TelDaFax - Stromkunden kämpfen um ihr Geld

    • Die Wartezeit ist meist abhängig davon, was konkret versichert wird. Wenn es ein plötzliches unvorhergesehenes Ereignis ist, besteht sofort Versicherungsschutz (z. B. Haftpflicht). Da bei der RSV allerdings oft langwierige Geschichten eine Rolle spielen, haben die in der Regel so eine Wartezeit mit unterschiedlicher Länge. Damit soll verhindert werden, dass man erst dann eine Versicherung abschließt, wenn man bereits mitten im Streit ist und am überlegen ist, ob man nicht doch einen Anwalt braucht. Also die Ursache des Streites muss nach dem Vertragsschlus liegen.
      Bei der RSV spielen die Erfolgsaussichten keine Rolle. Weil im Falle eines Erfolges zahlt ja die andere Seite. Also tritt die RSV letzten endes nur im Falle einer Niederlage oder eines Vergleiches ein.

      PS @ sense: Benutze mal bitte die Umschalttaste und das Komma. Auch nach der Rechtschreibreform gibt es noch Regeln. Sonst sind deine Texte fast unlesbar.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • 750.000 Gläubiger gehen wohl leer aus

      Auf die Pleitefirma Teldafax rollt eines der größten Insolvenzverfahren in Deutschland zu. Sage und schreibe 750.000 Gläubiger und Kunden des Strom- und Gasdiscounters sind betroffen.


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      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Teldafax-Gläubiger werden enttäuscht

      Es ist die Mutter aller Gläubigerversammlungen: Eine Dreiviertelmillion Menschen waren eingeladen, um sich ihr Geld von Teldafax zurückzuholen. Und was sie auf der Veranstaltung heute zu hören bekamen, war nichts Gutes.


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      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • Als ob die 750000 Gläubiger nicht schon genug gelitten hätten, versucht der Insolvenzverwalter Biner Bähr die Kunden auch noch doppelt zur Kasse zu bitten. Insgesamt 80 Millionen Euro sollen eingetrieben werden, indem die Kunden mit Nachzahlungen konfrontiert werden. Behauptete wird, dass die Nachzahlungen mit den Verbindlichkeiten nicht verrechnet werden können. Wie ist ein solch fragwürdiges Vorgehen möglich?

      Aber wieso können die Forderungen und Verbindlichkeiten nicht miteinander verrechnet werden? Grund dafür ist das komplexe Firmengeflecht: Teldafax bestand aus 14 Einzelgesellschaften. Teldafax Marketing warb Kunden. Strom oder Gas lieferte aber die Schwester, Teldafax Energy. Und für Abbuchungen war Teldafax Services zuständig. Die einzelnen Gesellschaften verkauften sich die Forderungen gegenseitig, so erhielt etwa Teldafax Marketing pauschal 100 Euro je Neukunde von Energy gutgeschrieben. Teldafax Services wiederum kaufte die Verbindlichkeiten der Kunden.

      Alles legal, solange man es den Kunden mitteilt. In einigen Verträgen wurde aber offenbar vergessen, diese Klausel zu erwähnen.

      sueddeutsche.de

      Insolvenzverwalter Biner Bähr, der gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war, hat die Creditreform jetzt mit dem Eintreiben von 250 000 Einzelforderungen im Gesamtwert von 80 Millionen Euro beauftragt. Nach Einschätzung der Inkassogesellschaft handelt es sich um "säumige Kunden".

      Doch viele Forderungen sind umstritten. In Internetforen diskutieren Verbraucher, die jetzt mit nachträglichen Forderungen konfrontiert werden. Demnach muss Creditreform mit zahlreichen Widersprüchen rechnen. Ein Sprecher von Creditreform räumt ein, dass die inhaltliche Überprüfung der Forderungen nicht zu den Aufgaben des Unternehmens gehört.

      Hamburger Abendblatt

      Meine Meinung als teilweise Betroffener: Nachdem wir nun von der Konzernleitung der Teldafax um uns seriös verdientes Geld betrogen worden sind (ja, ich empfinde es als Betrug), macht sich jetzt der Insolvenzverwalter daran, die Gläubiger vollendst vor den Kopf zu stoßen. Auch wenn das Insolvenzrecht dies in einigen Fällen erlauben sollte, so sollte sich ein vernunftbegabter Mensch darüber Gedanken machen, wo die moralischen Grenzen liegen könnten. Das scheint Herrn Bähr vollkommen abhanden gekommen sein.

