Ebay-Shop abzugeben/ zu verkaufen - suche Käufer

    • Ebay-Shop abzugeben/ zu verkaufen - suche Käufer

      Ich glaube diese Frage hat hier so noch Keiner gestellt.



      Ich bin 18 Jahre alt und habe seit jetzt fast 1 Jahr einen Ebay Shop und
      kratze am silbernen Power Seller Status.
      Das Geschäft läuft gut und der
      Umsatz allein im Weihnachtsgeschäft betrug 9000 Euro.

      Ich gehe im Winter ins Ausland ( Auslandssemester ). Meine Eltern haben schon gute Jobs und möchten sowieso nicht Ebayer werden [Blockierte Grafik: http://www.auktionshaus.info/images/smilies/biggrin.gif]



      Wie und wo am besten verkaufe ich meinen Ebay Shop samt Template, Waren,
      Bezugsquelle usw.? Account darf ich ja soweit nicht verkaufen.



      Ich habe schon überlegt meine 4-5 Mitkonkurrenten anzuschreiben, die
      ähnliche Artikeln anbieten. Das wäre jedoch nur eine Endlösung.



      Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
    • Wenn du meine Frage gelesen hast, müsste dir aufgefallen sein, dass ich nur meine Waren / Template / Bezugsquellen und meine "Ebay Erfahrung" verkaufe :rolleyes:

      Ich habe ja geschrieben, dass ich weiß, dass man keinen Account übertragen kann und darf.

      Account wurde an meinen 18. Geburtstag registriert und läuft auf mich. ;) Aber die Frage ist eh hinfällig. Wenn es nicht auf mich läuft, dann hätte ich keinen Powerseller Status. Da braucht man ja PostIdent Verifizierung , Bankkonto, Paypal Konto, Gewerbeschein usw. usw. Das alles bekommt man ja mit 18.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lean92 ()

    • Ist mir auch gerade aufgefallen. Dein Titel hat mich etwas blind gemacht.

      Ebay Shop abzugeben zu verkaufen. Wie und wo finde ich einen Käufer?

      Zeitlich könnte es auch noch passen. Dann bist Du aber fast 19 und der Shop noch kein Jahr alt.

      Was das Gewerbe selbst angeht. Dafür brauch man ja nicht unbedingt 18 sein. Wenn der Erziehungsberechtige sein OK dafür gibt, kannst man Sich auch schon als minderjähriger Selbtständig machen.

      Wo Du aber deine Kontakte, Temps usw. verkaufen kannst, hast Du wahrscheinlich schon selbst beantwortet. Versuch es mal bei deinen Mitbewerbern.

      Viel Glück dabei ;)
    • Ach siehste mal, da fällt mir gerade ein, dass ich auch Ware zu verkaufen habe. Würde alles sogar zum EK Preis verkaufen mit Bekanntgabe meiner Bezugsquelle.

      Habe und bald hatte einen Ebay Shop der relativ gut lief. Nur mir fehlt die Zeit, denn ich habe eine Werbeagentur und arbeite an einem Buch. Hab mich da ein wenig übernommen.

      Was hab ich anzubieten?
      FM Transmitter
      PC Game Ironman
      HD DVD Das Parfum
      Zahnaufheller
      USB Staubsauer
      und noch einiges mehr. Muss gestehen, dass ich gerade nicht so den Überblick habe. Wenn ich verkaufe, dann nur alles zusammen. Wenn ernsthaftes Interesse besteht, dann mache ich gerne eine detailierte Aufstellung. Aber nur bei ernsthaftem Interesse. ;)

      So, ich bekomme gleich besuch. Wünsche euch einen schönen Abend. :)
    • 1. Es ist einfach nur unterste Schublade im Thread von jemand anderes seine Waren anzubieten.

      2. Schön für dich, dass du ein Buch schreibst , aber zu EK Preis würde ich meine Sachen nicht verkaufen ... allein schon wegen UST

      3. Ich würde gerne deinen "USB Staubsauer" [sic] kaufen :thumbsup:

      Nee zurück zu Thread:

      Ich habe gerade 1h lang mit einen Ebaykollege telefoniert :thumbsup: . Das war so GEIL ^^
      Endlich einen Mitstreiter und keinen Konkurrent am Telefon zu haben.





      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lean92 ()

    • Oh, wie schön, dass Du unter Punkt 1 das Wort "schäbig" mit "unterste Schublade" ausgetauscht hast.

      1. Warum ist es unterste Schublade, dies in einen Thrad von Dir mit einzubringen. Der Titel ist doch "Verkaufen: Ebay Shop abzugeben zu verkaufen. Wie und wo finde ich einen Käufer? ". Also: Was ist daran so verwerflich? Ist doch eine Gemeinschaft.

      2. Wieso soll ich es nicht zum EK Preis verkaufen? Die MwSt kommt selbstverständlich mit drauf. Und was hat mein Buch jetzt mit dem EK Preis zu tun?

      3. Spar Dir Deine unqualifizierte Bemerkung!

      Viel Erfolg weiterhin.
    • Okay :) Meiner Meinung nach ist es "unterste Schublade".

      Außerdem passt es nicht zum Thema.

