Abmahnungen aus Hamburg

    • Abmahnungen aus Hamburg

      Derzeit verzeichnet die Rechtsabteilung des Börsenvereins nach eigenen Angaben Meldungen über Abmahnungen gegen Buchhändler durch die Kanzlei Kerschies in Hamburg.

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      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Naja, wenn ich mir das so anschaue, werden die wohl berechtigt sein.

      Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, wie etwa die fehlende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum der Website.

      Ich schätze mal nach Hamburger Brauch kommt man da aus einer Strafsumme von "bis zu 5100 Euro" auf ungefähr 850 Euro. So viel ist es jedenfalls "wert", wenn ich unterschiedliche Angaben zur Rechtsform meines Unternehmens mache, die sich auf die Haftungsregelung auswirken. (konkreter Fall war eine UG die im Impressum noch als UG iG firmierte) das kann man da durchaus analog hinzuziehen. Und anders als so sollte man sowieso keine UE abgeben, wenn man das denn schon machen möchte bzw muss.

      Das hier
      In den hier bekanntgewordenen Fällen fällt unter anderem auf, dass die Abmahnschreiben auf den 21.04.2011 datiert worden sind, bei den abgemahnten Händlern allerdings jeweils erst gestern beziehungsweise heute eingegangen sind.
      geht allerdings schon mal gar nicht, wenn es denn so stimmt, wie das hier wohl angedeutet werden soll. Andererseits ist eine Abmahung nicht empfangsbedürftig, das wird gerne mal vergessen. Wenn also der Empfänger dann kurz und bündig zurückschreibt: Ihr Schreiben, datiert vom 21. April habe ich mit Poststempel vom [Datum] am 29. April erhalten.. hat der Abmahner zwar eine Empfangsbestätigung des Adressaten, aber auch die Möglichkeit, einer Fristverlängerung um eine Woche rechtsverlustfrei nachzugeben, weil dadurch ebenfalls belegt ist, dass die Eilbedürftigkeit durch eine um eine Woche längere Frist nicht beeinträchtigt wurde - schliesslich ist die erste Frist vermutlich auf dem Postwege im Osterverkehr abgelaufen.

      Falls der Poststempel aber belegt, dass der am 21. April (Gründonnerstag) datierte Brief erst am - sagen wir mal - 27. April aufgegeben wurde, (weil die Meldung vom 29.04. davon spricht, dass "gestern und heute Abmahnungen" eingegangen sind, kommt ein späterer Termin kaum in Betracht) wäre das nicht gerade fein und könnte wegen der Kürze der Fristsetzung knapp in die Richtung rechtsmissbräuchlich gehen.

      Interessanterweise steht da in dem Bericht auch noch:
      Buchhändler oder Verlage, die ebenfalls von der Kanzlei Kerschies in Hamburg abgemahnt worden sind, werden gebeten sich mit der Rechtsabteilung in Verbindung zu setzen: rechtsabteilung@boev.de oder 069/1306-314.
      Ah ja. boev.de -> boersenverein.de/de/portal/Boersenverein/158389

      Kannst Du Dir ungefähr vorstellen, was die Rechtsabteilung einem Mitglied sagen könnte? Eventuell das was hier jetzt auch drinsteht. Vielleicht auch eine Einschätzung, ob es sich dabei um eine a.) berechtigte oder vielleicht um eine b.) unbegründete oder eventuell c.) Massen- Abmahnung handelt.

      Kannst Du Dir auch ungefähr vorstellen, was die Rechtsabteilung des boev zu jemandem sagt, der nicht Mitglied in diesem Verein ist? Lieber Buchhändler, danke für Ihre Rückmeldung. Können Sie uns das mal faxen? Wir suchen nach Munition. Und wollen Sie nicht Mitglied in unserem Verein werden? Ok, vielleicht nicht so direkt.

      Nicht dass das jemand falsch versteht - diese Vorgehensweise zur Mitgliederwerbung neben dem eigentlich beabsichtigten Sammeln von Daten (bzw Munition) ist absolut legitim und wird nicht nur vom boev so gehandhabt, das machen auch wortfilterer, die Newsletter anbieten und eigene Anwälte zuhause haben. Dürfen darf man das. Und wenn die einem Nichtmitglied keine weitergehende Hilfestellung geben ist das rechtlich ebenfalls absolut korrekt.


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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.