      Zudem scheint das komplizierte Firmengeflecht Teldafax, durch das selbst Experten noch nicht durchblicken, ganz offensichtlich darauf ausgelegt gewesen zu sein, solche Dinge möglich zu machen, wie sie hier geschehen. Der Kunde wird ein zweites Mal über den Tisch gezogen, obwohl er bereits sein Geld verloren hat. Auch wenn ich es bezweifle, so hoffe ich doch inständig, dass es der Staatsanwaltschaft gelingt, den ehemaligen Verantwortlichen von Teldafax ein strafrechtlich relevantes Verhalten nachzuweisen, so dass sie möglicherweise mit ihrem Privatvermögen haften. Seit Jahren wird ihnen vorgeworfen, sich auf Kosten der Kunden zu bereichern. Menschen in einer solchen Position verstehen es aber leider all zu gut, ihre Spuren zu verwischen und die Hände in Unschuld zu waschen. Vielleicht schläft der eine oder andere aber wenigstens nicht mehr so gut. In diesem Sinne wünsche ich auch Herrn Bähr eine gute Nacht.

      Als Betroffener, der eine Menge Geld verloren hat, nehme ich mir das (Meinungsäußerungs-)Recht heraus, erzürnt zu sein über so viel Maßlosigkeit!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Auch wenn das Insolvenzrecht dies in einigen Fällen erlauben sollte, so sollte sich ein vernunftbegabter Mensch darüber Gedanken machen, wo die moralischen Grenzen liegen könnten. Das scheint Herrn Bähr vollkommen abhanden gekommen sein.


      Herr Bähr ist Insolvenzverwalter und in dieser Funktion darf er keine Moral kennen. Er muss nach den Buchstaben des Gesetzes handeln, da er sonst, wenn er das nicht machen würde, selbst einer Durchgriffshaftung in sein Vermögen in Kauf nehmen würde.

      Hast du auch schon ein Schreiben der Creditreform oder Bähr erhalten ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Hast du auch schon ein Schreiben der Creditreform oder Bähr erhalten ?

      Deshalb schrieb ich ja, dass wir nur teilbetroffen sind. Wir gehören zwar zu den 750000 Gläubigern, der zweite Schlag dürfte uns aber erspart bleiben, da Teldafax eigentlich keine Forderungen gegen uns mehr haben dürfte. Der Schaden den wir erlitten haben ist für einen Privathaushalt dennoch recht hoch.

      Ich zitiere nochmal:

      Grund dafür ist das komplexe Firmengeflecht: Teldafax bestand aus 14 Einzelgesellschaften. Teldafax Marketing warb Kunden. Strom oder Gas lieferte aber die Schwester, Teldafax Energy. Und für Abbuchungen war Teldafax Services zuständig. Die einzelnen Gesellschaften verkauften sich die Forderungen gegenseitig, so erhielt etwa Teldafax Marketing pauschal 100 Euro je Neukunde von Energy gutgeschrieben.

      Es ist doch offensichtlich, dass so etwas zu dem Zweck gemacht wurde, um zu verschleiern. Zudem ermöglichte es, wie man sieht, von Kunden Geld einzufordern, obwohl man diesen selbst noch Geld schuldet. Die Vorwürde, die auf Teldafax seit Monaten lasten, sind enorm schwer. Es sind tonnenweise Akten vernichtet worden, um sie nicht der Staatsanwaltschaft aushändigen zu müssen. Beschwerde-Briefe sind im Wagenladungen ungeöffnet geblieben. Wenn das nicht nach Insolvenzverschleppung riecht, dann weiß ich auch nicht.

      In einer solchen Situation für einen Betrieb Geld einzutreiben, der unter dem massiven Verdacht steht, seine Kunden geprellt zu haben, spricht nicht von Fingerspitzengefühl. Was geschähe denn, wenn ein Strafverfahren positiv ausgehen würde? Die Kunden, die jetzt noch zahlen, sehen auch dieses Geld nicht wieder. Hier stellt sich für mich die Frage, ob ein Unternehmen, dass unter dem Verdacht der Insolvenzverschleppung steht, von seinen Gläubigern auch noch Geld einziehen darf oder es nicht Wege gibt, die strafrechtlichen Ermittlungen abzuwarten.

