Gerade gefunden auf Spiegel Online:
Ebay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch:
spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,761867,00.html
Ebay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch:
spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,761867,00.html
Stellt sich (mal wieder) die Frage der Beweislast ... - Und ob möglicherweise ein Kaufvertrag mit dem "Dritten" entsteht ...Allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines Ebay-Mitgliedskontos habe noch nicht zur Folge, dass der Kontoinhaber sich die von einem Dritten unter diesem Konto unbefugt abgegebenen Verkaufsangebote zurechnen lassen müsse.
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"Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
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