      Hier soll Tipps gegeben werden, wo und wie man Käufer findet und nicht seine Waren angeboten werden :wallbash

      Lassen wir einfach andere User deine Anfrage bewerten mit "Zahnaufheller".
    • Also Shops bei eBay sind ja Account-gebunden...demnach kannst und willst Du ja nicht deinen Shop verkaufen, sondern nur deine übrige Ware (und die Adressen der Anbieter) samt Templates um einen eigenen Shop erstellen zu können. Verstehe ich das bisher richtig ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      Also Shops bei eBay sind ja Account-gebunden...demnach kannst...Du ja nicht deinen Shop verkaufen



      So habe ich das auch verstanden. Allerdings kann man durchaus einen gewerblichen ebay-Account verkaufen, wenn das auch etwas umständlich ist, sofern der Account auf eine natürliche Person läuft (So, bei dir müsste ich jetzt nicht weiterschreiben).

      Wenn man allerdings das Einzelunternehmen in eine andere Gesellschaftsform überführt, lässt sich der Account durchaus zuerst auf die neue Gesellschaft übertragen. Dazu macht man aus einer Einzelunternehmung zum Beispiel eine UG. Diese kann dann unter dem geschäftsführenden Gesellschafter, der bisher das Einzelunternehmen geführt hat, unter Vorlage des HR-Eintrages durchaus die alten Accounts weiterbetreiben. Danach verkauft man die UG an den neuen Inhaber und der lässt dann die Anmeldedaten, soweit überhaupt noch erforderlich bei ebay ändern. Ich meine aber, dass eine elementare Änderung der nicht änderbaren Anmeldedaten dann nicht mal mehr erforderlich ist. Denn die juristische Person bleibt da ja sowieso die selbe, schlimstenfalls ändert sich in den Anmeldedaten die Postanschrift.

      Sollte man dann nicht unbedingt als UG operieren wollen, kann der neue Inhaber auch versuchen, nach Liquidierung der UG wieder zurück zur Einzelunternehmung zu wechseln und den Account auch dahin wieder mitzunehmen. Ob ebay diesen Schritt aber dann noch mitgeht, kann ich nicht genau sagen. Die Überschreibung eines oder mehrerer einzelunternehmerischer Accounts auf eine nachfolgende UG ist aber definitiv möglich. Genau genommen sogar dann, wenn die Einzelunternehmung nicht in die UG überführt wird sondern weiterhin besteht und später unter neuen Accounts wieder weiter handelt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Guten Morgen :)

      Woher hast Du diese Information? Ich selbst hatte bei Ebay angefragt, da ich eine ähnliche Idee hatte. Die Mitarbeiterin sagte mir, dass es definitiv keine Möglichkeit gibt, den Account zu übertragen. Weder bei natürlichen Personen, noch bei Gesellschaften.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      engelchen schrieb:

      Also Shops bei eBay sind ja Account-gebunden...demnach kannst...Du ja nicht deinen Shop verkaufen



      So habe ich das auch verstanden. Allerdings kann man durchaus einen gewerblichen ebay-Account verkaufen, wenn das auch etwas umständlich ist, sofern der Account auf eine natürliche Person läuft (So, bei dir müsste ich jetzt nicht weiterschreiben).

      Wenn man allerdings das Einzelunternehmen in eine andere Gesellschaftsform überführt, lässt sich der Account durchaus zuerst auf die neue Gesellschaft übertragen. Dazu macht man aus einer Einzelunternehmung zum Beispiel eine UG. Diese kann dann unter dem geschäftsführenden Gesellschafter, der bisher das Einzelunternehmen geführt hat, unter Vorlage des HR-Eintrages durchaus die alten Accounts weiterbetreiben. Danach verkauft man die UG an den neuen Inhaber und der lässt dann die Anmeldedaten, soweit überhaupt noch erforderlich bei ebay ändern. Ich meine aber, dass eine elementare Änderung der nicht änderbaren Anmeldedaten dann nicht mal mehr erforderlich ist. Denn die juristische Person bleibt da ja sowieso die selbe, schlimstenfalls ändert sich in den Anmeldedaten die Postanschrift.

      Sollte man dann nicht unbedingt als UG operieren wollen, kann der neue Inhaber auch versuchen, nach Liquidierung der UG wieder zurück zur Einzelunternehmung zu wechseln und den Account auch dahin wieder mitzunehmen. Ob ebay diesen Schritt aber dann noch mitgeht, kann ich nicht genau sagen. Die Überschreibung eines oder mehrerer einzelunternehmerischer Accounts auf eine nachfolgende UG ist aber definitiv möglich. Genau genommen sogar dann, wenn die Einzelunternehmung nicht in die UG überführt wird sondern weiterhin besteht und später unter neuen Accounts wieder weiter handelt.
    • Die Gesellschaft ist eine juristische Person . Du kannst ja auch einen Account vom Prvataccount dahin ändern, wenn du ihn zu einem gewerblichen Account machst.

      Du kannst von einem 08/15 MA am Telefon nicht erwarten, dass er alle Spitzfindigkeiten kennt. Abgesehen davon bleibt es selbst bei diesem Konstrukt eine Einzelfallenscheidung.