      Jedem Kunden von Teldafax ist zu raten:

      Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen rät betroffenen Teldafax-Kunden, die Rechnung vor der Zahlung genau zu prüfen - und ihr gegebenenfalls zu widersprechen: "Wir gehen davon aus, dass Verbraucher gegenüber dem Insolvenzverwalter einwenden können, dass mögliche Forderungen ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services abgetreten wurden", sagt er. Die Internetseite der Verbraucherzentrale informiert über die weitere Entwicklung des Falls.

      sueddeutsche.de

      "In diesem Firmengeflecht kann es eine Vielzahl von Sachverhalten geben und jeder kann nur individuell beurteilt werden", sagt Thorsten Kasper vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. So müsse geprüft werden, ob die Abtretung von Forderungen rechtskräftig ist.

      Hamburger Abendblatt

      Zudem hätte der Insolvenzverwalter die Gläubiger bzw Schuldner über die Maßnahmen aufklären und nicht einfach ein Inkassounternehmen beauftragen sollen. Dass die Empörung dabei besonders groß ist, hat er sich selbst zuzuschreiben. So etwas kann man zB über Pressmitteilungen machen, wenn man die Mühe scheut jeden einzeln anzuschreiben, wobei: Wenn man Geld haben möchte, dann scheut man offensichtlich nicht die Mühe bzw. gibt es in Auftrag.

      Sorry, aber mir fehlt da das Verständnis dafür.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ein nicht uninteressanter Bericht incl. Video von WDR Markt:

      Der Insolvenzverwalter mache es sich aber zu einfach, meint Rechtsanwältin Babara Brenner vom Internationalen Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht: „Es gibt hier natürlich die besondere Situation, dass das besonders undurchsichtig ist, dass die Verbraucher gar nicht wussten, mit wem sie konkret ihren Vertrag abgeschlossen hatten. Also es ist offensichtlich so, dass im Teldafax-Konzern alles vermischt wurde.“ Und wenn zwischen Gesellschaften vorher alles schon vermischt worden sei, so ihre Argumentation, dann müsse das auch im Falle der Insolvenz weiter gelten. Dann dürften also auch die Guthaben mit den Forderungen verrechnet werden. Zur endgültigen Klärung der Frage, seien aber jetzt die Gerichte gefragt, sagt die Anwältin.

      Geschädigten wie Frau Klos raten Barbara Brenner und auch die Verbraucherzentrale, Widerspruch einzulegen und sich vom Insolvenzverwalter die genauen Vertragsstrukturen darlegen zu lassen.

      wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/1205/01_teldafax.jsp

      Irgendwie bezeichnend, dass Der Insolvenzverwalter weder auf Anfragen reagiert noch stand er für ein Interview zur Verfügung. Transparenz sieht anders aus.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Eine sehr empfehlenswerte (und daher fett markierte) Lektüre stellt diese ständig aktualisierte Aufarbeitung der Ereignisse dar, die die Verbraucherzentrale Hamburg anbietet: Pleiteopfer sollen nochmal blechen

      Hieraus:

      Viele Verbraucher fragen nun, was zu tun ist. Unser Rat:

      - Nicht voreilig zahlen, erst einmal die Forderungen genau prüfen und ggf. bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale Rechtsrat einholen.

      - Jeder Einzelfall muss geprüft werden. Handelt es sich überhaupt um den richtigen Liefervertrag? Bei dem Firmengeflecht der Teldafax kann da bei dem Insolvenzverwalter oder der Creditreform schon mal etwas durcheinander geraten sein.

      - Enthält der von mir geschlossene Liefervertrag eine Abtretungsklausel?

      - Sieht die Klausel die Abtretung an genau die Firma vor, die jetzt Forderungen geltend macht?

      - Wenn das Alles gegeben ist, stellt sich die Frage, ob die Abtretungsklausel überhaupt wirksam ist. Hieran gibt es erhebliche Zweifel. Denn die Vorstellung der Kunden bei Vertragsschluss - wenn sie denn die Klausel überhaupt zur Kenntnis genommen haben - war sicherlich, dass es sich um eine reine Abwicklungsregel handelt, nicht aber um die rechtliche Grundlage für das jetzige doppelt böse Erwachen.

