Käufer reklamiert angeblich defektes Gerät

    • Käufer reklamiert angeblich defektes Gerät

      Hallo Gemeinde !

      Es gibt ein Problem mit einem Käufer, der ein Gerät gekauft und auch erhalten hat. Nachdem er das Gerät angeschlossen hatte, stellte er angeblich fest, das Gerät wäre defekt.
      Nach kurzer E-Mail-Korrespondenz stellte sich heraus, dass er das gleiche Gerät nochmal hat und dieses funktioniere.

      Meine Vermutung ist, der Käufer will sein jetzt defektes Gerät an mich zurückschicken und den Betrag plus weitere Versandkosten erstattet haben.
      D.h. er hätte dann ein funktionierendes Gerät und ich sein defektes auf meine Kosten an mich entsorgt.

      Was kann ich tun ? Danke im Voraus !
    • Was für Nummern sind das den die man auf Bild 2 sieht?
      Ich denke mal diese Nummern sind auch individuel vergeben auf das Gerät selbst.
      Wenn du das Original noch hast, solltest du eigentlich soweit vergrößern können, um die Nummern noch zu lesen.
      Damit hätest du dann schonmal einen Anhaltspunkt.
    • Oberlix schrieb:

      Ich denke mal diese Nummern sind auch individuel vergeben auf das Gerät selbst.

      Könnte man so sagen.

      Oben links steht etwas, das laut Seite 20 des Handbuchs als SNr bezeichnet ist, rechts daneben ist der Gerätetyp und in der zweiten Zeile steht die MAC-Adresse des Gerätes.

      Ich glaube nicht, das das noch eindeutiger geht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ok ist es leider nicht. Das Gerät hat ja funktioniert. Nur der Käufer behauptet es ist defekt. Ich muss als Privatverkäufer doch den Artikel nicht zurücknehmen ?
      Als Händler ja, aber da muss der Käufer auch die Versandkosten für die Retoure bezahlen.
    • Oberlix schrieb:

      Ich konnts halt nicht Identifizieren und da ich auch keine Ahnung von solchen Nummern hab lehn ich mich nicht aus dem fenster. ;)

      Ich hab's im Handbuch nachgeschaut. Und als ich da dann MAC-Adresse gelesen habe, war mir egal, ob die Seriennummer wirklich oben links steht, denn die MAC-Adresse ist auf jeden Fall eindeutig nur diesem einen Gerät zugeordnet. Die kann man zwar im Chip auch umschreiben, so dass man das Gerät "fälschen" könnte, aber wenn sie aussen draufsteht, steht auf einem anderen Gerät eine andere MAC-Adresse, egal was der Chip sagt.

      Bei t-online ist das ganz gut dokumentiert: hilfe.telekom.de/hsp/cms/conte…-6512161/Speedport-W-700V

      Und hier direkt das Handbuch (andere Version als die, die ich hier habe, daher ist das Typenschild da auf Seite 18 beschrieben; Seite 24 der PDF)
      hilfe.telekom.de/dlp/eki/downl…eedport_w700v_08.2006.pdf



      .MaNgO schrieb:

      Nur der Käufer behauptet es ist defekt. Ich muss als Privatverkäufer doch den Artikel nicht zurücknehmen ?

      Wenn es tatsächlich defekt sein sollte und der Defekt schon da war, als Du das Gerät verschickt hast, ja. Dann liegt ein Sachmangel vor, den kannst Du auch als privater Verkäufer (wovon ich jetzt mal trotz allem ausgehe) nicht ausschliessen. Du kannst aber trotzdem erst mal den Mangel prüfen, das heisst, der Käufer muss Dir das Ding zurückschicken, damit Du dir den Fehler anschauen kannst.

      Sollte der erste Fehler, der dir bei der Prüfung auffällt, der sein, dass die MAC-Adresse (die Nummer in der zweiten Zeile des Typenschildes) eine andere ist als auf Deinem Gerät, hat Dein Käufer allerdings ein ernsteres Problem als einen vermeintlichen Defekt. Ich glaube nämlich nicht, dass diese Dinger auf dem Transport mal eben einfach so kaputt gehen. Es sei denn man macht das, was DHL mal mit einem Paket von mir passiert ist: man fährt mit dem LKW drüber. ;)

      Bedienfehler kann man bei dem Gerät eigentlich auch keinen machen, höchstens in der Konfiguration. Aber da der K so ein Teil schon hat, dürfte er sich eigentlich damit auskennen, wie er das bei sich einsetzen muss.

