mitfahrzentrale-24.de der Paid Content GmbH

    • Das zeigt, dass die Verbraucherzentralen offensichtlich dazugelernt haben. Im Februar erstritten sie ein ähnliches Urteil gegen eine andere Firma, die OPM Media GmbH, des Frank Drescher: verbraucherrechtliches.de/2011…2011-15-o-26810-volltext/

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      Daraufhin schickte dieser die Paid Content GmbH ins Rennen. Nun das gleiche Spiel, allerdings ist der Geschäftsführer Frank Drescher nun auch selbst Beklagter. Damit dürfte eine dritte Auflage deutlich erschwert sein. Wie in der Abofallen-Branche üblich, müsste man dann vielleicht einen Strohmann als Geschäftsführer einsetzen.

      Mich irritiert allerdings, dass sich mitfahrzentrale-24.de trotz des Urteils auch weiterhin in den beanstandeten Punkten unverändert präsentiert. Ist das Urteil vielleicht noch nicht rechtskräftig oder riskiert Frankie hier wirklich ein Ordnungsgeld. Haben die Verbrauchenzentralen das Urteil irgendwo kommentiert? Auf welcher Seite ist der Download genau zu finden?
    • Wäre zu schön...

      Ich war schon ganz enttäuscht, dass ich an diesem Wochenende keinen Drohbrief von der Mitfahrzentrale im Postkasten hatte.
      Wer hat dieses Urteil vom Landgericht Landshut tatsächlich? Gibt es der Verbraucherschutzverband an die Öffentlichkeit? Oder ist es auch so ein Vorschlag, wie Herr Drescher es uns seinerseits als Klageschrift hat zukommen lassen. Es fehlen ja die Unterschriften unter dem Urteil. Man weiß schon nicht mehr, wie man dran ist. Nach der dort angezeigten Urteilsverkündung haben wir doch noch laufend unsere Zahlungsaufforderungen mit Drohungen erhalten. Ich weiß nur, dass ich nicht zahlen werde und mit Spannung weiterhin hier die Einträge verfolge.
    • beowulf schrieb:

      Mich irritiert allerdings, dass sich mitfahrzentrale-24.de trotz des Urteils auch weiterhin in den beanstandeten Punkten unverändert präsentiert. Ist das Urteil vielleicht noch nicht rechtskräftig oder riskiert Frankie hier wirklich ein Ordnungsgeld. Haben die Verbrauchenzentralen das Urteil irgendwo kommentiert? Auf welcher Seite ist der Download genau zu finden?


      der Link kommt von der Seite vom Bundesverband der Verbraucherzentrale, dort als Suche "paid" eingegeben:
      vzbv.de/start/index.php?page=m…&start=0&mediensuche=paid
    • beowulf schrieb:

      Mich irritiert allerdings, dass sich mitfahrzentrale-24.de trotz des Urteils auch weiterhin in den beanstandeten Punkten unverändert präsentiert. Ist das Urteil vielleicht noch nicht rechtskräftig oder riskiert Frankie hier wirklich ein Ordnungsgeld.

      Das liegt in der Tat daran, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist:

      mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben
      vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

      24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.


      Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

      Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

      Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

      Pressemitteilung
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Stubentiger schrieb:

      Manchmal frage ich mich, wieviele der XXXXXXXXXXXXXXXXXXX.24.de oder ssssssssssssss-24.com Firmen wohl Betrüber sind??!

      Ist die "24" eigentlich schon ein ausreichender Hinweis auf Schmu? Den Eindruck bekomme ich manchmal. ?(

      Ich bin gegen so pauschale aussagen. Das Internet ist ja auch nicht grundsätzlich "schlimm". Schaut man sich einmal portale sie Jobscout24 oder immoscout24 an sind das ja keine Betrüger...
    • Mitfahrzentrale-24

      :!: Die gleiche Zahlungsaufforderung habe ich erhalten und war natürlich entsetzt über eine derartige Dreistigkeit. Habe sofort Einspruch erhoben und natürlich nichts bezahlt. Habe mit einer Anzeige gedroht und seither keine Post oder E-Mails mehr beantwortet. Ich rate, alles ignorieren, die Post aber sammeln. Auf keinen Fall bezahlen, sollte etwas vom Gericht kommen, fristgerecht antworten und Wiederspruch einlegen. Bisher habe ich nichts mehr von dieser seltsamen Firma gehört. Auch nicht von Inkasso-Schreiben nervös werden, die Sache einfach aussitzen. Diese Firma scheut den Weg zum Gericht weil sie auch vor Gericht scheitert.

      R.D.


      Musti91 schrieb:

      Kam soeben von der Arbeit und habe einen Brief bekommen.. Deutsche zentrale Inkasso mit der Aufforderung, dass ich nun 193,72€ zahlen muss.
      Inhalt:
      Auf der Rückseite wird mir angeboten, das ganze in Raten zu zahlen -wie nett- und ganz unten nocheinmal meine Anmeldedaten.
      Auf Seite 3 und 4 werden mir nochmals die AGB und die vertraglichen Bedingungen, an dich ich mich als Verbraucher durch Vertragsschluss gebunden hätte.

      Seit 4 -mit Abstand die geilste Seite- eine Kopie vom Amtsgericht Gemünden am Main, dass mich noch mehr einschüchtern soll und zeigt, dass Paid Conent GmbH den Rechtsstreit gegen eine Frau gewonnen hat (Namen wurden entfernt).
      Endurteil, Beschluss, Tatbestand und richterliche Entscheidungsgründe sind ebenfalls vorhanden.

      Ich war kurz davor mich bei der Verbraucherzentrale zu melden, bis ich diese Seite nochmal aufgerufen habe und mich dazu entschlossen habe, nicht zu reagieren.

      Was soll ich nun tun:
      1. Nicht weiter reagieren ? oder
      2.Einen Musterbrief
      zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung
      (von d. Verbraucherzentrale) zuschicken?


      Mfg

      Mitfahrzentrale-24