      - Sollte sich in den sich abzeichnenden Gerichtsverfahren herausstellen, dass die Klausel von den Gerichten als unwirksam angesehen wird, hätte dies zur Folge, dass die Kunden mit ihrem Vorschuss aufrechnen können. Wir werden hier über die weitere Entwicklung berichten.
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    • dein Link ist nur bis zum 4. Jan. aktualisiert, hier eine Meldung vom 6.1.2012

      strom.idealo.de/news/9312-verb…derungen-mit-musterbrief/

      Verbraucherzentrale hilft bei TelDaFax-Forderungen mit Musterbrief



      im folgenden gibt die VZ-NRW

      Hinweise, wie sich Teldafax-Kunden im laufenden Insolvenzverfahren verhalten können, und beantworten liefern Antworten auf folgende, häufig gestellte Fragen.

      vz-nrw.de/UNIQ132632440604068/link924801A.html



      desweiteren ein Link zu den FAQ in Sachen Teldafax vom AG-Bonn

      ag-bonn.nrw.de/service/Insolve…TelDaFax-Gruppe/index.php
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr von der Kanzlei White & Case treibt es offensichtlich auf die Spitze und versucht es nun, per Inkasso bei den bereits geprellten Kunden abzukassieren. Als ehemalige Kunden von Teldafax können wir jedenfalls bestätigen, dass der Tedafax Firmen-Mix und gegenüber verschleiert hat, dass wir angeblich mit unterschiedlichen Firmen kommunizieren.

      Das Vorgehen von Herrn Bähr ist nicht nur juristisch äußerst umstritten sondern moralisch allerunterste Schublade.

      Die Verbraucherzentrale Thüringen führt dazu unter anderem aus:

      Nachdem sich viele Verbraucher nicht zuletzt mit Hilfe eines Musterbriefs der Verbraucherzentrale gegen die Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters zur Wehr gesetzt hatten, erhalten sie derzeit weitere Schreiben von Inkasso-Unternehmen (Creditreform bzw. Accredis), die unterschiedlich formuliert sind. Meist wird darauf hingewiesen, dass der Insolvenzverwalter die Rechtslage intensiv geprüft habe. Eine Aufrechnung der Forderungen des Kunden (z.B. gegen TelDaFax Energy GmbH) gegen Forderungen der TelDaFax Services GmbH sei jedoch nicht zulässig. Eine nähere Begründung oder eine Erläuterung der Argumentation erfolgt nicht. Stattdessen droht das Inkassounternehmen in einigen Fällen an, "dass wir bei ausbleibender Zahlung nach Fristablauf den Mahnvorgang einleiten müssen."

      Verbraucher haben zwei Möglichkeiten, auf die Zahlungsaufforderungen zu reagieren, nämlich entweder doch zu zahlen oder nicht zu zahlen und abzuwarten. Mitarbeiter des Insolvenzverwalters hatten im Februar in einem Gespräch mit der Verbraucherzentrale angekündigt, einige Verbraucher exemplarisch verklagen zu wollen. Wen es trifft, weiß man nicht. Von daher besteht ein Risiko. Verbraucher mit Rechtsschutzversicherung können es sicherlich gelassener sehen. Sie sollten – sofern noch nicht geschehen – ihre Versicherung jetzt informieren und eine Deckungszusage einholen. Falls Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klageschrift erhalten, informieren Sie bitte Ihre Verbraucherzentrale.

      ...

      Teilweise wird den Kunden angedroht, "… dass wir die Information über die offene Forderung zum Zweck der Auskunftserteilung weitergeben, falls Ihre Zahlung nicht innerhalb der nächsten 7 Tage bei uns eingeht." Nach § 28a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist jedoch eine Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Nicht erlaubt ist die Datenweitergabe, wenn der Betroffene die Forderung bestritten hat. Haben Sie zum Beispiel gegenüber dem Insolvenzverwalter Einwendungen erhoben, dürfen Ihre Daten nicht verwendet werden.

      vzth.de/UNIQ134018210609823/link958191A.html

      Das erinnert an Methoden, die man sonst nur von der Abofallen-Branche kennt.
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    • Hoffnung könnte sich breit machen unter den Geschädigten der Teldafax. Ein Kunde konnte dem früheren Geschäftsführer von Teldafax, Gernot Koch, Handeln in betrügerischer Absicht nachweisen, wodurch dieser persönlich haftet.