      Hat er denn eigentlich überhaupt geschrieben, welchen Defekt das Gerät haben soll?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Also ein Transportfehler/schaden schliess ich grundsätzlich aus, wäre ich auch direkt nicht für haftbar. Nein, der Käufer teilte mir als erstes mit:

      habe am Freitag das Speedport erhalten. Am Samstag kam ein Fachmann zu Uns um das Gerät anzuschließen. Er musste jedoch feststellen das es Defekt ist.In der Artikelbeschreibung war dies nicht vermerkt. Darum bitte ich Sie um Antwort über weiteres Vorgehen. Ich schicke Ihnen auch den Artikel zurück oder gebe Ihnen Bestätigung vom Fachmann das es Defekt ist ,da der Versand wieder weitere Kosten mit sich trägt.

      Auf meine Frage was defekt sein soll erhielt ich diese Antwort:

      Hallo, also das Gerät wurde fachmännisch mit allen Kabeln und so angeschlossen. Jedoch wählt sich der Router nicht ein, d.H. das keine DSL Verbindung zu Stande kam. Daten wurden alle eingegeben, aber das Speedport reagiert nicht... Die entsprechende Leuchte blinkt auch nicht..
      Hatten vorher das gleiche Speedport und funktionierte ohne Probleme.


      Auf diese Mail stellte ich die Frage: "Hallo, wieso ersteigern Sie den gleichen Router, wenn Ihr Router doch funktioniert ?"
      Unser Router hat Jahrelang funktioniert und jetzt den Geist aufgegeben

      Und der Router hat funktionierte bei mir, sonst hätte ich den Router als defekt deklariert oder direkt beim Recycling beigetan. Grundsätzlich bin ich kulant, aber aus welchen Gründen soll ich die (doppelten) Versandkosten übernehmen ?
      Selbst wenn ich Händler wäre müsste der Käufer die Versandkosten für die Rücksendung übernehmen.
    • .MaNgO schrieb:

      Selbst wenn ich Händler wäre müsste der Käufer die Versandkosten für die Rücksendung übernehmen.

      Da liegst Du falsch. Bei einer berechtigten Reklamation wegen eines Sachmangels trägst Du sowohl Hin- als auch Rücksendekosten. Egal ob Du gewerblich oder privat bist. Es ist dem Käufer ja ein Schaden durch den unnötigen Hin- und Rückversand entstanden, daher hast Du ihn so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.

      Soso, das Ding mag also nicht. Komischerweise mochte sein eigener auch nicht mehr. Lustig, was es doch immer für Zufälle gibt. Übrigens war mein Transportschaden damals gut sichtbar, ich konnte sogar sagen, dass der LKW hinten Winterreifen draufhatte. ;)

      Seine Rechnung für den Internetanschluss hat dein Käufer ja hoffentlich bezahlt? Nicht dass die ihm den Anschluss gesperrt haben und er das nur noch nicht gemerkt hat. Oder ob der Anschluss sonst irgendwo 'nen Schuss hat. Die Telekom-Techniker sind ab und zu in der Lage, mal eben einen geschalteten Anschluss im Umschaltknoten abzuklemmen, der mit dem, was sie eigentlich vorhatten, gar nichts zu tun hat - hatte ich alles schon.

      Also - der Weg ist eigentlich ganz einfach. Dein Käufer schickt Dir das defekte Gerät erst mal zu, damit Du das selber prüfen kannst. Ich würde ihn auch darauf hinweisen, dass Du dir die Seriennummer (auch wenn es die MAC-Adresse ist) notiert hast und sie auf deinem Originalfoto natürlich besser zu sehen ist als bei ebay, Du die also hast. Nur für den Fall, das er die beiden doch recht ähnlichen Geräte versehentlich vertauscht haben könnte. Er kann ja mal bei seinem Provider nachfragen, ob der Anschluss tut und dann versuchshalber den anderen speedport anschliessen, wenn der dann tut, ist das wohl Deiner. (goldene Brücke bauen) Mal sehen, ob dann nicht plötzlich das Gerät durch Zauberhand repariert ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Da liegst Du falsch. Bei einer berechtigten Reklamation wegen eines Sachmangels trägst Du sowohl Hin- als auch Rücksendekosten.


