Ebay Artikel verkauft und über Paypal reingefallen

    • Rückantwort von KSP Anwälte

      Forderungsangelegenheit: PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C.A. gegen Sie

      Sehr geehrte Frau Walther,

      in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail vom 13.04.2011.
      Zunächst bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Rate in Höhe von EUR 109,91 per
      13.04.2011.
      Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass Sie PayPal als anerkannte Zahlungsmethode im
      Rahmen eines eBay-Geschäftes verwendet haben. Sie haben hierbei ausdrücklich Ihre
      Zustimmung zu den Käufer- und Verkäuferschutzbestimmungen PayPals erklärt.
      Im Rahmen dieser hat der Käufer eine so genannte Käuferbeschwerde gegen Sie
      eingereicht. Unsere Mandantin, die nicht Beteiligte des zwischen dem Käufer und Ihnen
      geschlossenen Kaufvertrages ist, hat selbstverständlich keine Möglichkeit, den vom Käufer
      vorgetragenen Sachverhalt persönlich zu prüfen. Vielmehr forderte unsere Mandantin Sie –
      ebenfalls im Rahmen des Käufer- und Verkäuferschutzprogramms – zur Stellungnahme zu
      dieser Käuferbeschwerde auf. Diese Gelegenheit haben Sie nicht wahrgenommen,
      insbesondere haben Sie nicht innerhalb der von unserer Mandantin gesetzten Frist einen
      ordnungsgemäßen Versand der von Ihnen verkauften Ware nachgewiesen.
      Vielmehr beauftragten Sie selbstständig die Firma DHL mit einem Suchauftrag.
      Bankverbindung: HSH Nordbank (21050000) Kto.Nr.: 1000056157
      Sofern Sie weiterhin der Auffassung sind, dass der Käufer keinen Anspruch auf
      Rückerstattung des Kaufpreises hatte, müssen Sie sich unmittelbar mit diesem
      auseinandersetzen. Dies ist nicht Aufgabe unserer Mandantin.
      Nach Rücksprache mit unserer Mandantin, erklärt sich diese mit nachfolgender
      Ratenzahlungsvereinbarung einverstanden:
      Sie zahlen:
      ab dem 10.05.2011 monatlich EUR 110,46 jeweils zum 10. des Monats
      auf unser angegebenes Konto (Kto.-Nr.: 1000056157, HSH Nordbank, BLZ: 21050000).
      Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Wir machen
      darauf aufmerksam, dass sich die Forderung um weitere Zinsen erhöht.
      Sollten wir feststellen, dass eine Rate hier nicht vollständig oder nicht fristgerecht eingeht, ist
      unsere Mandantschaft an die getroffene Vereinbarung nicht länger gebunden und die
      gesamte verbleibende Restforderung wird sofort zur Zahlung fällig.

      Mit freundlichen Grüßen
      KSP
      Rechtsanwälte
      Dieses Dokument ist auch ohne Unterschrift gültig, da der Versand elektronisch erfolgte.


      ---> Paypal Konto ist gesperrt daher kann ich keine Stellungnahme dazu abgeben und außerdem habe ich Paypal und KSp schon vor längere Zeit eine Email geschrieben mit Stellungnahme wo mich Paypal aufgefordert hat...


      Antwort Paypal!!!

      Weil Ihr PayPal-Konto seit längerer Zeit einen negativen Kontostand
      aufweist, haben wir die Angelegenheit an das Inkassounternehmen
      KSP-Rechtsanwälte übergeben. Bitte zahlen Sie daher den offenen Betrag
      direkt an KSP-Rechtsanwälte.

      Hier noch einmal die Kontaktdaten:

      KSP-Rechtsanwälte
      Kaiser-Wilhelm-Straße 40
      20355 Hamburg
      Telefon: 040 - 450 65 796
      Fax: 040 - 41 46 67 84
      E-Mail: paypal@ksp.de
    • @eule:

      Wieso? Steht doch da. Wenn das denn von en KaSPern richtig dargestellt wird:

      Vielmehr forderte unsere Mandantin Sie –
      ebenfalls im Rahmen des Käufer- und Verkäuferschutzprogramms – zur Stellungnahme zu
      dieser Käuferbeschwerde auf. Diese Gelegenheit haben Sie nicht wahrgenommen,
      insbesondere haben Sie nicht innerhalb der von unserer Mandantin gesetzten Frist einen
      ordnungsgemäßen Versand der von Ihnen verkauften Ware nachgewiesen.


      Da gehe ich also mal von INR und kein Beleg eingereicht aus. Was Paypal den KaSPern vorgelogen hat, weiss ich aber auch nicht.

      Dass die gängige Käuferschutzpraxis dieser Rappelbude dem §675p BGB (auch Abs 4 i.V.m. Abs. 2 S. 1) widerspricht, lasse ich mal aussen vor, das müsste einfach mal jemand durchklagen. Aber wer macht das schon? Die die ein Paypal-Account haben, wollen sich mit dem Laden meist nicht anlegen, die die keinen Vertrag mit denen haben (so wie ich), kommen gar nicht erst in die Verlegenheit, dass sie das müssten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.