Gefakte Abmahnung eines Rechtsanwalts Olaf Kaltbrenner für Sony Music

    • Gefakte Abmahnung eines Rechtsanwalts Olaf Kaltbrenner für Sony Music

      Es ist wieder so weit. Ein angeblicher RA Olaf Kaltbrenner treibt Geld ein, indem er Abmahnungen per Mail an Verbraucher verschickt. Die Angeschriebenen werden Urheberrechtsverletzungen in p2p- Netzwerken vorgeworfen. Dabei lässt Sony seine Abmahnungen in der Regel durch die Kanzlei Waldorf aus München verfassen.

      Die Schreiben sind gefakt. Keine Zahlung leisten!

      Das Abmahnschreiben im Volltext (Quelle komumer.info):

      Guten Tag,

      in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.

      Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

      Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

      Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

      Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.

      Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart

      Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102

      Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11

      Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37

      Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.

      Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

      Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.

      Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum

      29.03.2011 sicher und unkompliziert

      mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:

      ukash.com/de

      Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.

      * alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen

      Link: paysafecard.com/de

      Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

      Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

      Hochachtungsvoll,

      Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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      Klick !


      'Auszug:

      Neuer Abzockversuch: Massenhaft werden derzeit E-Mails versendet, die angeblich von einem Anwalt namens Olaf Kaltbrenner stammen und in denen der Empfänger aufgefordert wird, wegen illegaler Musikdownloads 100 Euro Schadenersatz zu zahlen. Doch dahinter stecken Online-Kriminelle, die schnell Kasse machen wollen.


      Weiter im Link....

      Quelle: T-online
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ...geben sie den auf unserer Homepage ein.
      Ist die in der Quelle rausgenommen worden, damit nicht doch einer aufgrund eines entsprechenden Beitrages zahlt? Oder fehlt die da tatsächlich und die Betro[ff/g]enen sollen mal ein bisschen raten, wie die URL lautet?

      Gibt es Mailhader?

      Die angeblich verwendete IP scheint ja bei allen Mails identisch zu sein und gehört zum Pool von Unity Media in Kerpen.

      Achso: Stuck. Soweit ich weiss, lädt man mp3-Files nicht mit Stuck herunter. Stuck ist das, was an der Decke Schnörkel zieht. Oder genauer Schnorkel, wie "Kaltbrenner" das schreiben würde (wurde?), in der ganzen Mail ist nämlich (namlich?) kein einziger Umlaut.

      Die Absenderaddi ist einem offenen SMTP-Relay in Pakistan zu verdanken, der auch sonst nicht gerade sauber konfiguriert ist. Gehört eigentlich abgeschossen, die Wanzenschleuder. Aber so was tun ordnungsgemäße Deutsche ja nicht.

      Und bevor ich jetzt einen Roman zu weiterem schreibe, verweise ich auf den bereits existierenden, ganz ordentlich recherchierten Roman des Kollegen Koy:
      mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=271

      Unten im Blog steht auch ein Kommentar der eine abweichende Absender-Mailadresse nennt: floraeogh2@readersdigest.com
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • biguhu schrieb:

      Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.

      Seriösität heucheln und dann anonyme Zahlungsdienste benutzen. Noch offensichtlicher gehts ja wohl nicht. Diejenigen, die sich bereits mit der Materie beschäftigt haben, werden wissen, wie sie solche Mails behandeln müssen. Das Problem wird wieder sein, dass es genug unerfahrene Leute gibt, die davon keine Ahnung haben, erst mal brav bezahlen und erst hinterher anfangen mit überlegen, dass da was nicht ganz koscher gewesen sein kann. Da gilt wieder: Alle Warnungen sind nutzlos, wenn es diejenigen, um die es geht, nicht lesen oder nicht ernst nehmen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Olaf Kaltbrenner

      Auch ich habe heute in mein E-mailfach dieses tolle Schreiben gefunden aber er hat eine neue E-mailAdresse Kickoffm5@racasyst.com
      Ich habe ihn eine Mail zurück geschrieben mit den Inhalt das ich ihn bei der Polizei anzeigen werde und das er sich dafür die Falsche ausgesucht hat. . Ich hoffe das nicht viele auf diesen Menschen reinfallen.Wenn ich so könnte wie ich wollte dann würde ich ihn mir packen und :wallbash aber mit was für eine Freude mir das wäre :lach: . Ich bin so wütend darüber :cursing: da pfeift mein Schwein.