      Es berichtete die Verbraucherzentrale Hamburg:

      Der frühere Geschäfts­führer von Teldafax, Gernot Koch, muss an einen ehemaligen Kunden 549 Euro Schaden­ersatz plus fünf Prozent Zinsen zahlen. Dazu verurteilte ihn das Amts­gericht Lingen wegen vorsätzlicher Täuschung. Als betrügerisch wertete der Richter ein Teldafax-Schreiben, in dem der Billigstromanbieter den Kunden auffordert, seinen Jahres­energieverbrauch per Vorkasse zu zahlen, obwohl das Unternehmen zu diesem Zeit­punkt keine Energie mehr liefern konnte. Erstritten hat das Urteil Rechts­anwalt Florian Dälken von der Kanzlei Bauer, Dälken & Kollegen in Lingen. Das Urteil ist rechts­kräftig, da der Urteilsbetrag die Berufungssumme von 600 Euro nicht übersteigt und daher eine Berufung nicht möglich war (Amts­gericht Lingen, Urteil vom 21.09.2012, Aktenzeichen: 12 C 319/12).

      vzhh.de/energie/93653/klagen-isn-klacks-gegen-teldafax.aspx

      Als besonderen Bonus hänge ich hier das Urteil als Volltext an, an das wir als persönlich Geschädigte gelangt sind. So können auch andere prüfen (lassen), ob die Voraussetzung für eine ähnliches Vorgehen wie in Lingen gegeben sein können.
      Dateien
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    • Der Versuch des Insolvenzverwalters Dr. Bähr auch noch Geld bei den bereits geprellten Kunden einzutreiben, scheint zum Scheitern verurteilt. Jedenfalls folgte das AG Köpenick mit einem Urteil der Argumentation mancher Juristen, die sich bereits in der Vergangenheit skeptisch zu dem dreisten Versuch von Bähr geäußert haben:

      Das Amtsgericht Köpenick kam ebenfalls zu diesem Schluss (Aktenzeichen 3 C 112/13). Die Begründung ist aber etwas anders als die meines Anwaltes. Vereinfacht gesprochen argumentierte das Gericht, dass für das erfolgte Hin- und Herschieben von Verträgen, Forderungen und Guthaben meine Zustimmung erforderlich gewesen wäre. Diese hätte ich aber nicht erteilt, auch nicht durch meine Unterschrift unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fazit des Gerichts: „Der geltend gemachte Anspruch scheitert an der fehlenden Aktivlegitimation des Klägers.“ Heißt: Der Insolvenzverwalter kann bei mir nichts einklagen.

      ksta.de/wirtschaft/teldafax--d…n-,15187248,23935732.html

      Liest man den gesamten Artikel, dann stelle ich mir ernsthaft die Frage, wer hier der größere Gauner ist/war: die Verantwortlichen bei Teldafax oder der Insolvenzverwalter? Man kann es ja mal versuchen, nicht war Herr Dr. Bähr? Aber es ist doch erfreulich zu sehen, dass Ihnen die Geschädigten, die nochmal geschädigt werden sollen, den Stinkefinger zeigen. (Als Geschädigter nehme ich mir das Recht heraus, Ihnen mal öffentlich die Meinung zu geigen, auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass sie das hier zur Kenntnis nehmen werden.)
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    • Liest man den gesamten Artikel, dann stelle ich mir ernsthaft die Frage, wer hier der größere Gauner ist/war: die Verantwortlichen bei Teldafax oder der Insolvenzverwalter? Man kann es ja mal versuchen, nicht war Herr Dr. Bähr? Aber es ist doch erfreulich zu sehen, dass Ihnen die Geschädigten, die nochmal geschädigt werden sollen, den Stinkefinger zeigen. (Als Geschädigter nehme ich mir das Recht heraus, Ihnen mal öffentlich die Meinung zu geigen, auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass sie das hier zur Kenntnis nehmen werden.)


      Das ist letztlich die Aufgabe des Insolvenzverwalters, solche Schritte zu prüfen und ggf. einzuleiten. Er muss das tun, damit er nicht selbst von Gläubiger angreifbar wird. Ob er letztlich damit durch kommt, entscheiden meist dann die Gerichte, so wie in diesem Fall auch. Hätte er so nicht gehandelt, hätte durchaus ein Gläubiger später versuchen können, ihn zu belangen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • Also ich kenne diese Verbrecher- Unternehmensgruppe schon länger und war auch mal Aktionär.
      Das Management wurde paarmal ausgetauscht und der Geschäftsbetrieb "erweitert".
      Der Firmenname ist seit über 10 Jahren verbrannt, Tochterfirmen wurden in weitere Tochterfirmen ausgegliedert, ein unübersichtliches Firmengeflecht und wieviele Insolvenzen da schon "durchgestanden" worden sind ... ich habe die Übersicht verloren!