      Hierfür liegt in dem Fall aber die Beweislast beim Käufer !

      Grundsätzlich hat der TE hier Recht, bei einer normalen Rücksendung muss auch der Käufer eines gewerblichen Verkäufers keine Rückversandkosten tragen, da in dem All die Kaufkosten bei unter 40.00 Euro lieben...aber egal, das ist eine andere Sache....

      Hier bliebe dem Käufer entweder das Einsehen des Käufers, hier TE, oder der Rechtsweg...dazu wird es aber meines Erachtens nach nicht kommen, da die Kosten hier bei weitem alles übersteigen...

      Aber der TE sollte sich im Falle des Nichtreagierens auf eine ROTE einstellen ;(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • .MaNgO schrieb:

      Verstehe ich nicht ganz, denn ich habe den Artikel ohne Gewährleistung verkauft.

      Wenn das Gerät tatsächlich defekt ist, kannst du das auch nicht über den Gewährleistungausschluss abwimmeln. Egal was du schreibst, du bist immer dafür verantwortlich, den in der Auktion angebotenen Artikel zuzusenden. Wenn da ein intakter angeboten wird, aber ein defekter zugeschickt wird, kommst du da auch mit der Gewährleistung nicht raus. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Informier dich einfach mal etwas gründlicher, wass Gewährleistung ect. eigentlich ist. Beiträge findest du hier im forum bzw. im Internet genug. Wenn man einfach nur das abschreibt, was inzwischen fast alle aus reiner Unwissenheit und Herdentrieb in Ihrer Auktionen schreiben, heißt das noch lange nicht, dass das auch so richtig ist.

      Unterm Strich hast du folgende Möglichkeiten:

      -> Teile dem Käufer mit, er möge dir den Artikel zurückschicken. Du würdest dann anhand der Seriennummern prüfen, ob es tatsächlich der von dir verschickte Artikel ist und ihm im Falle eines tatsächlichen Defektes den Kaufpreis UND die Rücksendekosten erstatten.

      Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

      1. Der Käufer versucht dir seinen eigenen defekten router unterzujubeln. Dann wird er auf deine Aufforderung zur Rücksendung und der Ankündigung des Seriennummernvergleiches tunlichst still sein und nie wieder was von sich hören lassen. Dann fühlt er sich nämlich ertappt und wird selber daran interessiert sein, den Fall in aller Stille abzuschließen. Er wird in dem Fall sicher auch auf eine Bewertung verzichten, da du ihm ja mit einer entsprechenden Kommentierung selber "bloßstellen" könntest.

      2. Der Artikel ist wirklich deiner und tatsächlich defekt. Dann musst du ihm wie angekündigt die Kosten erstatten und das Teil als Elektroschrott entsorgen (an einem Wertstoffhof - nicht in die Mülltonne ;) )

      3. Der Artikel ist deiner aber völlig intakt. Dann hat er offenbar keine Ahnung oder einen Laien für den Anschluss des Gerätes beauftragt. Du kannst dem Käufer dann anbieten, ihm den Artikel gegen Zahlung der erneuten Hinsendekosten wieder zuzuschicken. Oder ihr einigt euch kulanterweise einvernehmlich, dass du den Artikel behälst und wieder neu versteigerst, dann muss er aber die Rücksendekosten selber tragen und bekommt ausschließlich die Artikelkosten ersetzt. Das ist letztendlich auch der einzige Fall, den du mit dem Gewährleistungsausschluss ablehnen kannst. Variante 2, wenn zutreffend, kannst du mit keiner Formulierung abwimmeln.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

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    • noch eine Möglichkeit: der Käufer schickt dir seinen defekten zu, tauscht aber, da vorgewarnt, die Schildchen aus!
      Du bekommst einen defektern Router mit deiner Nummer, kannst ihn nicht auf die interne Nummer prüfen, da defekt . . . :thumbdown:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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