Portokostennachweise bei Steuererklärung

    • Portokostennachweise bei Steuererklärung

      Hallo :)... Ich bin Kleinunternehmer (Ust befreit) und versende ziemlich viele kleine Pakete, wobei ich dabei ein wenig mehr als das wirkliche Porto für Verpackung, Aufwand, etc. berechne. Wenn ich nun mein Steuererklärung einreiche, muß ich dann von jedem einzelnen Brief / Paket, eine Quittung des Portos nachweisen?

      Vielen Dank im Voraus :thumbsup: !
    • steuerberaterin-kuechenberg.de/pdf/kleinunt-0906-01.pdf

      Im ersten Fall sind die weitergereichten Rechnungen in Ihrer Buchhaltung weder als Einnahmen noch als
      Ausgaben zu erfassen. Es handelt sich um sogenannte „durchlaufende Posten“. (Sie sollten aber darauf achten,
      dass Sie die verauslagten Beträge erstattet bekommen.)
      Im zweiten Fall erfassen Sie die angefallenen Kosten als Betriebsausgaben und die weiter berechneten Kosten,
      wenn Sie das Geld dafür erhalten haben, als Betriebseinnahmen.
      Empfehlenswert ist die zweite Variante.
      Aufbewahrung von Rechnungen (§ 14b UStG (Umsatzsteuergesetz))
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Also ich habe immer den kompletten Betrag als Einnahme verbucht und die verauslagten Kosten als Ausgabe, also Porto als solches und Materialkosten die angefallen sind. Dies immer dann verbucht, wenn es anfiehl, also Verpackungen kaufst Du ja im Regelfall, dafür bekommst Du eine Rechnung, die gleich als Ausgabe verbuchen, für die Dinge, die Du bei der Post abgibst bekommst Du auch einen Beleg, diese Summe dann ebenfalls als Ausgabe verbuchen und die Belege aufbewahren. Bei der Steuererklärung musst Du die nicht mit einreichen, allerdings könntest Du sie als Nachweis bei Anforderung (kommt meiner Meinung nach selten vor) dann brauchen, also lieber mal aufbewahren....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Vielen Dank für die schnellen Antworten :)... wenn ich nun das Porto als durchlaufenden Posten verbuchen würde, hieße das dann das es auch auf meinen Umsatzsteuerfreibetrag (17500 Euro) nicht angerechnet wird? Das wäre ja schon ein ziemlicher Vorteil. Allerdings wird das Porto wiederum auf den Rechnungen ja ausgewiesen, was wiederum dann wiederum problematisch wäre.
      Ich drucke die Briefmarken online (Internetmarke) wisst ihr vielleicht, ob es da eine Möglichkeit gibt, eine Sammelrechnung zu bekommen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gehirnschatten ()