      Ich habe diese Firma seit Jahren "verfolgt", noch nie ist irgendetwas rausgekommen, außer daß Unmengen an Kapital vernichtet wurde.

      Den erlittenen Verlust wird jeder für sich selbst "realisieren" müssen.
      Ich rate jedoch jedem Betroffenen zur (kostenfreien) Strafanzeige gegen das derzeitige Management, insbesondere wenn noch Nachforderungen eintrudeln sollten!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Bayer 04 Leverkusen muss 16 Millionen Euro Sponsorengeld zurückzahlen

      Der Fußballclub Bayer 04 Leverkusen muss im TelDaFax-Verfahren Sponsoring-Zahlungen des insolventen Billigstrom-Anbieters zurückzahlen. Dabei handelt es sich um 16 Millionen Euro aus den Jahren 2009 bis 2011, die der Verein komplett plus Zinsen zurückzahlen muss, hat das Landgericht Köln entschieden (Az: 26 O 140/13, 26 O 141/13 und 26 O 142/13). Geklagt hatte der TelDaFax-Insolvenzverwalter Biner Bähr.

      TelDaFax hatte im Oktober 2009, November 2009 sowie im Zeitraum November 2010 bis Juni 2011 aufgrund des damaligen Sponsorenvertrags gezahlt. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. September 2011 eröffnet. Das Gericht war wie Bähr der Meinung, dass TelDaFax bereits zahlungsunfähig war, als die Sponsorengelder gezahlt wurden; dies sei den Verantwortlichen von Bayer Leverkusen spätestens ab Oktober 2009 bekannt gewesen.

      heise.de/newsticker/meldung/Te…urueckzahlen-2430147.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • kann das wirklich sein, dass man die Insolvenz als Gläubiger vorausahnen muss? Und wie ist es dann zu beurteilen, dass der Insolvenz folglich 2 Jahre Zahlungsunfähigkeit vorausgingen, ist das keine Insolvenzverschleppung und wer haftet dafür?

      Oder mal anders gefragt:

      heise.de/newsticker/foren/S-Is…287200/msg-25979498/read/

      Nimmt
      man also Geld von einem halb pleite gegangenen Unternehmen an, kann
      es sein, dass man es wieder zurückzahlen muss. Einfach so, weil man
      irgendwie hätte erahnen müssen, dass die Pleite bevor steht.

      Schade, dass das im Falle von Bankenpleiten nicht gilt, weil der
      Staat vorher "aushilft", bevor dieser Mechanismus Anwendung finden
      könnte.


      Vielviele Millionen werden das denn nun sein mit den Zinsen zusammen? Bei einer Millionen Gläubigern gibt das dann im Schnitt wohl keine zwanzig Euro, oder? :thumbup:
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    • Stubentiger schrieb:

      kann das wirklich sein, dass man die Insolvenz als Gläubiger vorausahnen muss?

      Nein. Aber wenn man weiß, dass der andere schon Geldprobleme hat, dann sollte man eben keine
      Millionen annehmen.

      Stubentiger schrieb:


      Und wie ist es dann zu beurteilen, dass der Insolvenz folglich 2 Jahre Zahlungsunfähigkeit vorausgingen, ist das keine Insolvenzverschleppung und wer haftet dafür?

      Korrekter ausgedrückt "drohende Zahlungsunfähigkeit". Damit ist es auch keine Insolvenzverschleppung.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Was da im Endeffekt abgelaufen ist muss ein Gericht klären.

      Bayer04 war etwas blauäugig. Jetzt sollen sie 18,5 Mio zurückzahlen. Dagegen klagt B04 erstmal. Also abwarten.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Was da im Endeffekt abgelaufen ist muss ein Gericht klären.

      Das hat ja jetzt auch ein Gericht geklärt. Wahrscheinlich wird es aber ein weiteres Gericht klären.

      Krennz schrieb:

      Dagegen klagt B04 erstmal.

      Nein, geklagt hat der Insolvenzverwalter von TelDaFax, nicht Bayer.

      pewebe schrieb:

      Das heißt, wenn mir jemand eine große Summe schenkt, muss ich erst dessen Solidität prüfen?

      Das vielleicht nicht, aber wenn du Sponsorenverträge mit jemanden abschließt, zumindest nach Ansicht des LG Köln. Hier ist ja nichts verschenkt worden, da musst du etwas missverstanden haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.