BGH: Ebay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch

    • BGH: Ebay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch

      Gerade gefunden auf Spiegel Online:

      Ebay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch:
      spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,761867,00.html

      Allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines Ebay-Mitgliedskontos habe noch nicht zur Folge, dass der Kontoinhaber sich die von einem Dritten unter diesem Konto unbefugt abgegebenen Verkaufsangebote zurechnen lassen müsse.
      Stellt sich (mal wieder) die Frage der Beweislast ... - Und ob möglicherweise ein Kaufvertrag mit dem "Dritten" entsteht ...
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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    • Im Zweifel muss trotzdem jeder Einzelfall separat betrachtet werden und separat klagen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.