diese würde ich gleich an seine Mail Addy senden, deinen Text, den Du über eBay-Mail geschrieben hast (immer sinnvoll) dazu kopieren. Denn aus Sicht des Verkäufers ist die Angabe eines Defektes ja nicht gleich ein tatsächlicher Defekt, verständlich, behaupten kann man ja viel (nicht bös gemeint).

      Ich würde mir erstmal keine Sorgen machen...behalte aber mal die Widerrufsfrist im Auge :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger